Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 07.02.1973

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.10.1972 - 12 U 20/70   

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https://dejure.org/1972,4653
OLG Düsseldorf, 12.10.1972 - 12 U 20/70 (https://dejure.org/1972,4653)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.1972 - 12 U 20/70 (https://dejure.org/1972,4653)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 1972 - 12 U 20/70 (https://dejure.org/1972,4653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 929
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.10.1987 - III ZR 197/86

    Schadensersatz für die Mindereinnahmen eines Arztes gegenüber dem

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist daher die Anwendbarkeit der Vorschrift auf Steuerberater (BGH Urteil vom 5. Juli 1966 - VI ZR 275/64 = VersR 1966, 957), in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auch auf Ärzte (vgl. OLG Nürnberg VersR 1960, 1007; OLG Düsseldorf VersR 1973, 929) anerkannt.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.02.1973 - 1 U 20/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,6348
OLG Saarbrücken, 07.02.1973 - 1 U 20/71 (https://dejure.org/1973,6348)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.02.1973 - 1 U 20/71 (https://dejure.org/1973,6348)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Februar 1973 - 1 U 20/71 (https://dejure.org/1973,6348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 929
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.1973 - 1 U 20/71
    Es hat also allein darüber zu befinden, wie seiner Meinung nach richtigerweise hätte entschieden werden müssen, und nicht darüber, wie anhand der in einem Urteilsentwurf niedergelegten Überlegungen des Berufungsgerichts dessen Entscheidung möglicherweise ausgefallen wäre (i. A. an BGH VersR 62, 224 (227).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 345/08

    Anwaltsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen der Berufungseinlegung lediglich

    Dies führt dazu, dass ein ersatzfähiger Schaden selbst dann nicht entsteht, wenn das Vorgericht mit Sicherheit, aber unrichtig zugunsten des Mandanten entschieden hätte (Borg/Jungk/Grams, a.a.O., § 29 Rn. 98; vgl. OLG Saarbrücken VersR 1973, 929).
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