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   BGH, 08.01.1975 - IV ZR 149/73   

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https://dejure.org/1975,2434
BGH, 08.01.1975 - IV ZR 149/73 (https://dejure.org/1975,2434)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1975 - IV ZR 149/73 (https://dejure.org/1975,2434)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1975 - IV ZR 149/73 (https://dejure.org/1975,2434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 245
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Auszug aus BGH, 08.01.1975 - IV ZR 149/73
    Die Klage wurde jedoch abgewiesen, weil der Bundesgerichtshof inzwischen abweichend von der bisherigen Rechtsprechung entschieden hatte, daß der VN eine Gefahrerhöhung nur vor nimmt, wenn er den verkehrsunsicheren Zustand des benutzten Kraftfahrzeuges kennt (BGHZ 50, 385).

    Es mag auch sein, daß sie von der Änderung der Rechtsprechung zur Gefahrerhöhung durch das Urteil des erkennenden Senats vom 25. September 1968 (BGHZ 50, 385) überrascht worden ist.

  • OLG Celle, 20.11.1969 - 5 U 88/69
    Auszug aus BGH, 08.01.1975 - IV ZR 149/73
    Da die Klägerin ein solches Begehren anders als in dem vom OLG Celle entschiedenen Fall (VersR 1970, 541) nicht gestellt hat, kann offen bleiben, ob die Beklagte nach Treu und Glauben gehalten gewesen wäre, sich hierauf einzulassen und zunächst den Ausgang des Deckungsprozesses abzuwarten.
  • BGH, 08.10.1969 - IV ZR 633/68

    Streit zwischen Versicherungen über die Höhe des zu zahlenden Schadens aus einem

    Auszug aus BGH, 08.01.1975 - IV ZR 149/73
    Dem steht das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Oktober 1969 (VersR 1969, 1141; dazu Wussow, Informationen 1969, 189) nicht entgegen.
  • BGH, 01.10.2008 - IV ZR 285/06

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die

    So besteht z.B. bei Leistungsfreiheit wegen eines Risikoausschlusses, Gefahrerhöhung oder einer Obliegenheitsverletzung (Ausnahmen in § 1 Abs. 8 Satz 4 TA für Leistungsfreiheit nach § 7 Abs. 5 AKB und in § 2 Abs. 1 und 2 TA für die Verletzung der Anzeigeobliegenheit) gegen den Haftpflichtversicherer kein Anspruch aus dem Teilungsabkommen (vgl. zu solchen Fällen Senatsurteile vom 8. Januar 1975 - IV ZR 149/73 - VersR 1975, 245 f.; vom 30. Oktober 1970 - IV ZR 1109/68 - VersR 1971, 117 unter II und vom 8. Oktober 1969 - IV ZR 633/68 - NJW 1970, 134 f.).
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