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OLG Köln, 26.05.1975 - 1 U 102/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweis; Verkehrsunfall; Schadenersatz; Kfz; Halter; Fahrer; Haftpflicht; Vortäuschung
Papierfundstellen
- VersR 1975, 1128
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75
Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …
In tatsächlicher Hinsicht geht das Berufungsgericht (das Berufungsurteil ist abgedruckt in VersR 1975, 1128) davon aus, daß sich die beiden Kraftfahrzeuge bei dem von den Beteiligten als Verkehrsunfall bezeichneten Ereignis immerhin berührt haben, wobei sich der Erstbeklagte auf der für ihn linken Straßenseite befunden hatte. - BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76
Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des …
Allerdings muß ein Haftpflichtversicherer, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 1977 (BGHZ 71, 339, 343) [BGH 13.07.1977 - VI ZR 206/75] auf die Revision gegen das vom Berufungsgericht erwähnte Urteil des OLG Köln (VersR 1975, 1128) ausgeführt hat, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch bei einer gegen ihn gerichteten Direktklage aus § 3 PflVG grundsätzlich den Nachweis führen, daß der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat. - BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der …
Dies alles hat der Senat in einem Parallelurteil des näheren ausgeführt, das auf Revision gegen das in seiner Begründung vom Berufungsgericht zurecht abgelehnte Urteil des OLG Köln (VersR 1975, 1128) unter dem heutigen Datum ergangen ist (VI ZR 206/75, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen). - BGH, 05.12.1978 - VI ZR 71/77
Vorliegen eines Unfalls im Sinne des Deliktsrechts bei vorsätzlicher …
Dabei bezieht sie sich insbesondere auf die Entscheidung des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 26. Mai 1974 (abgedruckt in VersR 1975, 1128).