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   BGH, 01.02.1974 - IV ZB 50/73   

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https://dejure.org/1974,2804
BGH, 01.02.1974 - IV ZB 50/73 (https://dejure.org/1974,2804)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1974 - IV ZB 50/73 (https://dejure.org/1974,2804)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1974 - IV ZB 50/73 (https://dejure.org/1974,2804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 751
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.11.1952 - VI ZR 249/52

    Feriensachen

    Auszug aus BGH, 01.02.1974 - IV ZB 50/73
    Bei einer nur zweifelhaften Rechtslage, wie sie hier gegeben war, die Ungewißheit über die Möglichkeit einer erfolgten Zustellung, muß der Rechtsanwalt vorsorglich so handeln, wie es bei einer für seine Partei ungünstigen Entscheidung des Zweifels zur Wahrung ihrer Belange notwendig ist (BGHZ 8, 47, 53 f.).
  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 11/85

    Rechtsfolgen einer Garantie für den Abschluß eines Rechtsgeschäfts durch einen

    Zwar muß ein Rechtsanwalt bei zweifelhafter Rechtslage so handeln, daß die Interessen seiner Partei auf jeden Fall gewahrt werden (BGH, Beschluß v. 1. Februar 1974 - IV ZB 50/73, VersR 1974, 751, 752).
  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Zumindest führte sie zu einer zweifelhaften Rechtslage, bei der der Prozeßbevollmächtigte den sichersten zur Verfügung stehenden Weg wählen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Februar 1974, IV ZB 50/73, VersR 1974, 751, 752; Beschl. v. 17. Dezember 1986, VIII ZB 47/86, VersR 1987, 680; Beschl. v. 25. Januar 1989, VIII ZB 37/88, VersR 1989, 530, 531) und von der Wirksamkeit der ersten Zustellung ausgehen mußte.
  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist

    Denn ein Rechtsanwalt, dessen Verschulden sich die Partei wie eigenes anrechnen lassen muß (§ 85 Abs. 2 ZPO), muß bei auch nur zweifelhafter Rechtslage so handeln, daß die Interessen seiner Partei auf jeden Fall gewahrt werden (BGHZ 8, 47, 55; BGH VersR 1974, 751, 752).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1981 - 5 UF 6/81
    Zwar muß ein Rechtsanwalt, dem die Rechtslage zweifelhaft zu sein scheint, so handeln, daß er die Parteiinteressen nach Möglichkeit auf jeden Fall wahrt (BGH VersR 1974, 751; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO § 233 Anm. 4 Stichwort "Gesetzeskenntnis«).
  • BGH, 10.06.1976 - IX ZR 64/75

    Rechtsmittel

    Hingegen gereicht es ihm zum Verschulden, daß er, folgt man seiner Angabe, ein nach seiner Meinung offensichtlich falsches Bescheiddatum zum Anlaß nahm, sich über eine von seinem Büro festgehaltene "strenge zivilprozessuale" Frist ohne jeden Anhaltspunkt für die Unrichtigkeit dieser Notierung hinwegzusetzen (vgl. BGH VersR 1970, 161; 1974, 751).
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