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   BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75   

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https://dejure.org/1975,188
BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75 (https://dejure.org/1975,188)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1975 - IV ZR 17/75 (https://dejure.org/1975,188)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1975 - IV ZR 17/75 (https://dejure.org/1975,188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus einer Krankenhaustagegeldversicherung - Ausschluss der Leistungspflicht des Versicherers für eine Morphiumentziehungskur durch eine Suchtklausel - Vorliegen einer mehraktigen Kausalkette hin zu einer medizinisch notwendigen Entziehungskur - Auslegung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK § 5 Abs. 1 b; AVB d. privaten Krankenvers. - AVK - § 15 Nr. 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 142
  • NJW 1976, 106
  • NJW 1976, 374 (Ls.)
  • MDR 1976, 128
  • VersR 1975, 1093
  • DB 1975, 2429
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.1962 - II ZR 95/60
    Auszug aus BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75
    Risikoausschlußklauseln, durch die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren ausgesondert werden (sogenannte sekundäre Risikobeschränkungen, vgl. hierzu BGHZ 23, 355, 359; BGH VersR 1966, 722, 723), verfolgen im allgemeinen den Zweck, ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko auszuklammern, das eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH VersR 1951, 79, 80 für die Überschwemmungsklausel in § 4 Ziff. I 4 AHB; BGH VersR 1962, 341, 342 für den Ausschluß von Gesundheitsschädigungen durch Temperatur- und Witterungseinflüsse in § 2 II Nr. 2 b AUS a.F.; BGH VersR 1973, 170 und KG VersR 1960, 589 für die Abwässerklausel in § 4 Ziff. I 5 AHB; OLG München VersR 1952, 270 f zu § 4 Ziff. I 5 AHB [allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit]; BGH VersR 1975, 126 zur AVB für Glasversicherung, Ausschlußklauseln für Schäden, die durch innere Unruhen, insbesondere Landfriedensbruch, verursacht wurden).

    Zwar dürfen Ausschlußklauseln nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH VersR 1951, 79 f; 1962, 341 f).

  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 175/55

    Haftpflichtversicherung. Beweislast.

    Auszug aus BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75
    Risikoausschlußklauseln, durch die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren ausgesondert werden (sogenannte sekundäre Risikobeschränkungen, vgl. hierzu BGHZ 23, 355, 359; BGH VersR 1966, 722, 723), verfolgen im allgemeinen den Zweck, ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko auszuklammern, das eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH VersR 1951, 79, 80 für die Überschwemmungsklausel in § 4 Ziff. I 4 AHB; BGH VersR 1962, 341, 342 für den Ausschluß von Gesundheitsschädigungen durch Temperatur- und Witterungseinflüsse in § 2 II Nr. 2 b AUS a.F.; BGH VersR 1973, 170 und KG VersR 1960, 589 für die Abwässerklausel in § 4 Ziff. I 5 AHB; OLG München VersR 1952, 270 f zu § 4 Ziff. I 5 AHB [allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit]; BGH VersR 1975, 126 zur AVB für Glasversicherung, Ausschlußklauseln für Schäden, die durch innere Unruhen, insbesondere Landfriedensbruch, verursacht wurden).
  • BGH, 13.12.1972 - IV ZR 154/71

    Regenwasser - Abwasser - Entwässerung - Regenrinne - Abflußrohr - AHB

    Auszug aus BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75
    Risikoausschlußklauseln, durch die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren ausgesondert werden (sogenannte sekundäre Risikobeschränkungen, vgl. hierzu BGHZ 23, 355, 359; BGH VersR 1966, 722, 723), verfolgen im allgemeinen den Zweck, ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko auszuklammern, das eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH VersR 1951, 79, 80 für die Überschwemmungsklausel in § 4 Ziff. I 4 AHB; BGH VersR 1962, 341, 342 für den Ausschluß von Gesundheitsschädigungen durch Temperatur- und Witterungseinflüsse in § 2 II Nr. 2 b AUS a.F.; BGH VersR 1973, 170 und KG VersR 1960, 589 für die Abwässerklausel in § 4 Ziff. I 5 AHB; OLG München VersR 1952, 270 f zu § 4 Ziff. I 5 AHB [allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit]; BGH VersR 1975, 126 zur AVB für Glasversicherung, Ausschlußklauseln für Schäden, die durch innere Unruhen, insbesondere Landfriedensbruch, verursacht wurden).
  • BGH, 13.11.1974 - IV ZR 178/73

