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   BGH, 15.05.1973 - VI ZR 62/72   

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https://dejure.org/1973,1283
BGH, 15.05.1973 - VI ZR 62/72 (https://dejure.org/1973,1283)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1973 - VI ZR 62/72 (https://dejure.org/1973,1283)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1973 - VI ZR 62/72 (https://dejure.org/1973,1283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 1
    Anforderungen an die Sorgfalt eines "Idealfahrers"

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 753
  • VersR 1973, 765
  • DB 1973, 1450
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des vorfahrtberechtigten Fahrers

    Auszug aus BGH, 15.05.1973 - VI ZR 62/72
    Zu den Ausnahmen vom Vertrauensgrundsatz zählen andererseits aber auch nicht nur solche Verkehrswidrigkeiten, die der Vorfahrtberechtigte rechtzeitig wahrnimmt, oder hätte wahrnehmen können, sondern auch solche, die möglicherweise nicht einmal erkennbar sind, mit denen ein gewissenhafter Fahrer aber pflichtgemäß rechnen muß (BGH, Urt. v. 4. Oktober 1966 - VI ZR 23/65 = VersR 1966, 1157).
  • BGH, 19.12.1967 - VI ZR 120/66

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem plötzlich auf die Fahrbahn laufenden

    Auszug aus BGH, 15.05.1973 - VI ZR 62/72
    Von einem besonders sorgfältigen Kraftfahrer, der jederzeit im Verkehr überlegene und gesammelte Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart zeigt (BGH, Urt. v. 19. Dezember 1967 - VI ZR 120/66 = VersR 1968, 356), wie dies § 7 Abs. 2 StVG voraussetzt, ist aber zusätzlich zu fordern, daß er sich bereits auf die durch Umstände nahegelegene Möglichkeit einrichtet, daß sich andere unrichtig oder ungeschickt verhalten (BGH, Urt. v. 22. Juni 1955 - VI ZR 99/54 = VRS 9, 184), auch wenn damit nicht in jedem Fall oder - wie das Berufungsgericht meint - "ernstlich" zu rechnen ist.
  • BGH, 22.06.1955 - VI ZR 99/54
    Auszug aus BGH, 15.05.1973 - VI ZR 62/72
    Von einem besonders sorgfältigen Kraftfahrer, der jederzeit im Verkehr überlegene und gesammelte Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart zeigt (BGH, Urt. v. 19. Dezember 1967 - VI ZR 120/66 = VersR 1968, 356), wie dies § 7 Abs. 2 StVG voraussetzt, ist aber zusätzlich zu fordern, daß er sich bereits auf die durch Umstände nahegelegene Möglichkeit einrichtet, daß sich andere unrichtig oder ungeschickt verhalten (BGH, Urt. v. 22. Juni 1955 - VI ZR 99/54 = VRS 9, 184), auch wenn damit nicht in jedem Fall oder - wie das Berufungsgericht meint - "ernstlich" zu rechnen ist.
  • OLG Braunschweig, 27.07.1992 - 3 U 193/91

    Sorgfaltspflicht des Überholenden bei unklarer Verkehrslage

    Die Vorschrift setzt damit einen Kraftfahrer voraus, der besonders sorgfältig ist, jederzeit im Verkehr überlegene und gesammelte Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart zeigt, und der sich bereits auf die durch Umstände nahegelegte Möglichkeit einrichtet, daß sich andere unrichtig oder ungeschickt verhalten (vgl. insgesamt BGH, Urteil vom 10.10.1972, NJW 1973, 44, 45 [BGH 10.10.1972 - VI ZR 104/71] , sowie Urteil vom 5.5.1973, JZ 1973, 522, 523).
  • OLG Hamm, 10.06.1987 - 20 U 367/86

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Rentenleistungen; Anspruch auf Zahlung von

    Dies ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (BGH VersR 1973, 765 für die Bundesbahnversicherungsanstalt; BGHZ 48, 35 ff. = NJW 1967, 2057 = VersR 1967, 780, BGH VersR 1971, 1116 f und BVerwGE 6, 200 ff. für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; BSGE 21, 5 und BGH VersR 1986, 142 f für die Versorgungsanstalt der ... BVerwG DVBl. 1960, 17 für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden des Landes ... Senat VersR 1987, 145 f [OLG Hamm 11.07.1986 - 20 W 15/86] ür die Klägerin).
  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 221/73

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegen kommender Fahrzeuge

    Ein besonders vorsichtiger und umsichtiger Kraftfahrer hätte in Betracht ziehen müssen, daß bei dem an jenem Abend um 19 Uhr herrschenden starken Verkehr ein an dieser Einmündung wartender Kraftfahrer versuchen würde, sich rasch in eine Lücke der Fahrzeugkolonnen auf der Kraftfahrzeugstraße hineinzudrängen (vgl. dazu auch das Senatsurteil vom 15. Mai 1973 - VI ZR 62/72 - VersR 1973, 765, 766).
  • OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87

    Wirksamkeit der Änderung der Satzung einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse;

    Die Rechte und Pflichten der versicherten Arbeitnehmer und ihrer Hinterbliebenen ergeben sich aus einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag; dies ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (BGH VersR 1973, 765 für die Bundesbahnversicherungsanstalt; BGHZ 48, 35 ff = NJW 1967, 2057; BGH VersR 1971, 1116 f; BVerwGE 6, 200 ff für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; BSGE 21, 5, und BGH VersR 1986, 142 f für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost; BVerwG DVBl 1960, 17 für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden des Landes Hessen; Senat VersR 1987, 145 für die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe).
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