Rechtsprechung
OLG Celle, 27.06.1974 - 5 U 184/73 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 265
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09
Auffahrunfall auf der Autobahn: Mithaftung des von hinten auf das die Fahrspur …
In der Rechtsprechung wird bei Konstellationen, in denen ein Fahrzeug auf der Autobahn auf die Überholspur wechselt, auf der von hinten ein anderes Fahrzeug mit einer höheren Geschwindigkeit als der Richtgeschwindigkeit folgt und es dann zum Auffahrunfall kommt, in der Regel eine Mithaftung des Auffahrenden in Höhe der normalen Betriebsgefahr angenommen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 27.06.1974, Az. 5 U 184/73; OLG Hamm MDR 2000, 518; OLG Hamm RuS 2003, 342;… Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Auflage, 2008, Rn. 147 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - OLG Koblenz, 13.10.2003 - 12 U 1629/02
Haftung bei Kfz-Unfall: Vernehmung einer Person als sachverständiger Zeuge; …
Dieser Anscheinsbeweis ist nur zu entkräften, wenn der Auffahrende darlegt und beweist, dass sich die Kollision beider Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden ereignet, dieser also wenige Augenblicke zuvor einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat (vgl. OLG Celle VersR 1975, 265;… KG a.a.O.; OLG Köln VersR 1978, 143 f.).
Rechtsprechung
OLG Celle, 01.07.1974 - 5 U 167/73 |
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