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   BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72   

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BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72 (https://dejure.org/1975,1960)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1975 - VII ZR 56/72 (https://dejure.org/1975,1960)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1975 - VII ZR 56/72 (https://dejure.org/1975,1960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 686
  • MDR 1975, 394
  • VersR 1975, 317
  • DB 1975, 1790
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Auszug aus BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72
    Das Berufungsgericht durfte den Gesichtspunkt der versicherungsmäßigen Schadensabdeckung in den Vordergrund rücken und demgemäß hervorheben, daß die Firma M. die eigenen Versicherungsansprüche gefährdet haben würde, falls sie den Beklagten auch von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit freigestellt hätte (vgl. BGHZ 22, 109, 120; 33, 216, 221; 43, 295, 299).

    Denn der Versicherer wird nach § 61 VVG, § 16 der A. F. bedingungen (AFB) frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt, und er braucht nach dem Grundgedanken des § 67 Abs. 1 Satz 3 VVG auch dann nicht zu leisten, wenn der Versicherungsnehmer die Rechte des Versicherers durch einen gegenüber einem Dritten unbeschränkten Haftungsausschluß beeinträchtigt (BGHZ 22, 109, 120 mit Nachw.).

    Der Versicherer kann demgemäß nicht verlangen, daß er gegenüber einem Dritten besser gestellt werde als er im Verhältnis zum Versicherungsnehmer stehen würde (BGHZ 22, 109, 120; 33, 216, 221).

  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59

    Freizeichnung bei Versicherungsschutz

    Auszug aus BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72
    Das Berufungsgericht durfte den Gesichtspunkt der versicherungsmäßigen Schadensabdeckung in den Vordergrund rücken und demgemäß hervorheben, daß die Firma M. die eigenen Versicherungsansprüche gefährdet haben würde, falls sie den Beklagten auch von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit freigestellt hätte (vgl. BGHZ 22, 109, 120; 33, 216, 221; 43, 295, 299).

    Der Versicherer kann demgemäß nicht verlangen, daß er gegenüber einem Dritten besser gestellt werde als er im Verhältnis zum Versicherungsnehmer stehen würde (BGHZ 22, 109, 120; 33, 216, 221).

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72
    Sollte sich ergeben, daß der Beklagte nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, wird es zu beachten haben, daß bei der Feststellung grober Fahrlässigkeit auch Umstände zu berücksichtigen sind, die die subjektive Seite der Verantwortlichkeit betreffen (BGHZ 10, 14, 17; BGH, NJW 1972, 475, 476; Urteil vom 11. Juli 1967 - VI ZR 14/66 = LM BGB § 277 Nr. 3).
  • BGH, 22.11.1962 - II ZR 79/60

    Rüge von Verfahrensfehlern - Schuldunfähigkeit auf Grund verminderter

    Auszug aus BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72
    Wenn das Berufungsgericht annimmt, daß der Beklagte insoweit von dem Risiko entlastet werden sollte, als dieses üblicherweise durch eine Versicherung gedeckt wird, hätte es auch berücksichtigen müssen, daß der Versicherer nur dann von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, wenn er dem Versicherungsnehmer nachweist, daß dieser den Versicherungsfall grobfahrlässig herbeigeführt hat (BGH, Urteil vom 22. November 1962 - II ZR 79/60 = VersR 1963, 79; Prölss/Martin, VVG 19. Aufl. § 61 VVG Anm. 6; § 16 AFB Anm. 4).
  • BGH, 30.03.1965 - VI ZR 248/63

    Haftungsausschluß aufgrund einer Erklärung über Kaskoversicherung bei einem

    Auszug aus BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72
    Das Berufungsgericht durfte den Gesichtspunkt der versicherungsmäßigen Schadensabdeckung in den Vordergrund rücken und demgemäß hervorheben, daß die Firma M. die eigenen Versicherungsansprüche gefährdet haben würde, falls sie den Beklagten auch von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit freigestellt hätte (vgl. BGHZ 22, 109, 120; 33, 216, 221; 43, 295, 299).
  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 14/66

    Beweisführung bei der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Flugzeugabsturzes -

    Auszug aus BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72
    Sollte sich ergeben, daß der Beklagte nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, wird es zu beachten haben, daß bei der Feststellung grober Fahrlässigkeit auch Umstände zu berücksichtigen sind, die die subjektive Seite der Verantwortlichkeit betreffen (BGHZ 10, 14, 17; BGH, NJW 1972, 475, 476; Urteil vom 11. Juli 1967 - VI ZR 14/66 = LM BGB § 277 Nr. 3).
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 100/70

