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   OLG Hamm, 11.11.1975 - 21 U 42/75   

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OLG Hamm, 11.11.1975 - 21 U 42/75 (https://dejure.org/1975,991)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.1975 - 21 U 42/75 (https://dejure.org/1975,991)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 1975 - 21 U 42/75 (https://dejure.org/1975,991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 638

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauleistung: Einbau einer Einbruchalarmanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1269
  • MDR 1976, 578
  • VersR 1976, 1094
  • BauR 1977, 62
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.06.1991 - VII ZR 305/90

    Nachträglicher Einbau einer Alarmanlage

    Die Frage, ob die Gewährleistungsfrist für Mängel bei einer nachträglich eingebauten Alarmanlage fünf Jahre beträgt, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (vgl. OLG Frankfurt am Main (17. Zivilsenat) NJW 1988, 2546; OLG Hamm - NJW 1976, 1269 [OLG Hamm 11.11.1975 - 21 U 42/75]; Palandt/Thomas, BGB, 50. Aufl., § 638 Rdn. 10).
  • OLG Schleswig, 27.05.2014 - 11 U 88/13

    Rechtsanwaltshaftung: Aufklärungspflicht über die Prozessrisiken;

    Dabei sind an die Festigkeit der Verbindung jedenfalls keine besonders großen Anforderungen zu stellen, wenn die Verbindung mit dem Gebäude nur eng und dauerhaft ist (OLG Hamm, Urt. v. 11. Nov. 1975 - 21 U 42/75, NJW 1976, 1269 [1269]).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 199/98

    Gewährleistung beim Einbau einer Alarmanlage in Büroräume: Verjährung

    Ob dagegen die Verjährungsfrist, wie es vom OLG Hamm (NJW 1976, 1269) für den Einbau in ein Kaufhaus angenommen worden ist, wegen Arbeiten "bei Bauwerken" (§ 638 Abs. 1 S. 1 BGB ) fünf Jahre betragen kann, läßt sich jedenfalls aufgrund des Vortrags der Klägerin im vorliegenden Fall nicht feststellen.
  • VK Südbayern, 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05

    Wann liegt eine Bauleistung vor?

    Die Erforderlichkeit und die wesentliche Bedeutung werden dabei von der im Zeitpunkt des Einbaus herrschenden Verkehrsanschauung bestimmt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. November 1975, NJW 1976, 1269 - nachträglicher Einbau einer Einbruchsalarmanlage in ein Kaufhaus; Boesen, aaO., § 99 Rn. 105 ff.).
  • KG, 31.10.1995 - 7 U 5519/95

    Einbauküche: Kurze Gewährleistung bei Bestellung durch Mieter?

    Arbeiten sind dann für den Gebäudebestand von wesentlicher Bedeutung, wenn das Gebäude ohne sie im Sinne der Verkehrsanschauung noch nicht als vollständig fertig anzusehen ist (OLG Hamm NJW 1976, 1269).
  • VK Bund, 02.05.2003 - VK 1-25/03

    Errichtung und die Herbeiführung der Funktionsfähigkeit einer 3S Zentrale

    Die Erforderlichkeit und die wesentliche Bedeutung werden dabei von der im Zeitpunkt des Einbaus herrschenden Verkehrsanschauung bestimmt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. November 1975, NJW 1976, 1269 - nachträglicher Einbau einer Einbruchsalarmanlage in ein Kaufhaus; Boesen, aaO., § 99 Rn. 105 ff.).
  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74

    Arbeiten bei Bauwerken

    Hieran anknüpfend hat dann das Oberlandesgericht Hamm auch die für ein Kaufhaus bestimmte Installation einer Einbruchsalarmanlage als "Arbeit bei einem Bauwerk" behandelt (NJW 1976, 1269).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.11.1975 - 20 U 184/74   

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OLG Hamm, 14.11.1975 - 20 U 184/74 (https://dejure.org/1975,4716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.1975 - 20 U 184/74 (https://dejure.org/1975,4716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 1975 - 20 U 184/74 (https://dejure.org/1975,4716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 717 (Ls.)
  • VersR 1976, 1094
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