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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1973 - IV ZR 70/70   

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https://dejure.org/1973,3096
BGH, 21.12.1973 - IV ZR 70/70 (https://dejure.org/1973,3096)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1973 - IV ZR 70/70 (https://dejure.org/1973,3096)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1973 - IV ZR 70/70 (https://dejure.org/1973,3096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anmeldefrist - Dauerschaden - Bestimmung - Schadensverursachung

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 234
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auch nach § 6 II AUB a.F. war es hierbei unerheblich, ob den VN ein Verschulden traf (BGH VersR 1954, 33, 34; 1965, 505, 506; vgl. auch BGH VersR 1974, 234, 235; OLG Köln VersR 1951, 160, 161; Haidinger VersR 1952, 412).

    Der Fall ist im Ergebnis ebenso zu behandeln wie die verspätete Feststellung der Invaliditätsursache, auf die sich der Versicherer einläßt (BGH VersR 1974, 234).

  • BGH, 03.12.1997 - IV ZR 43/97

    Zurechnung von Dauerfolgen eines Unfalls in der Unfallversicherung

    Damit wird zugleich der für die Invaliditätsentschädigung maßgebliche Sachverhalt inhaltlich auf die dem Grunde nach gemäß § 8 II Abs. 1 Satz 1 AUB 61 zu berücksichtigenden Dauerschäden begrenzt (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1973 - IV ZR 70/70 - VersR 1974, 234 unter I).
  • OLG Hamm, 05.01.2000 - 20 W 16/99

    Geltendmachung der Invalidität in der Unfallversicherung; Bedürftigkeit bei

    Sowohl für die ärztliche Feststellung als auch die Geltendmachung der Invalität ist erforderlich, daß ein bestimmter Dauerschaden bezeichnet wird, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist (BGH r+s 1997, 84 für die ärztliche Feststellung; BGH VersR 1974, 234 für die Geltendmachung).

    Die Wirkungen der ärztlichen Feststellung bzw. der Geltendmachung einer Invalidität beschränken sich auf den benannten Verletzungsbereich (Senat r+s 1997, 174 für die ärztliche Feststellung; BGH VersR 1974, 234; 1998, 308 für die Geltendmachung).

  • OLG Celle, 22.01.2004 - 8 U 130/03

    Ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität; Nichteinhaltung der

    Es muss aber jedenfalls ein bestimmter Dauerschaden bezeichnet werden, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist (BGH VersR 1974, 234).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2017 - 4 U 1/17

    Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung in der privaten

    Die "Feststellung" im Sinne dieser Regelung erfordert, dass sich aus ihr ergibt, dass eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem bestimmten Unfall beruht und innerhalb der vereinbarten Frist nach dem Unfall zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (BGH VersR 1998, 175, 176; BGH VersR 1997, 442, 443; BGHZ 130, 171, 177f.; BGH NJW-RR 1991, 539, 540; BGH VersR 1988, 286, 287; BGH VersR 1974, 234ff).
  • OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 120/01

    Begriff des Unfalls in der Unfallversicherung

    Vielmehr muss ein bestimmter Dauerschaden bezeichnet werden, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist (BGH VersR 1974, 234).
  • OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99

    Ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität

    Die "Feststellung" im Sinne dieser Regelung erfordert, daß sich aus ihr ergibt, daß eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem bestimmten Unfall beruht und innerhalb der Jahresfrist - im vorliegenden Fall nach Ziffer 8 der o. g. besonderen Vereinbarungen binnen 15 Monaten - zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (BGH VersR 1998, 175, 176; BGH VersR 1997, 442, 443; BGHZ 130, 171, 177f.; BGH NJW-RR 1991, 539, 540; BGH VersR 1988, 286, 287; BGH VersR 1974, 234ff).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.10.1973 - 10 U 83/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,8185
OLG Stuttgart, 18.10.1973 - 10 U 83/73 (https://dejure.org/1973,8185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.10.1973 - 10 U 83/73 (https://dejure.org/1973,8185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Oktober 1973 - 10 U 83/73 (https://dejure.org/1973,8185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wasserschlag; Unwetter; Straßenüberflutung; Überschwemmung

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 234
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 02.11.2016 - 20 U 19/16

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden durch einen sog.

    So hat auch das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Fall, in welchem der Fahrer bei Einwirken einer Überschwemmung den Motor nicht ausschaltete und dann seine Fahrt fortsetzen wollte, den vom beklagten Versicherer erhobenen Einwand "Wasserschlag" nicht gelten lassen und dazu ausgeführt (OLG Stuttgart, Urt. v. 18.10.1973, 10 U 83/73, VersR 1974, 234; vgl. dazu auch Stadler, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrzeugversicherung, 18. Aufl. 2010, A.2.2 Rn. 142) : "Der Versicherungsschutz würde nur entfallen, wenn die Überschwemmung das Verhalten des Klägers beeinflusst und erst dieses Fahrerverhalten zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte.".
  • LG Bochum, 21.04.2015 - 9 S 204/14

    Teilkasko muss für kaputte Elektronik nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche

    (OLG Hamburg, Urteil vom 29.6.1971, Az. 7 U 142/70; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.1973, Az. 10 U 83/73; auch OLG Hamm, Urteil vom 15.6.1988, Az. 20 U 261/87; LG Chemnitz, Urteil vom 19.3.2004, Az. 6 S 98/02 mit Anmerkung Rixecker, ZfS 2004, 325; so im Ergebnis wohl auch OLG Köln, Urteil vom 1.12.1998, Az. 9 U 103/98).
  • BGH, 26.04.2006 - XII ZR 154/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Räumungsklage

    (OLG Hamburg, Urteil vom 29.6.1971, Az. 7 U 142/70; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.1973, Az. 10 U 83/73; auch OLG Hamm, Urteil vom 15.6.1988, Az. 20 U 261/87; LG Chemnitz, Urteil vom 19.3.2004, Az. 6 S 98/02 mit Anmerkung Rixecker, ZfS 2004, 325; so im Ergebnis wohl auch OLG Köln, Urteil vom 1.12.1998, Az. 9 U 103/98).
  • AG Krefeld, 25.06.2010 - 6 C 456/09

    Versicherungsschutz für einen Motorschaden eines Kfz durch Wasser in der

    Ein unmittelbares Naturereignis liegt in diesem Sinne dann vor, wenn die Naturgewalt die einzige oder letzte Ursache für den Eintritt des KFZ-Schadens ist.Eine unmittelbare Einwirkung durch Überschwemmung auf das Fahrzeug im Sinne des § 12 Abs. 1 I c AKB liegt allerdings dann nicht vor, wenn das Auto in die auf der überschwemmten T-Straße bereits vorhandenen Wassermassen hineingefahren wird.Denn dann gerät das Kraftfahrzeug kraft seiner Bewegungsenergie in die Überschwemmung hinein und es fehlt deswegen an der Unmittelbarkeit des Naturereignisses.Dabei istes unerheblich, ob dem Fahrer des Kraftfahrzeuges insoweit ein Verschulden zum Vorwurf zu machen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.1995, 13 U 88/95; Landgericht Dortmund, Urteil vom 06.02.2008, 22 O 94/07; Landgericht Mönchengladbach, Beschluss vom 06.10.2005, 2 S 102/05, Landgericht Lübeck, NZV 2004, Seite 206, Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 13.06.2003, 301 C 485/03 = NJW-RR 2003, 1468; Prölls/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage, § 12 AKB, Randnummer 40).Dieser Auffassung steht auch nicht die von Klägerseite herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18.10.1973 (10 U 83/73) entgegen.
  • LG Lübeck, 21.11.2003 - 4 O 80/03

    Feststellung von Schäden am Fahrzeug durch unmittelbare Einwirkung der

    An der erforderlichen Unmittelbarkeit der Einwirkung fehlt es insbesondere, wenn der Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hineinfährt (OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Schaden-Praxis 1996, 93, vgl. auch OLG Hamm, Versicherungsrecht 1988, 239 und für diese Fallgestaltung wohl auch OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 1974, 234).
  • LG Bonn, 12.07.2004 - 4 O 29/04

    Car-Garantie / Wasserschlag

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung, die in der Beschädigung eines Motors durch einen sogenannten "Wasserschlag" (Eindringen von Wasser in den Verbrennungsraum eines Zylinders, das beim Durchfahren einer Lache hochgespritzt und/oder von einem entgegenkommenden Fahrzeug auf den eigenen PKW geschwemmt wird) einen Unfall sieht (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 85f ; LG Trier r+s 1996, 221f; OLG Stuttgart VersR 1974, 234; OLG Frankfurt VersR 1966, 437f; Prölss/Martin, VVG,8.Aufl., Rdnr. 55 zu dem früher geltenden § 12 AKB).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2019 - 12 U 78/19

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Eindringen Starkregen in Fahrzeug

    Der Fall ist mit der Überflutung einer Fahrbahn während eines Unwetters vergleichbar, die eine Überschwemmung darstellt (OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.1973 - 10 U 83/73, VersR 1974, 234).
  • LG Kiel, 20.08.1999 - 6 O 112/99

    Ausgestaltung der Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs aus einer

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