Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.11.1976

Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,724
BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75 (https://dejure.org/1976,724)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1976 - VI ZR 134/75 (https://dejure.org/1976,724)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1976 - VI ZR 134/75 (https://dejure.org/1976,724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823, § 847
    Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei interoperativ auftretendem erhöhten Operationsrisiko; DM 30000 Schmerzensgeld für die fehlerhafte Durchtrennung eines atypisch gelegenen Nervus facialis anläßlich einer Ohroperation

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 337
  • NJW 1978, 1684 (Ls.)
  • VersR 1977, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61
    Auszug aus BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75
    Die Entscheidung darüber aber mußte der Beklagte dem Kläger überlassen; es kann nicht gesagt werden, daß dieser völlig unverständig gehandelt hätte, wenn er nunmehr vor dem ihm klargemachten Risiko zurückgeschreckt wäre (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1962 - VI ZR 198/61 - VersR 1963, 232 mit Bespr.
  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60

    Schutzbereich und Folgeschäden

    Auszug aus BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75
    Entgegen der Ansicht der Revision hat das Berufungsgericht nicht verkannt, daß es für den im Einzelfall erforderlich werdenden Umfang der Aufklärung nicht oder jedenfalls nicht allein auf die erfahrungsgemäß zu befürchtende Komplikationsdichte ankommt (vgl. Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 - VersR 1961, 1039).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70

    Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff -

    Auszug aus BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75
    Auch bei geringer Wahrscheinlichkeit schädlicher Folgen des Eingriffes ("entfernt selten") kommt eine Aufklärung über diese Folgen um so eher in Betracht, je weniger der mit dem Eingriff bezweckte Erfolg einem verständigen Patienten dringlich und geboten erscheinen muß (vgl. für den Fall einer bloß kosmetischen Operation - Behandlung von Warzen - das Senatsurteil vom 16. November 1971 - VI ZR 76/70 - VersR 1972, 153 ff).
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57

    Einwilligung in ärztliche Heilbehandlung

    Auszug aus BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75
    Ein Abbruch der Operation wird deshalb dann nicht in Betracht kommen, wenn dies den Patienten mindestens ebenso gefährden würde, wie das Risiko, das in der Fortsetzung des Eingriffs liegt, wenn also der Abbruch der Operation medizinisch kontraindiziert ist (vgl. BGHSt 11, 111, 114/115).
  • BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69

    Ärztliche Aufklärung - Patient - Gesetzlicher Vertreter - Diagnostischer Eingriff

    Auszug aus BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75
    Danach muß der Arzt seinen Patienten, wenn auch nur "im großen und ganzen", auch über die möglichen Operationsrisiken aufklären (BGHZ 26, 46, 53, 54; Senatsurteil vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929); dabei steht nicht das Zahlenverhältnis zwischen Komplikationsdichte und der ärztlichen Hinweispflicht im Vordergrund, sondern das Gewicht, das mögliche, nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende Risiken für den Entschluß des Patienten haben können, seine Einwilligung in die Operation zu erteilen.
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75
    Daß hier die Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, insbesondere daß bisher übliche Sätze so deutlich verlassen sind, daß das Berufungsgericht nun aus Gründen der Rechtssicherheit und zur eigenen Kontrolle gehalten gewesen wäre, die von ihm zugrundegelegten Wertkategorien nach Ausmaß und Auswirkung der Abweichung besonders aufzuzeigen (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1976 - VI 216/74 - VersR 1976, 967), kann der Revision nicht zugegeben werden.
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Für ihre Entschließung mußte die Klägerin - wenn auch nur im großen und ganzen (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteile vom 2. November 1976 - VI ZR 134/75 = NJW 1977, 337 [BGH 02.11.1976 - VI ZR 134/75] - VersR 1977, 255, 256 und vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 197/78 - NJW 1980, 633 - VersR 1980, 68, 69) - wissen, worin sie einwilligte.
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Die Bemessung des Schmerzensgeldes, bei der § 287 ZPO eingreift, ist grundsätzlich Sache des Tatrichters (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 - VersR 1976, 967, 968 und vom 2. November 1976 - VI ZR 134/75 - VersR 1977, 255, 257).
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, ob die Operation von vitaler Bedeutung für den Patienten ist oder ob, wenn der Eingriff letztlich nicht dringend geboten ist, ein verständiger Patient bei Abwägung des Für und Wider auch angesichts eines möglicherweise entfernten Risikos von der Durchführung der Operation Abstand nehmen würde (vgl. dazu das ebenfalls eine Tympanoplastik betreffende Senatsurteil vom 2. November 1976 - VI ZR 134/75 - VersR 1977, 255 m.w.Nachw.).
  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 290/06

    Haftung des Arztes bei Sterilisation einer Frau im Zuge einer Sectio; Darlegungs-

    Deshalb bedarf es, um einen medizinischen Eingriff aufgrund einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten legitimieren zu können, einer Situation, in der der Eingriff objektiv angezeigt ist, um gesundheitliche Gefahren abzuwenden, die in ihrer Schwere deutlich über das hinausgehen, was der Eingriff an Beeinträchtigungen mit sich bringt (BGH, NJW 1977, 337, 338; BGH, VersR 2000, 603 ; OLG Frankfurt, NJW 1981, 1322, 1324; Gehrlein, VersR 2004, 1488, 1496; Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdn. 227).

