Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.03.1976 - 12 U 68/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 254
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersatzansprüche; Kfz-Unfall; Haftpflichtversicherer; Prozeßkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 254
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1459
- VersR 1976, 1162
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
aa) Soweit ihr Auslagen für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Bekl. entstanden sind, stehen sie außerhalb des Schutzzwecks der Schadenstragungsnorm; der Eigentumsschutz, den das Haftungsrecht ihr hier sichert, erstreckt sich nicht auf die Verwirklichung des Strafanspruchs, mag die Kl. hieran auch ein Interesse haben, um sich auf diesem Weg vor künftigen Rechtsverletzungen der Bekl. zu schützen (OLG Düsseldorf NJW 1976, 1459;… im Ergebnis ebenso Stoll a.a.O. N 21 mit Nachw.; Hagmann JZ 1978, 133;… Palandt/Heinrichs a.a.O. Vorbem. 5c ee vor § 249; a. A. Canaris NJW 1974, 521,522). - OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 646/01
Culpa in Contraendo
Soweit der Klägerin Auslagen für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Beklagte entstanden sind, stehen sie außerhalb des Schutzzwecks der Schadenstragungsnorm (BGHZ 75, 235; OLG Düsseldorf NJW 1976, 1459;… Palandt/Heinrichs, Vorbem. 5 b n vor § 249, dort Rn. 90/91).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 09.03.1976 - 13 U 73/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 1162
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 28.01.1966 - 10 U 2074/65
Mietwagenkosten; Geschädigter ; Ausfall des Wagens; Reparaturauftrag; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.1976 - 13 U 73/75
Ein geschädigter Kfz-Halter ist im Rahmen der ihm obliegenden Schadenminderungspflicht gehalten, die Reparaturdauer kurz und damit die Nutzungsentschädigung gering zu halten (vgl. u. a. OLG Düsseldorf VersR 69, 429; OLG München VersR 66, 786 = VRS 31, 344).