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   OLG Hamburg, 13.03.1975 - 6 U 73/74   

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https://dejure.org/1975,6459
OLG Hamburg, 13.03.1975 - 6 U 73/74 (https://dejure.org/1975,6459)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.1975 - 6 U 73/74 (https://dejure.org/1975,6459)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 1975 - 6 U 73/74 (https://dejure.org/1975,6459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 846
  • VersR 1975, 757
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.09.1977 - II ZR 77/75
    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.1975 - 6 U 73/74
    Gegen diese Entscheidung wurde unter dem Aktenzeichen (II ZR 77/75) beim BGH Revision eingelegt.
  • OLG Hamm, 16.05.2003 - 9 U 84/02

    Verschuldens- und Verursachungsbeitrag eines Radfahrers bei Nichtbeachtung des

    Die gelbe Ampelphase nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten ! Dieses Anhaltegebot gilt allerdings nicht uneingeschränkt, sondern nur für diejenigen Fahrzeugführer, die bei Beginn der Gelbphase noch so weit von der Ampel entfernt sind, dass sie vor dieser, spätestens vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich, ohne Gefahrbremsung, d.h. bei mittlerer Betriebsbremsung (bei 70 km/h mit einer Verzögerung von 3 m/s2), anhalten können (BGH NZV 1992, 157; OLG Hamm VersR 1975, 757; Hentschel Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 37 Rdn. 48).
  • BGH, 19.09.1977 - II ZR 77/75

    Beschränkte Verfrachterhaltung auch für Container

    Nach Ansicht des Berufungsgerichts - vgl. dessen Urteil in VersR 1975, 757 f - ist die Klage unbegründet, weil der verunglückte Container als "Packung" im Sinne des § 660 HGB anzusehen, somit die Haftung der Beklagten für die Schäden der Befrachterin auf den bereits von ihr an die Klägerin gezahlten Betrag von 1.250,00 DM beschränkt sei; auch lasse sich dem Konnossement nicht entnehmen, daß die Vertragsparteien statt der fünf Container die 65 crates oder die 3.137 Stück Graphit-Platten als Packung im Sinne der genannten Vorschrift hätten betrachten und damit die Haftung der Verfrachterin erweitern wollen.
  • OLG Köln, 02.07.1979 - 20 W 18/79

    Streitwert: Hypothek - Löschungsklage - Valutierung

    In der Rechtsprechung, und Literatur wird nahezu einhellig die Meinung vertreten, dass für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Löschungsbewilligung eines Grundpfandrechts dessen Nennbetrag maßgebend sei (vgl. OLG Frankfurt vom 11.02.1977, JurBüro 1977, 720; OLG Celle vom 29.06.1977, MDR 1977, 935, jeweils m. w. Nachw.; a.A.: OLG Hamburg vom 13.03.1975, MDR 1975, 846; Schneider, Streitwert, 4. Aufl., Stichwort "Sicherungshypothek", Nr. 1).
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