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OLG Celle, 27.06.1974 - 5 U 138/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 254
Haftungsverteilung bei Verletzung eines Unfallhelfers bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn
Papierfundstellen
- VersR 1975, 264
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Modifizierte Stellungnahmen finden sich bei OLG Celle VersR 1975, 264, 265; OLG Düsseldorf VersR 1975, 429; LG München VersR 1975, 1159: sie wollen die Abrechnung auf der Grundlage einer fiktiven, weil inzwischen für den Geschädigten unmöglich gewordenen Instandsetzung nicht grundsätzlich ausschließen, sondern jedenfalls dann zulassen, wenn sie keine höheren Aufwendungen verursacht. - OLG Stuttgart, 29.06.2009 - 5 U 40/09
Testamentsvollstreckung: Zuordnung eines Depotvermögens unter Berücksichtigung …
Insoweit handelt es sich nicht um eine Klageänderung, sondern um eine qualitative Änderung des Klageantrags bei gleich bleibendem Klagegrund, § 264 Nr. 2 ZPO (OLG Celle VersR 1975, 264;… Zöller-Greger, 27. Aufl. 2009, § 264 ZPO Rn. 3 b). - OLG Hamm, 20.07.2017 - 5 U 123/16
Löschung von Grundschulden in einem Erbbaugrundbuch
Der Übergang von einer Leistungsklage zu einem Feststellungsbegehren bedeutet eine Einschränkung des Klagebegehrens i. S. v. § 264 Ziff. 2 ZPO und keine Klageänderung i. S. v. § 263 ZPO (…vgl. BGH MDR 2002, 413 - Rdnr. 19 zitiert nach juris; OLG Celle VersR 1975, 264 f. - Leitsatz;… Zöller-Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 264 Rdnr. 3 b und § 91, Rdnr. 34).
- OLG Koblenz, 17.11.2006 - 8 U 1517/05
Materiell-rechtliche Rechtskraft: Klage auf Feststellung des Inhalts eines …
- OLG Koblenz, 11.05.2007 - 8 U 1776/05
Mietvertrag; Insolvenzverfahren: Anspruch auf Mietzahlung bei fortgesetztem …
- OLG Jena, 17.09.1998 - Lw U 648/97
Schadensersatzanspruch des "Kreispachtgeschädigten" gegen den Rechtsnachfolger …
Abgesehen davon, dass dieser ja wieder rückgängig gemacht worden war, ist der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage und umgekehrt als Klageerweiterung nach § 264 ZPO zulässig, wenn sich beide, wie vorliegend, auf dasselbe Rechtsverhältnis beziehen (vgl. BGH, NJW 1994, Seite 2896, 2897, m. w. N.; OLG Celle, Versicherungsrecht 1975, Seite 264).