    Tragweite der Haftungsausschlussklausel für durch innere Unruhen, insbesondere

    Auszug aus BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75
    Risikoausschlußklauseln, durch die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren ausgesondert werden (sogenannte sekundäre Risikobeschränkungen, vgl. hierzu BGHZ 23, 355, 359; BGH VersR 1966, 722, 723), verfolgen im allgemeinen den Zweck, ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko auszuklammern, das eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH VersR 1951, 79, 80 für die Überschwemmungsklausel in § 4 Ziff. I 4 AHB; BGH VersR 1962, 341, 342 für den Ausschluß von Gesundheitsschädigungen durch Temperatur- und Witterungseinflüsse in § 2 II Nr. 2 b AUS a.F.; BGH VersR 1973, 170 und KG VersR 1960, 589 für die Abwässerklausel in § 4 Ziff. I 5 AHB; OLG München VersR 1952, 270 f zu § 4 Ziff. I 5 AHB [allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit]; BGH VersR 1975, 126 zur AVB für Glasversicherung, Ausschlußklauseln für Schäden, die durch innere Unruhen, insbesondere Landfriedensbruch, verursacht wurden).
  • OLG Hamm, 09.10.1974 - 20 U 128/74
    Auszug aus BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75
    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Hamm VersR 1975, 631).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Nach dem - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck und der bei Risikoausschlüssen gebotenen engen Auslegung (BGHZ 65, 142, 145; Senatsurteil vom 17. März 1999 - IV ZR 89/98 - VersR 1999, 748 unter 2 a und ständig) sind bereits die von § 3 (1) d) dd) ARB 96 geforderten Voraussetzungen der Baufinanzierung nicht gegeben.
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, daß er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne daß ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGHZ 65, 142, 145; Senatsurteil vom 17. März 1999 - IV ZR 89/98 - VersR 1999, 748 unter 2 a).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Sie bedeutet, daß man den Sinn der Klauseln, den sie für alle Beteiligten und für alle Fälle vernünftigerweise gleichmäßig haben müssen, unter objektiven Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks der getroffenen Regelung und der gewählten Ausdrucksweise erforscht (RGZ 171, 43; vgl. auch z. B. BGHZ 65, 142).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, daß sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne daß ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGHZ 65, 142, 145; Senatsurteil vom 17. März 1999 - IV ZR 89/98 - VersR 1999, 748 unter 2 a und ständig).
  • BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92

    Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"

    Diese Bestimmung, die ausschließlich auf den im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das Fahrzeug steuernden Fahrer abstellt, ist als den Versicherungsschutz einschränkende Obliegenheitsregelung ebenso wie Deckungsausschlußklauseln (dazu BGHZ 65, 142, 145 [BGH 17.09.1975 - IV ZR 17/75]; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 49/84 - VersR 1986, 132, 133) und wie haftungsausschließende Ausnahmetatbestände (vgl. etwa BGHZ 116, 200, 205 zu § 8 StVG) eng auszulegen.
  • OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung:

    Die genannte Klausel verfolgt den - auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, ein Risiko auszuklammern, das der Beklagten eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation erschweren und sich mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH NJW 1976, 106, 107).

    Die genannte Klausel verfolgt den - auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, ein Risiko auszuklammern, das der Beklagten eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation erschweren und sich mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH NJW 1976, 106, 107).

