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   BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72   

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https://dejure.org/1973,846
BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72 (https://dejure.org/1973,846)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1973 - VI ZR 160/72 (https://dejure.org/1973,846)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1973 - VI ZR 160/72 (https://dejure.org/1973,846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme eines Mietwagens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mietwagen - Schadensersatz - Haftungsfreistellung - Vollkaskoversicherung

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 325
  • NJW 1974, 91
  • MDR 1974, 215
  • VersR 1974, 143
  • DB 1974, 89
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
    Diese Erwägungen, die dazu zwingen, im vorliegenden und in verwandten Fällen den Anspruch auf Ersatz von zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kreditkosten in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des § 249 S. 2 BGB zu prüfen, hat der erkennende Senat mit eingehender Begründung in dem gleichzeitig verkündeten Urteil VI ZR 27/73 (für die Entscheidungssammlung bestimmt) dargelegt.

    Auch insoweit wird auf die vorerwähnten, gleichzeitig verkündeten Senatsurteile VI ZR 194/71 und VI ZR 27/73 Bezug genommen.

    Über die einzelnen in diesem Zusammenhang zu beachtenden Gesichtspunkte verhält sich eingehend das vorerwähnte Urteil VI ZR 27/73 vom heutigen Tage.

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
    Sie umfasst weiter die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, sofern der Geschädigte hierzu zum Ausgleich des Nutzungsentgangs für die Dauer der Reparaturzeit befugt ist (RGZ 171, 292, 295; vgl. auch BGHZ 56, 214, 215).

    Zwar ist auch dann dem Eigentümer die Verfügbarkeit seines Fahrzeugs "Geld wert" (BGHZ 56, 214, 216), was er sich in diesem Zusammenhang entgegenhalten lassen muss.

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen

    Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
    Dem Berufungsgericht ist zwar zuzugeben, dass im Rahmen der sogenannten Unfallhilfe ein Verstoß gegen das RBerG auch vorliegen kann, wenn neben dem "Unfallhelfer" eine Bank und ein Rechtsanwalt eingeschaltet sind (vgl. das gleichzeitig verkündete Senatsurteil VI ZR 194/71 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt -) und dass dies zur Unwirksamkeit des Kreditvertrages führen kann.

    Auch insoweit wird auf die vorerwähnten, gleichzeitig verkündeten Senatsurteile VI ZR 194/71 und VI ZR 27/73 Bezug genommen.

  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 95/71

    Einverständnis - Gesetzlicher Vertreter - Minderjähriger - Führerscheinerwerb -

    Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
    Deshalb ist es in der Regel wirtschaftlich sinnvoll, sich bei ihrer Benutzung gegen Fahrzeugschaden abzusichern (vgl. dazu das Senatsurteil vom 19. Juni 1973 - VI ZR 95/71 - NJW 1973, 1790, 1791; der dort entschiedene Fall zeigt allerdings, dass der Zeitwert der angebotenen Mietwagen nicht ausnahmslos über dem Durchschnitt liegt).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
    Der Beklagte hat der Klägerin die Mittel für diejenigen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung zur Verfügung zu stellen, die ein verständiger Fahrzeugeigentümer in der besonderen Lage der Klägerin machen würde (so im Anschluss an RGZ 99, 172, 183 die Senatsurteile vom 26. Mai 1970 = BGHZ 54, 82, 84 ff m. w. Nachw. und vom 20. Juni 1972 - VI ZR 61/71 = NJV 1972, 1800 m. w. Nachw.).
  • AG Koblenz, 29.03.1972 - 15 C 52/72
    Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
    Der Senat nimmt hierauf Bezug, Neuestens zu erwähnen sind noch LG Nürnberg-Fürth VersR 73, 853, AG Freiburg VersR 73, 974; AG Koblenz, VersR 73, 680.
  • AG Freiburg, 02.08.1972 - 1 C 162/72
    Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
    Der Senat nimmt hierauf Bezug, Neuestens zu erwähnen sind noch LG Nürnberg-Fürth VersR 73, 853, AG Freiburg VersR 73, 974; AG Koblenz, VersR 73, 680.
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71

    Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW

    Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
    Der Beklagte hat der Klägerin die Mittel für diejenigen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung zur Verfügung zu stellen, die ein verständiger Fahrzeugeigentümer in der besonderen Lage der Klägerin machen würde (so im Anschluss an RGZ 99, 172, 183 die Senatsurteile vom 26. Mai 1970 = BGHZ 54, 82, 84 ff m. w. Nachw. und vom 20. Juni 1972 - VI ZR 61/71 = NJV 1972, 1800 m. w. Nachw.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.03.1972 - 4 O 10/72
    Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
    Der Senat nimmt hierauf Bezug, Neuestens zu erwähnen sind noch LG Nürnberg-Fürth VersR 73, 853, AG Freiburg VersR 73, 974; AG Koblenz, VersR 73, 680.
  • BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64

    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
    Zum Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 Satz 2 BGB zählen darüber hinaus aber auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Kredits zur Finanzierung der Instandsetzung des Unfallfahrzeugs und zur Anmietung eines Ersatzwagens für die Dauer seines Ausfalls, soweit dem Geschädigten die Herstellung nur durch Aufnahme von Fremdmitteln möglich oder zuzumuten ist (so bereits Senatsurteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 = NJW 1966, 1454 für die Ersatzbeschaffung nach Totalschaden).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.1972 - 10 U 16/72
  • RG, 19.05.1920 - V 129/19

    Voraussetzungen einer Klageänderung; Widerspruch eines Grundeigentümers gegen

  • RG, 19.08.1943 - III 67/43

    Kann bei Zerstörung einer Sache neben der Erstattung ihres Verkehrswertes Ersatz

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auch die Bemessung der vom Schädiger zu ersetzenden Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zum Ausgleich des Nutzungsentgangs bestimmt sich in einem Fall wie dem vorliegenden gemäß § 249 Satz 2 BGB nach den oben zum Reparaturaufwand dargestellten Grundsätzen (vgl BGHZ 61, 325, 328; 346ff).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der durch einen fremdverschuldeten Unfall geschädigte Kfz-Eigentümer bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (Senatsurteil BGHZ 61, 325, 331 ff. und vom 19. März 1974 - VI ZR 216/72 - VersR 1974, 657).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 325, 331 ff.; vom 19. März 1974 - VI ZR 216/72 - VersR 1974, 657 und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - aaO).
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