    Umfang der Beschränkung der Haftung des auftraglosen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72
    Sollte sich ergeben, daß der Beklagte nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, wird es zu beachten haben, daß bei der Feststellung grober Fahrlässigkeit auch Umstände zu berücksichtigen sind, die die subjektive Seite der Verantwortlichkeit betreffen (BGHZ 10, 14, 17; BGH, NJW 1972, 475, 476; Urteil vom 11. Juli 1967 - VI ZR 14/66 = LM BGB § 277 Nr. 3).
  • RG, 02.11.1928 - VII 215/28

    Feuerversicherung

    Auszug aus BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72
    Das Reichsgericht hat allerdings angenommen, die Freistellung des Mieters , der den Beitrag für die Feuerversicherung der Mietsache zu zahlen hat, von der Haftung für Zufall und leichte Fahrlässigkeit befreie ihn nicht ohne weiteres auch von der Beweislast dafür, daß er nicht grob fahrlässig gehandelt habe (RGZ 122, 292, 295).
  • BGH, 17.12.1998 - VII ZR 243/97

    Behandlung eines Subunternehmervertrages

    Der Auftragnehmer würde nämlich entsprechend §§ 61, 67 Abs. 1 Satz 3 VVG seinen Haftpflichtversicherungsschutz riskieren, wenn er den Auftraggeber im Innenverhältnis von der Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit freistellte (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 1975 - VII ZR 56/72 = VersR 1975, 317; BGH, Urteile vom 14. März 1956 - VI ZR 336/54 = VersR 1956, 301, 302; vom 29. November 1988 - X ZR 112/87 = NJW-RR 1989, 953, 955 f).
  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88

    Einbeziehung eines mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens in die

    Insbesondere wird das Berufungsgericht dieses Vorbringen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1975, 686, 687) zu würdigen haben.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94

    Erstrecken des Versicherungsschutzes der Feuerversicherung des Vermieters auf den

    Bereits in der Entscheidung vom 13. Januar 1975 (NJW 1975, 686 f) hat der Bundesgerichtshof befunden, für den Fall, daß eine Partei von der Haftung für eine bei ihr lagernde Sache insoweit befreit sein soll, als das Risiko üblicherweise von einem Versicherer übernommen wird, sei bei der Frage der Beweislast zu berücksichtigen, daß der Versicherer nur dann von der Verpflichtung zur Leistung frei werde, wenn er Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beweise.

    Mangels einer besonderen Vereinbarung könne er deshalb auch nicht beanspruchen, daß der Versicherungsnehmer ihn von seiner Beweislast befreie, die er diesem gegenüber zu tragen hätte (BGH NJW 1975, 686, 687).

  • OLG Hamm, 20.02.2013 - 20 U 86/12
    Nach § 61 VVG aF hat der Versicherer (ebenso wie nach § 81 VVG nF) ohne Beweiserleichterungen voll zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. nur BGH, VersR 1975, 317; VersR 2005, 1387, Juris-Rn. 3).
  • BGH, 12.03.1985 - VI ZR 182/83

    Versagung der Einstandspflicht einer Feuerversicherung wegen Mitverschuldens des

    Zwar mögen auch bei der Vereinbarung einer solchen Beweislastumkehr die Vertragspartner der Firma S. angesichts der Vorschrift des § 61 VVG nicht nach dem Grundgedanken des § 67 Abs. 1 Satz 3 VVG eine Gefährdung ihrer Ansprüche aus einer Sachversicherung zu befürchten gehabt haben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1975 - VII ZR 56/72 - VersR 1975, 317 f m.w.N.; a.A. Sieg VersR 1976, 105 f).
  • OLG München, 07.03.2008 - 10 U 5394/07

    Fahrzeugvollversicherung: Schadensersatz auf Grund der Kollision mit Leitplanken

    b) Hingegen obliegt der beklagten Versicherung grundsätzlich der Beweis dafür, dass der Versicherungsnehmer das Schadensereignis vorsätzlich gem. § 61 VVG a.F. herbeigeführt hat (grdl. BGH VersR 1975, 317; BGHZ 104, 256 = VersR 1988, 653; 71, 339 [345] = VersR 1978, 242 = NJW 1978, 2154; zuletzt KG NZV 2006, 262 [263] und 429 [430]).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 4 U 96/09

    Abweisung der Klage auf Versicherungsleistungen aus einer

    Nach § 61 VVG a.F. hat der Versicherer ohne Beweiserleichterungen voll zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat (BGH VersR 1975, 317; VersR 2005, 1387).
  • LG Bonn, 02.11.1994 - 5 S 123/94

    Positive Forderungsverletzung aus einem Waschvertrage; Schäden an einem Fahrzeug

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  • OLG München, 02.02.1994 - 3 U 5432/93

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls - Versehentliches

    Der beweispflichtige Kläger (vgl. BGH VersR 75, 317; 85, 78, 330) hat den Beweis, daß der Beklagte diese Gegenstände bewußt im Fahrzeug ließ und somit ein grobes Verschulden des Beklagten vorliegt, jedoch nicht geführt.
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