  • OLG Braunschweig, 16.09.2020 - 11 U 122/18

    Iposuktion - Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten - PKV

    AVB-Klauseln, die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Risiken ausschließen oder begrenzen, dürfen aber nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH, Beschluss vom 17. September 1975 - IV ZR 17/75 -, BGHZ 65, 142-146, Rn. 11).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

    AVB-Klauseln, die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Risiken ausschließen oder begrenzen, dürfen aber nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142, 145 m. w. N.).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, daß Ausschlußklauseln nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142, 145 [BGH 17.09.1975 - IV ZR 17/75] und ständig).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung

    Der wirtschaftliche Zweck der Ausschlussklausel mag durchaus darin bestehen, die besonders "streitträchtigen" Rechtsgebiete des Erb- und Familienrechts vom Versicherungsschutz auszuklammern, da sie für den Versicherer nicht überschaubare und nicht berechenbare Risiken darstellen, die eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würden, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (Harbauer/Maier, Rechtsschutzversicherung, 2004, § 4 ARB75, RN 1 mit Hinweis auf BGH NJW 1976, 106).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 189/03

    Umfang des Ausschlusses des Baurisikos in der Rechtschutzversicherung

  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 32/03

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Erwerb von Anteilen an einem

  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 229/93

    Begriff der Beförderung einer Sache

  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines

  • OLG Koblenz, 20.06.2022 - 12 U 532/21

    Feststellungsklage des Halters eines Traubenvollernters gegen den

  • OLG Saarbrücken, 12.08.2015 - 5 U 53/13

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Eintritt von Berufsunfähigkeit bei bereits

  • OLG München, 10.11.2006 - 25 U 3142/06

    Kein Risikoausschluss bei privater Rechtsschutzversicherung wegen geplanter

  • BGH, 03.11.2004 - IV ZR 250/03

    Umfang des Risikoausschlusses für Schusswaffen in der

  • OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97

    Feststellung der Deckungspflicht eines Versicherers aus einem

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77

    Auslegungsfragen allgemeiner Versicherungsbedingungen - Anforderungen an einen

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99

    Umfang des Leistungsausschlusses für Zahnersatz in der

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01

    Rechtsschutzversicherung für Prozess gegen Kreditgeber bei Neubauwohnungskauf

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 173/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 140/04

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses wegen Bergbauschäden

  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 247/87

    Begriff und Umfnag des Baurisikos

  • OLG Koblenz, 16.05.2022 - 12 U 532/21

    Beim Betrieb, Zusammenhang, Traubenvollenter, beförderte Sache

  • BGH, 17.10.1984 - IVa ZR 78/83

    Leistungsausschluß in der Rechtsschutzversicherung bei Wahrnehmung rechtlicher

  • OLG Stuttgart, 11.07.2002 - 7 U 31/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auslegung einer individuellen

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 202/02

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Risikoausschluss der wissentlichen

  • BGH, 25.05.1977 - IV ZR 13/76

    VBL-Versorgungsrente und Ruhegeld

  • LG Saarbrücken, 30.05.2008 - 12 S 7/07

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für einen Ausgleichsanspruch wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 9 S 239/93

    Gebäudeversicherung: zum Elementarereignis Schneedruck - zum Gebäudeschaden als

  • BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 135/82

    Begriff der Münzen im Rahmen der Hausratversicherung

  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 153/84

    Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung; Anrechnung ausländischer Renten

  • BGH, 09.05.1984 - VIII ZR 47/83

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages -

  • AG Marl, 16.10.2014 - 3 C 117/14

    Reparaturkosten - AKB-Regelung zur Rechnungsvorlage

  • AG Aachen, 11.04.2003 - 84 C 689/02

    Anspruch auf Freistellung von den Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts

  • LG Hamburg, 19.01.2021 - 416 HKO 158/20

    Pflichtversicherung von ausländischen Studienkollegsteilnehmern in gesetzlicher

  • BGH, 30.01.1980 - IV ZR 86/78

    Abschluss eines Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrages durch einen

  • AG Mannheim, 24.07.2007 - 2 C 52/07

    Rechtsschutzversicherung: Deckungszusage für eine Klage wegen Prospekthaftung;

  • OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 214/95

    Risikoausschluß; Versicherungsvertrag; Bürgschaftsvertrag; Garantievertrag;

  • BGH, 12.10.1977 - IV ZR 99/76

    Anspruch auf Ersatz von Beerdigungskosten infolge eines tödlichen Unfalls -

  • BGH, 09.05.1984 - VIII ZR 67/83

    Zulässigkeitsvoraussetzungen und Formerfordernisse an die Einlegung einer

  • LG Aschaffenburg, 08.05.1980 - S 52/80
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