Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.02.1976

Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1976 - IV ZR 239/74   

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https://dejure.org/1976,1464
BGH, 14.07.1976 - IV ZR 239/74 (https://dejure.org/1976,1464)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1976 - IV ZR 239/74 (https://dejure.org/1976,1464)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1976 - IV ZR 239/74 (https://dejure.org/1976,1464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Halters eines Mopeds - Rechtsfolgen eines Teilungsabkommens zwischen zwei Versicherungen - Voraussetzungen für gesetzliche Ausgleichsansprüche gegen PKW Halter bei einem Verkehrsunfall - Auslegung von "weitere Rückforderung" im Sinne des § 2 S. 2 TA

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilungsabkommen (TA); RVO § 1542

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 36
  • VersR 1976, 923
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1963 - II ZR 29/61

    Schadensteilungsabkommen

    Auszug aus BGH, 14.07.1976 - IV ZR 239/74
    Da sie typische, in dieser Art auch sonst zwischen Versicherungsträgern getroffene Abmachungen darstellen, deren Wirksamkeit nicht auf den Bezirk eines Oberlandesgerichts beschränkt ist, unterliegen sie der freien Auslegung durch das Revisionsgericht (BGHZ 40, 108, 110; BGH VersR 1969, 641).
  • BGH, 05.05.1969 - VII ZR 176/66

    Klage einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz aus einem

    Auszug aus BGH, 14.07.1976 - IV ZR 239/74
    Da sie typische, in dieser Art auch sonst zwischen Versicherungsträgern getroffene Abmachungen darstellen, deren Wirksamkeit nicht auf den Bezirk eines Oberlandesgerichts beschränkt ist, unterliegen sie der freien Auslegung durch das Revisionsgericht (BGHZ 40, 108, 110; BGH VersR 1969, 641).
  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 191/68

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Nichthaftung des Halters und

    Auszug aus BGH, 14.07.1976 - IV ZR 239/74
    Sie hängt auch nicht davon ab, ob der Haftpflichtversicherer des Teilungsabkommens als echter Gesamtschuldner des SVT anzusehen und damit § 423 BGB anwendbar ist oder nicht (vgl. dazu BGH VersR 1970, 1108).
  • BGH, 27.03.1973 - VI ZR 5/72

    Anspruch auf Erstattung von Versorgungsleistungen - Versorgungsleistungen wegen

    Auszug aus BGH, 14.07.1976 - IV ZR 239/74
    Dem entspricht es, diesen selbst das Recht einzräumen, sich gegebenenfalls auf die genannte Bestimmung zu berufen (vgl. auch BGH VersR 1973, 614).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 110/06

    Prüfung der Haftungsfrage bei Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers

    a) Bei dem Teilungsabkommen handelt es sich um einen Vertrag, dessen örtlicher Geltungsbereich sich über den Bereich eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt und der als solcher deshalb vom Revisionsgericht selbst ausgelegt werden kann (Senat, BGHZ 164, 117, 119; Urteile vom 8. Februar 1983 - VI ZR 48/81 - VersR 1983, 534, 535; vom 7. Februar 1984 - VI ZR 90/82 - VersR 1984, 526, 527; vom 23. März 1993 - VI ZR 164/92 - aaO; vom 4. November 1997 - VI ZR 375/96 - VersR 1998, 124, 125 und vom 27. März 2001 - VI ZR 12/00 - VersR 2001, 863, 864; ferner BGHZ 20, 385, 389; 40, 108, 110; Urteile vom 5. Mai 1969 - VII ZR 176/66 - VersR 1969, 641, 642 und vom 14. Juli 1976 - IV ZR 239/74 - VersR 1976, 923, 924).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 14/76

    Rentenzahlungen wegen eines Verkehrsunfalls - Persönliche Inanspruchnahme eines

    Nach ständiger Rechtsprechung enthält ein TA hinsichtlich des Haftpflichtanspruchs ein pactum de non petendo und dies auch zugunsten des Schädigers (§ 328 BGB) mit der Wirkung, daß im Umfang der abkommensgemäßen Regulierung durch den Haftpflichtversicherer der SVT eine Stillhalteverpflichtung übernimmt, die den Schädiger gegenüber dein Geschädigten (oder dessen Rechtsnachfolger) berechtigt, Leistungen aus dem Haftpflichtfall zu verweigern (zuletzt. Senatsurt. v. 10. April 1973 - VI ZR 48/72 = VersR 1973, 759 m.w.Nachw.: vgl. auch Urt. v. 14. Juli 1976 - IV ZR 239/74 = VersR 1976, 923; RGK-Komm. zum BGB, 12. Aufl. § 397 Rdn. 6).
  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 59/76

    Schadensersatz - Transportfahrzeug - Hantieren mit Ladegut

    Das Teilungsabkommen, das der freien Auslegung des Revisionsgerichts unterliegt (zuletzt BGH VersR 1976, 923, 924), ist nach seinem § 2 Abs. 1 nur anwendbar, wenn der Beklagte Haftpflichtversicherungsschutz zu gewähren hat.
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 164/92

