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   OLG Hamm, 11.06.1975 - 20 U 358/74   

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OLG Hamm, 11.06.1975 - 20 U 358/74 (https://dejure.org/1975,7453)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.06.1975 - 20 U 358/74 (https://dejure.org/1975,7453)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juni 1975 - 20 U 358/74 (https://dejure.org/1975,7453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 336
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12

    Private Unfallversicherung: Gesundheitsschädigung eines Kfz-Fahrers durch

    Vielmehr kann genügen, dass es eine Gesundheitsschädigung durch sinnliche Wahrnehmungen oder seelische Eindrücke (Schockwirkung) herbeiführt (BGH, Urt. v. 19.4.1972 - IV ZR 50/71 - VersR 1972, 582; im dort entschiedenen Fall war das den Gesundheitsschaden auslösende Ereignis das Zertrümmern einer Windschutzscheibe durch einen Stein; siehe auch OLG Hamm, VersR 1976, 336; Dörner in: MünchKommVVG, 2011, § 178 Rdn. 63; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, AUB 2010 Ziff. 1, Rdn. 29).

    Die ursprüngliche Eigenbewegung wird unter diesem Gesichtspunkt etwa dann zum Unfall, wenn jemand über ein Hindernis stürzt, mit dem Fuß an einer Bordsteinkante umknickt (OLG Hamm, VersR 1976, 336) oder infolge einer Unebenheit stolpert (siehe OLG Celle, r+s 2011, 346, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Das bloße Nacheinander der Wahrnehmung eines beliebigen Zustands der Außenwelt oder seiner Veränderung und einer durch ihn - wenn auch im Sinne einer condicio sine qua non - veranlassten Reaktion begründet noch keinen relevanten Wirkungs- und Zurechnungszusammenhangs (OLG Naumburg, VersR 2013, 229: 51: für einen Unfall sei nicht ausreichend, dass überhaupt ein äußeres Ereignis auf den Verletzten einwirke; OLG Hamm, VersR 1976, 336: keine plötzliche Einwirkung auf den Körper, wenn jemand vor herannahenden Kraftfahrzeugen noch rasch über die Straße eilen wolle; zum Fehlschluss vom "post hoc" auf das propter hoc" auch Grewing, VersR 1973, 8).

    Das impliziert die Annahme einer gewissen Irregularität (OLG Hamm, VersR 1976, 336, spricht von einem "Moment des Unerwarteten und Unentrinnbaren").

  • OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren

    Das kann etwa gegeben sein beim Sturz gegen ein nicht oder zu spät gesehenes Hindernis, Umknicken des Fußes an einer Bordsteinkante (OLG Hamm VersR 1976, 336) oder infolge einer Bodenunebenheit (LG Göttingen r+s 1991, 251) sowie infolge stumpfen Hallenbodens beim Handballspielen (OLG München r+s 2000, 39).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 414/04

    Unfallversicherung: Kein Versicherungsschutz für willentliche Injektion eines

    Der mit dem Willen des Versicherten vorgenommenen Injektion eines Rauschmittels oder auch eines Medikaments fehlt zudem schon nach allgemeinem Verständnis das mit dem Unfallbegriff verbundene Element des Unerwarteten, Überraschenden und Unentrinnbaren (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1976, 336; OLG München VersR 2005, 261; Römer, aaO Rdn.12).
  • OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92

    Unfall; Fahrrad; Eigenbewegung; Kausalitätsbeweis; Invalidität;

    Ein Unfallereignis liegt jedoch auch dann vor, wenn die Gesundheitsbeschädigung durch eine Eigenbewegung des Versicherten zusammen mit einer äußeren Einwirkung eingetreten ist, insbesondere wenn die äußere Einwirkung die Eigenbewegung bewirkt hat (BGH VersR 1989, 73; Senat VersR 76, 336 f.; Prölss/Martin § 1 AUB 88 Anm. 3 a).
  • OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08

    Wirksamkeit der AUB 2000 hinsichtlich der Bestimmung einerFrist zur Feststellung

    Das kann etwa gegeben sein beim Sturz gegen ein nicht oder zu spät gesehenes Hindernis, Umknicken des Fußes an einer Bordsteinkante (OLG Hamm VersR 1976, 336) oder infolge einer Bodenunebenheit (LG Göttingen r+s 1991, 251) sowie infolge stumpfen Hallenbodens beim Handballspielen (OLG München r+s 2000, 39).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 217/07

    Unfallversicherung: Zum Begriff des Unfalls und zur Beweislast für eine

    Die Arbeit an einem Gegenstand ist nur dann keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine Eigendynamik entwickelt, und der Geschädigte auch nicht stürzt, umknickt oder abgleitet (OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 [1425]; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1355 [1355]; OLG Hamm, VersR 1976, 336 [336]; OLG Schleswig, VersR 1970, 1048 [1048]).
  • LG Aachen, 15.07.2011 - 9 O 166/11

    Einstufbarkeit der visuellen Wahrnehmung eines schockierenden Ereignisses als

    Als Einwirkung der Außenwelt auf den Körper wird unter anderem auch eine rein sinnliche Wahrnehmung von Ereignissen (wie Hören oder Sehen) angesehen (BGH VersR 1972, 582; OLG Hamm VersR 1976, 336; OLG Saarbrücken, VersR 1005, 1276; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 28. Auflage 2010, § 178 Rn. 3; Grimm, Unfallversicherung, 4. Auflage 2006, AUB 99, Rn. 27).
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   LG Wiesbaden, 16.06.1975 - 1 S 2/75   

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