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   BGH, 19.12.1975 - IV ZR 107/74   

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https://dejure.org/1975,1129
BGH, 19.12.1975 - IV ZR 107/74 (https://dejure.org/1975,1129)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1975 - IV ZR 107/74 (https://dejure.org/1975,1129)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1975 - IV ZR 107/74 (https://dejure.org/1975,1129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Abschluss eines Versicherungsvertrages - Wirksamer Rücktritt vom Versicherungsvertrag - Automatische Anpassung des Versicherungsvertrages an das jeweils maßgebende Einkommen des Versicherungsnehmers - Übersteigen des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB Teil I § 2 Abs. 2 a Ziff. 3; AVB Teil II A Nr. 4 e

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 431
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1973 - IV ZR 130/72

    Krankentagegeldversicherung - Konkreter Schaden - Abstrakter Bedarf -

    Auszug aus BGH, 19.12.1975 - IV ZR 107/74
    Diese Entscheidung ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1973 (VersR 1974, 184) bestätigt worden.

    Die einschlägigen Bestimmungen stimmen weitgehend wörtlich, zumindesten aber inhaltlich mit den Bedingungen überein, die dem Urteil des Senats vom 19. Dezember 1973 (VersR 1974, 184) zugrunde lagen.

  • OLG Hamm, 19.04.1972 - 20 U 7/72
    Auszug aus BGH, 19.12.1975 - IV ZR 107/74
    Zur Begründung hat es sich insbesondere auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1972, 968) bezogen.

    Anders als in dem durch dieses Urteil entschiedenen Fall (vgl. dazu den Tatbestand des Oberlandesgerichtsurteils - VersR 1972, 968 -) ist hier allerdings dem Versicherungsnehmer nicht ausdrücklich die Obliegenheit auferlegt, dem Versicherer unverzüglich den Zeitpunkt mitzuteilen, zu welchem eine Minderung des monatlichen Nettoeinkommens eingetreten ist.

  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht einer

    Damit begründen die Umstände, aus denen sich der Wegfall der Versicherungsfähigkeit ergibt, einen Einwand des Versicherers gegen seine Leistungspflicht, für den er beweispflichtig ist (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 2002 aaO unter II 1; vom 9. Juli 1997 aaO; vom 19. Dezember 1975 - IV ZR 107/74 - VersR 1976, 431 unter III).
  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Sind nach den Bedingungen einer Krankentagegeldversicherung nur erwerbstätige Personen versicherungsfähig, so erlischt die Versicherungsfähigkeit eines in abhängiger Stellung tätigen Versicherten nicht schon mit der (Eigen- oder Fremd-) Kündigung seines Arbeitsverhältnisses (Fortführung von BGH, Urteile vom 19. Dezember 1975 - IV ZR 107/74 - VersR 1976, 431 und vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133).

    Das Gegenteil kann nur angenommen werden, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich ergibt, daß der Versicherte nicht mehr gewillt war, nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbständige Erwerbstätigkeit auf eine andere Weise auszuüben, oder daß ihm dieses nicht möglich gewesen wäre (Urteile vom 19.12.1975 - IV ZR 107/74 - VersR 1976, 431 unter III und vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 unter II 2 a; so auch Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. MB/KT 94 § 15 Rdn. 9 ff.).

  • BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96

    Verweisung auf einen Vergleichsberuf

    Bei der Prüfung der Frage, ob der Kläger seine selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen aufgegeben hat, ist das Berufungsgericht zunächst von den Grundsätzen des Senatsurteils vom 19. Dezember 1975 (IV ZR 107/74 - VersR 1976, 431 unter III) ausgegangen.
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03

    Krankentagegeldversicherung: Unklare Klausel über die rückwirkende Feststellung

    Es kann letztlich dahinstehen, ob entsprechend den Ausführungen des Landgerichts nach der Fassung der Klausel eine Herabsetzung "auf Null", die die Beklagte erstmals in der Klagerwiderung erklärt hat, grundsätzlich nur für die Zukunft möglich ist (vgl. dazu BGH VersR 1976, 431 unter II 1 sowie BGH VersR 1974, 184).
  • OLG Hamm, 28.04.2000 - 20 W 25/99

    Anpassung des Krankengeldes bei Einkommensminderung

    Abgesehen davon, daß dies für die Tätigkeit des Klägers in seinem Betrieb bisher nicht feststellbar ist, würde eine Einkommensminderung ohnehin nicht automatisch zu einer Anpassung des Krankentagegeldsatzes führen (vgl. BGH VersR 1974, 184; 1976, 431; Senat VersR 1972, 968 - jeweils zu älteren Bedingungswerken, die aber hinsichtlich der hier angesprochenen Problematik vergleichbar sind).
  • OLG Hamm, 14.10.1996 - 20 W 24/96

    Rechtsfolgen der Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit während einer Erkrankung

    Die für eine Leistungsfreiheit der Versicherers bedingungsgemäß erforderliche Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit setzt voraus, daß der Versicherungsnehmer gewillt ist, auch nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbständige Erwerbstätigkeit nicht mehr auszuüben oder daß ihm dies aus außerhalb seiner Gesundheit liegenden Gründen nicht möglich ist (vgl. BGH VersR 1976, 431, 432 für selbständige Tätigkeit; Senat VersR 1992, 225, 226; 1985, 131, jeweils für unselbständige Tätigkeiten; vgl. auch Prölss/Martin, VVG , 25. Aufl., § 15 MB/KT Anm. 1 Ab m.w.N.).
  • LG Heidelberg, 03.06.2004 - 3 O 417/03

    Krankentagegeldversicherung für niedergelassene Ärzte: Voraussetzungen des

    Nach dieser Klausel endet die Versicherungsfähigkeit dann, wenn der Versicherungsnehmer auch bei einer Gesundung von einer unter den bisherigen Tarifen fallenden Tätigkeit bis auf weiteres Abstand genommen hätte (vgl. Prölss/Martin, § 15 MBKT 94, Rdnr. 11; BGH VersR 1976, 431; BGH VersR 1997, 1133; BGH VersR 2002, 881).
  • OLG Nürnberg, 21.07.1994 - 8 U 222/94

    Einfluß der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf die Versicherungsfähigkeit in

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof (VersR 76, 431, 432) in Beziehung auf den Krankentagegeldanspruch eines versicherten Selbständigen, der während seiner Krankheit aus einer OHG als Gesellschafter ausschied und damit seine selbständige Tätigkeit einstellte, ausgeführt: "Hieraus folgt nicht, daß er damit aufgehört hat, selbständig tätig zu sein.
  • OLG Hamm, 26.09.1984 - 20 W 38/84

    Anforderungen an Beendigung eines Versicherungsverhältnisses; Auslegung von

    Dann aber sind die Voraussetzungen für die Beendigung des Versicherungsverhältnisses nicht gegeben (vgl. BGH VersR 76, 431, 432).
  • OLG Hamm, 08.10.1982 - 20 U 45/82
    Ist in den AVB einer Krankentagegeldversicherung vereinbart, daß der Versicherer seine Leistung und die Prämie einseitig herabsetzen darf, wenn das Tagegeld das durchschnittliche tägliche Nettoeinkommen des VN überschreitet, kann die Herabsetzungserklärung grundsätzlich Wirkungen nur für die Zukunft entfalten; es sei denn, die Rückwirkung auf einen früheren Zeitpunkt wäre ausdrücklich vereinbart (i. A. an BGH VersR 1974, 184 - Bestätigung von OLG Hamm VersR 1972, 968; 1976, 431).
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