    Auslegung eines Teilungsabkommen bezüglich Haftungsbefreiung und gestörte

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Revisionsgericht befugt, Teilungsabkommen frei auszulegen (vgl. BGHZ 20, 385, 389; Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - VI ZR 48/81 - VersR 1983, 534, 535 und vom 7. Februar 1984 - VI ZR 90/82 - VersR 1984, 526, 527; ferner BGH, Urteile vom 5. Mai 1969 - VII ZR 176/66 - VersR 1969, 641, 642 und vom 14. Juli 1976 - IV ZR 239/74 - VersR 1976, 923, 924).
  • OLG Stuttgart, 23.02.1989 - 13 U 21/88

    Berufen auf ein Rahmenteilungsabkommen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung

    Der Bundesgerichtshof hat in VersR 1976, 923 in einem ähnlichen wie dem vorliegenden Fall, in dem ein Sozialversicherer gegen den nach der gesetzlichen Haftungslage allein haftenden Haftpflichtversicherer klagte und dieser einwendete, seine Verurteilung werde zu einem "weiteren Rückgriff" gegen den ersten Haftpflichtversicherer führen, der seinerseits mit der Klägerin durch ein Teilungsabkommen verbunden war und bereits entsprechend diesem geleistet hatte, geprüft, wann ein "weiterer Rückgriff" im Sinne des Teilungsabkommens bei Berücksichtigung eines bestehenden KH-KH-Teilungsabkommens zwischen den beiden Haftpflichtversicherern vorlag.

    Anhaltspunkte dafür, daß der Bundesgerichtshof in VersR 78, 843 ff von der Entscheidung in VersR 76, 923 ff abgerückt ist, wie die Beklagte meint, sind nicht erkennbar.

    Die Revision war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind und das Urteil des Bundesgerichtshofs in VersR 76, 923 ff für eine Berücksichtigung des KH-KH-Rahmenteilungsabkommens zwischen der Beklagten und der ... auch im vorliegenden Fall spricht.

  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Diese Auslegung, die das Revisionsgericht nachzuprüfen hat (vgl BGH Urteil vom 14. Juli 1976 - IV ZR 239/74 = VersR 1976, 932, 924 mwNachw) wird jedoch dem in der Regelung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck des Abkommens nicht gerecht.
  • BGH, 13.06.1978 - VI ZR 166/76

    Anforderungen an den Innenausgleich von Gesamtschuldnern - Berechtigung der

    Denn es entspricht dem Sinn des Teilungsabkommens, daß der Abkommensschuldner durch die Regulierung der Regreßforderung nicht - auch nicht auf dem Wege eines Rückgriffs Dritter im Innenausgleich - über die vereinbarte Quote hinaus belastet wird; das kann er dem Regreßgläubiger entgegenhalten (BGH Urteil vom 14. Juli 1976 - IV ZR 239/74 = VersR 1976, 923, 924 ff mit Nachw.; vgl. RGRK BGB a.a.O. § 423 Rdn. 11).
  • BGH, 07.04.1981 - VI ZR 251/78

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit der

    Anlaß für eine Einbeziehung von Regreßverpflichtungen "außenstehender" Schädiger in solche Regulierungsvereinbarung besteht grundsätzlich nur insoweit, als deren Inanspruchnahme sich letztlich zu Lasten des Abkommenspartners und damit als Verfehlung des Abkommenszwecks auswirkt, weil der Abkommenspartner von dem außenstehenden Schädiger in Regreß genommen werden kann (Senatsurteil vom 13. Juni 1978 - VI ZR 166/76 = aaO; BGH Urteil vom 14. Juli 1976 - IV ZR 239/74 = VersR 1976, 923, 924 m.w.Nachw.; RGRK-BGB 12. Aufl., § 423 Rdn. 11).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2020 - 2 O 775/20

    Krankenkasse, Verkehrsunfall, Haftpflichtversicherer, Versicherungsschutz,

    Die in § 1 Abs. 1 RTA vereinbarte Deckungsquote von 55% bestimmt im Verhältnis der Abkommenspartner den Belastungsrahmen und die Belastungsgrenze für den Haftpflichtversicherer (vgl. BGH 14.7.1976 - IV ZR 239/74, juris Rn. 17, 24).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.02.1976 - 15 U 1668/74   

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https://dejure.org/1976,3320
OLG München, 17.02.1976 - 15 U 1668/74 (https://dejure.org/1976,3320)
OLG München, Entscheidung vom 17.02.1976 - 15 U 1668/74 (https://dejure.org/1976,3320)
OLG München, Entscheidung vom 17. Februar 1976 - 15 U 1668/74 (https://dejure.org/1976,3320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 427
  • VersR 1976, 923
  • VersR 1977, 77
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 49/82

    Anforderungen an den Nachweis der gestohlenen Gegenstände in der

    Mit Recht hat das Berufungsgericht die Bestimmung dahin verstanden, daß nicht nur die eigentliche Anzeige, sondern auch das Einreichen der Aufstellung Jederzeit nachholbar ist, mit der Folge, daß der Versicherer auch insoweit nicht leistungsfrei wird (so auch OLG Hamm VersR 1983, 1171; Prölss/Martin aaO; Martin, Sachversicherungsrecht X II 27; J. Prölss VersR 1976, 428; a.A. OLG München VersR 1976, 427; Hoenicke VersR 1976, 923; Baumgärtel VersR 1977, 77).
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