Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1975, 1278
  • VersR 1975, 557



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83  

    Zu Ausschluß und Definition des Nutzungsausfalls

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02  

    Versicherungsrecht - Schlampiger Arbeit: Vorsätzliche Schadensherbeiführung?

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt der Ausschlusstatbestand des § 4 II Nr. 1 Satz 1 AHB voraus, dass der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird; eine vorsätzliche Herbeiführung des Schadens liegt demgemäß nur dann vor, wenn der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz des Versicherten (auch) die Schadensfolgen umfasst hat (BGH VersR 71, 806; BGH NJW 75, 1278).
  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80  

    Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
mehr
  • KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03  

    Architekten & Ingenieure - Für welche Schäden kommt Haftpflichtversicherung auf?

    Als an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung oder Erfüllungssurrogate werden diejenigen Schadensersatzansprüche bezeichnet, die auf das Erfüllungsinteresse gerichtet sind, also sämtliche Ansprüche, mit denen ein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand eines Vertrages geltend gemacht wird (vgl. BGH VersR 1985, 1153; BGH VersR 1975, 557; Prölss/Martin-Voit/Knappmann, § 4 AHB, Rn. 75).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 7 U 271/08  

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Sachmangel aufgrund

    Unberührt bleiben hingegen Haftpflichtansprüche, die einen Schaden zum Gegenstand haben, der über das unmittelbare Erfüllungsinteresse hinausgeht, d.h. für den Gläubiger eine zusätzliche Einbuße über die Beeinträchtigung seines Erfüllungsinteresses hinaus bedeutet (vgl. Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Komm., § 1 AHB Rz. 132, § 4 AHB Rz. 174; BGH NJW 1975, 1278).
  • OLG Hamm, 03.02.1993 - 20 U 124/92  
    Eine vorsätzliche Schadensherbeiführung im Sinne des § 4 II Nr. 1 AHB setzt voraus, daß der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz des Versicherten auch die Schadensfolgen umfaßt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 75, 557; 80, 915; Senat zuletzt in VersR 92, 86 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 3/80  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 4 U 16/96  

    Was deckt die Bauherren-Haftpflichtversicherung?

    Verlangt derjenige, der vom Versicherungsnehmer die Nutzung von dessen Räumlichkeiten vertraglich beanspruchen kann, Schadenersatz wegen der Nicht-Nutzbarkeit, etwa in Form des Ersatzes von Aufwendungen für die Beschaffung von Ersatzraum für die Zwischenzeit (vgl. BGH VersR 1975, 557), so handelt es sich um ein von der Haftpflichtversicherung nicht gedecktes Erfüllungssurrogat (vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1982, 790; Späte a.a.O., Rn. 176 m.w.N.; Prölss/Voit, VVG 25. Aufl., § 4 AHB Anm. 6 f).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 5 U 424/00  

    Nachtrunks zur Verschleierung

    Auch obliegt es dem Versicherungsnehmer, der die Beteiligung eines Dritten an dem Unfall oder seine Schädigung durch ihn nicht erkennt, nicht, sich für eine Feststellung seines Blutalkoholgehalts bereitzuhalten (BGH U. v. 12.11.1975 IV ZR 4/74 - VersR 1976, 84; BGH U. v. 15.12.1982 - IV A ZR 33/81 - VersR 1983, 258).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht