Rechtsprechung
   KG, 19.12.1974 - 22 U 2221/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,997
KG, 19.12.1974 - 22 U 2221/74 (https://dejure.org/1974,997)
KG, Entscheidung vom 19.12.1974 - 22 U 2221/74 (https://dejure.org/1974,997)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 1974 - 22 U 2221/74 (https://dejure.org/1974,997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Kollision mit entgegenkommendem Geradeausfahrer oder Rechtsüberholer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeugkolonne; Kolonne; Überholen; Rechts; Links; Lücke; Lückenfälle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 1 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne links abbiegenden Fahrzeugs mit einem die Kolonne überholenden Fahrzeug

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 524
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • LG Berlin, 03.03.2003 - 59 S 352/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts an einer Kolonne vorbeifahrenden

    Denn im vorliegenden Fall kann sich der Beklagte trotz der ihm zustehenden Vorfahrt aufgrund der hier anzuwendenden Rechtsprechung in sogen. Lückenfällen nicht auf den allgemeinen Vertrauensgrundsatz berufen (vgl. auch KG, VersR 1975, 524 ).

    Diese Grundsätze sind mit Rücksicht auf den dichten innerstädtischen Verkehr auch in solchen Fällen entsprechend heranzuziehen, in denen ein Verkehrsteilnehmer - wie hier an einer zum Stehen gekommenen Kolonne rechts vorbeifährt (vgl. KG, VersR 1975, 524, 525).

    In einem derartigen Fall, indem auf Seiten des Vorfahrtsberechtigten außer einem Verstoß gegen die Allgemeinen Verpflichtungen bei Teilnahme am Straßenverkehr gemäß § 1 Abs. 2 StVO keine weiteren, besonders belastenden Verkehrsverstöße hinzutreten, erscheint eine Schadenverteilung in der Weise durchaus als angemessen, dass der Beklagte dem Kläger 1/4 des ihm aus dem Verkehrsunfall erwachsenen Schadens zu ersetzen hat, während der Kläger als wartepflichtiger Linksabbieger % seines Schadens selbst trägt (vgl. KG, VersR 1975, 524, 525).

  • LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei Überholen einer Fahrzeugkolonne

    Ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflicht nicht beachtet, verstößt gegen § 1 Abs. 2 StVO (KG, st. Rspr.; DAR 1975, 186; VersR 1977, 138; VerkMitt 1991, Nr. 23; NZV 2003, 575; NZV 2006, 371; ebenso BayObLG, VRS 29, 384; VRS 65, 152; DAR 1971, 221; OLG Köln, VRS 28, 452, OLG Düsseldorf, VersR 1977, 85; OLG Hamm, NZV 2006, 204; OLG Frankfurt, DAR 2006, 156; Hentschel aaO § 8 StVO Rn. 47).
  • KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91

    Haftungsverteilung bei Lückenunfall

    Ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, verstößt gegen § 1 StVO (vgl. BGH VersR 1969, 756; KG VersR 1974, 370; 1975, 524 ).

    In sog. Lückenfällen hat nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel der die Lücke benutzende Verkehrsteilnehmer 3/4 des Schadens zu tragen, wobei dem Umstand Rechnung getragen wird, daß er die Vorfahrt des fließenden Verkehrs mißachtet; der an einer Kolonne vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer trägt 1/4 des Schadens (KG VersR 1974, 370, 371; 1975, 524, 525; DAR 1976, 299, 300; KG, Urteil vom 12. März 1984 - 12 U 4015/83 -); Besonderheiten im konkreten Einzelfall können zu einer anderen Quotierung führen.

  • KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05

    Haftungsverteilung bei Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem im

    Danach gilt: Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann; regelmäßig ist bei Verletzung dieser Sorgfaltspflicht, die ihre Grundlage in § 1 Abs. 2 StVO findet (vgl. BGH VersR 1969, 756; KG VersR 1975, 524; Senat, Urteil vom 20. Dezember 1993 - 12 U 6046/93 -) eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten zu 1/4 gerechtfertigt.
  • KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 15.03.1977 - VI ZR 201/75

    Klage auf Schadenersatz gegen einen Tierarzt wegen eines getöteten Pferdes durch

    Dies ist nicht nur für den Bereich der Humanmedizin allgemein anerkannt (u.A. BGHZ 8, 138, 140; st. Rspr.), sondern gilt unter anderem auch für Rechtsanwälte (Senatsurteil vom 14. Januar 1975 - VI ZR 102/74 - VersR 1975, 524 m.Nachw.) und generell selbst für Dienstleistungen einfacherer Art. Demnach durfte das Berufungsgericht das Vorgehen des Beklagten nur dann nicht als Verstoß gegen die dem Kläger rechtlich geschuldete Sorgfalt werten, wenn die Anwendung einer Methode, die größere Sicherheit bot, aus bestimmten, indessen vom Berufungsgericht nicht festgestellten Gründen untunlich oder unzumutbar war.
  • BayObLG, 27.09.1982 - 1 ObOWi 259/82

    Urteilszustellung

    1 St 657/73">1974, 3; KG VerkMitt 1975, 34 ; 1976, 71; OLG Köln VRS 28, 452; vgl. auch BGHSt 12, 58; BGH VersR 1969, 756; s. auch BayObLGSt 1971, 2 zu Vorbeifahrt an der Kolonne in Gegenrichtung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht