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   OLG Frankfurt, 07.01.1972 - 2 U 105/71   

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https://dejure.org/1972,3134
OLG Frankfurt, 07.01.1972 - 2 U 105/71 (https://dejure.org/1972,3134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.01.1972 - 2 U 105/71 (https://dejure.org/1972,3134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Januar 1972 - 2 U 105/71 (https://dejure.org/1972,3134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Saunabesucher; Glätte eines Holzlattenrostes; Vorsichtiges Bewegen; Sicherungsmaßnahmen; Sicherungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 625
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12

    Saunaunfall mit Todesfolge - Betreiber haftet nicht

    Eine Gefahrenlage, die mit der naheliegenden Möglichkeit einer Schädigung anderer verbunden ist, ist nach allgemeiner Ansicht bei dem Betrieb eines Fitnessstudios mit Saunabereich gegeben (vgl. etwa zur Haftung eines Saunabetreibers: OLG Celle, Urteil vom 17.6.2010, 8 U 25/10; OLG Naumburg, VersR 2008, 1505; OLG Hamm OLGR 1997, 308; OLG Frankfurt VersR 1973, 625).
  • LG Frankfurt/Main, 15.11.2019 - 30 O 214/18

    Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Saunabetreibers.

    In Saunen wie in Schwimmbädern kann sich kein Besucher darauf verlassen, dass der Boden trocken ist (OLG Hamm vom 05.09.1997 - 9 U 103/97 - zitiert nach juris; LG München I - 10 O 8870/93 -VersR 1994, 1129; OLG Frankfurt vom 07.01.1972 - 2 U 105/71 - VersR 1973, 675; Spindler in Beck-online Großkommentar zum BGB, Stand 01.07.2018, § 823 Rn. 469.4).
  • OLG Stuttgart, 28.07.1998 - 10 U 90/96

    Anspruch auf Haftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung aus Delikt oder

    Auch die obergerichtliche Rechtsprechung (Hamm VersR 90, 672 [OLG Hamm 23.02.1989 - 6 U 2/88] = NJW-BR 89, 737; Bodenfliesen der Treppe zwischen zwei Becken in einem Hallenbad; Frankfurt a.M. VersR 73, 625 [OLG Frankfurt am Main 07.01.1972 - 2 U 105/71] : Holzlattenboden im Freigelände einer Sauna; Köln VersR 77, 575: Steinfußboden im Krankenhaus) geht davon aus, daß es auf die Einhaltung der maßgeblichen technischen Vorschriften, z.B. nach DIN, bzw. auf die übliche Bauweise und Verwendung der gebräuchlichen und zugelassenen Baustoffe ankomme.
  • OLG Koblenz, 23.07.1992 - 5 U 1686/91

    Verkehrssicherungspflicht eines Kirmesvereins für einen aufgestellten

    Der Senat hat nicht darüber zu befinden, ob der Beklagte für den geltend gemachten Schaden aufzukommen hätte, wenn der Kläger, wie er - entgegen seinem ursprünglichen Vortrag und den Angaben, die er seinem Unfallversicherer gegenüber gemacht hat - vorträgt, auf dem PVC-Boden des Toilettenwagens ausgeglitten wäre, weil sich dort mangels entsprechender Schutzvorkehrungen glättebildende Nässe angesammelt hätte (vgl. dazu einerseits BGH, BB 1956, 59; OLG München, VersR 1975, 383 und andererseits BGH, VersR 1973, 625 f.).
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