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   BGH, 20.12.1974 - IV ZR 171/73   

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https://dejure.org/1974,2576
BGH, 20.12.1974 - IV ZR 171/73 (https://dejure.org/1974,2576)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1974 - IV ZR 171/73 (https://dejure.org/1974,2576)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1974 - IV ZR 171/73 (https://dejure.org/1974,2576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 169/65

    Rechtsstellung des Mitversicherten in der Kfz.-Versicherung

    Auszug aus BGH, 20.12.1974 - IV ZR 171/73
    Die Revision weist demgegenüber mit Recht darauf hin, daß die vermeintliche Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers sich n i c h t zum Nachteil des mitversicherten Fahrers auswirkt (BGHZ 49, 130 e VersR 1968, 185).
  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Auszug aus BGH, 20.12.1974 - IV ZR 171/73
    In einem solchen Fall kann sich der Versicherer selbst bei einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungspflicht auf seine Leistungsfreiheit nicht berufen (BGHZ 53, 160 = VersR 1970, 241; BGH LM Nr. 29 zu § 6 W G = VersR 1970, 337).
  • BGH, 04.12.1974 - IV ZR 208/72

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem aus

    Auszug aus BGH, 20.12.1974 - IV ZR 171/73
    Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Senats in der Sache IV ZR 208/72 - Urteil vom 4. Dezember 1974 -, das in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes veröffentlicht wird, Bezug genommen.
  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 322/13

    Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der

    Dieser hat neben dem Vorliegen der Gefahrerhöhung immer auch das Verschulden i.S. von § 25 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. geprüft (vgl. etwa Senatsurteile vom 20. Dezember 1974 - IV ZR 171/73, VersR 1975, 366 unter II 3; vom 18. Dezember 1968 - IV ZR 523/68, NJW 1969, 464, 465).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19

    1. Der Einbau eines anderen Fahrzeugmotors und die anschließende Benutzung des

    Richtig ist zwar, dass in einer - "kurzfristigen" - Weiternutzung eines Fahrzeugs unter Umständen keine schuldhafte Verletzung der Gefahrstandspflicht liegt, wenn der TÜV wegen festgestellter Mängel weder die weitere Benutzung untersagt noch für die Beseitigung der Mängel eine Frist gesetzt hat, weil der Versicherungsnehmer dann zwar den Mangel kennt, von seiner Bedeutung als "gefahrerhöhender Umstand" jedoch unter Umständen keine zutreffende Vorstellung hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1974 - IV ZR 171/73, VersR 1975, 366; kritisch Koch, in: Bruck/Möller, a.a.O., D AKB Rn. 287).
  • OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98

    Leistungsfreiheit des Vericherers durch Gefahrerhöhung: Epilepsie infolge

    Hat aber - wie hier - die einen Mangel des Fahrzeugs oder der Person des Fahrers prüfende Behörde gegenüber dem Versicherungsnehmer nach Einleitung des entsprechenden Verfahrens keinerlei Maßnahmen zur Beseitigung eines Gefahrzustands ergriffen, so darf der Versicherungsnehmer davon ausgehen, daß eine Gefährdungslage tatsächlich nicht besteht (vgl. BGH VersR 75, 366; Stiefel/Hofmann, a.a.O., Rz. 116 zu § 2 AKB ).
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