    Dabei müssen die Dinge so gestaltet sein, dass der Patient, würde er selbst die gegebenen Chancen und Risiken abwägen, seine Zustimmung ernstlich nicht würde verweigern können und es völlig unverständlich wäre, wenn er anders reagierte (BGH, NJW 1977, 337, 338; OLG Frankfurt, NJW 1981, 1322, 1323).

  • BGH, 21.11.1989 - VI ZR 236/89

    Verkehrssicherungspflicht der Organisatoren einer Adventsfeier für ältere Leute

    Allerdings bedarf ein deutliches Abweichen von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen der besonderen Begründung (vgl. Senatsurteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 159/87 = VersR 1988, 943 und vom 2. November 1976 - VI ZR 134/75 = VersR 1977, 255).
  • OLG Koblenz, 09.04.2009 - 5 U 621/08

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei einem Wahleingriff

    Dabei spielt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1977, 337) eine wesentliche Rolle, ob die Operation von vitaler Bedeutung für den Patienten ist oder ob, wenn der Eingriff letztlich nicht dringend geboten ist, ein verständiger Patient bei Abwägung des Für und Wider auch angesichts eines möglicherweise entfernten Risikos von der Durchführung der Operation Abstand nehmen würde.
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1988 - 7 U 2/84
    In diesem Zusammenhang hat die sogen. Komplikationsdichte allein kein entscheidendes Gewicht (BGH, NJW 1971, 1887; BGH, NJW 1977, 337), es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Dringlichkeit des Eingriffs (BGH, NJW 1981, 1319 (1320 sub II 2 a); BGH, NJW 1984, 1395 (1396 sub III a)) und vor allem auf das Gewicht, das mögliche und nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende Risiken für den Entschluss des Patienten haben können, seine Einwilligung für den beabsichtigten Eingriff zu erteilen.
  • OLG Stuttgart, 07.12.1977 - 1 U 46/77

    Hinreichende und rechtzeitige Aufklärung über die möglichen nachteiligen Folgen

    Selbst wenn man danach davon ausgeht, daß die Klägerin in der von der Zeugin Dr. G. geschilderten Weise aufgeklärt wurde - wobei unklar ist, ob die Klägerin mit der erforderlichen Deutlichkeit darauf hingewiesen wurde, daß auch bleibende Lähmungen auftreten können -, und daß diese Aufklärung an sich genügend war, um der Klägerin "im großen und ganzen" (vgl. BGH NJW 1977, 337 [BGH 02.11.1976 - VI ZR 134/75] ) klarzumachen, worin sie einwilligte, so kann die Einwilligung wegen der Umstände, unter denen die Aufklärung erfolgte, entgegen der Auffassung des Landgerichts gleichwohl nicht als wirksam angesehen werden.
  • BGH, 29.06.1977 - 2 StR 196/77

    Vornahme einer Sterilisierung ohne Einwilligung der Patientin - Annahme einer

    Daß ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten grundsätzlich - mit Ausnahme von Notfällen - nur mit Einwilligung des Patienten nach dessen vorheriger Aufklärung zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung anerkannt (BGHSt 11, 111; 12, 379; BGHZ 29, 46, 49, 54; 29, 176, 179; BGH NJW 1972, 335, 336; 1977, 337).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1976 - VI ZB 7/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,768
BGH, 02.11.1976 - VI ZB 7/76 (https://dejure.org/1976,768)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1976 - VI ZB 7/76 (https://dejure.org/1976,768)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1976 - VI ZB 7/76 (https://dejure.org/1976,768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigenverantwortliche Nachprüfung des Fristablaufs - Fristgebundene Prozeßhandlung

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.06.1976 - VI ZB 23/75

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung wegen eines unabwendbaren Zufalls

    Auszug aus BGH, 02.11.1976 - VI ZB 7/76
    Das Berufungsgericht folgt der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach der Rechtsanwalt ungeachtet der Möglichkeit, die Berechnung und Kontrolle der gängigen Fristen einer zuverlässigen und sorgfältig überwachten Bürokraft zu überlassen, den Fristablauf dann eigenverantwortlich nachprüfen muß, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wird (so zuletzt wieder Senatsbeschluß v. 1. Juni 1976 - VI ZB 23/75 - VersR 1976, 962 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Danach hat der Rechtsanwalt bei fristgebundenen Handlungen, so auch bei der Einreichung der Berufungsbegründung bei Gericht, den Fristablauf eigenverantwortlich nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der betreffenden Prozeßhandlung vorgelegt wird (Senatsbeschlüsse vom 5. März 2002 - VI ZR 286/01 - VersR 2002, 637; vom 19. Juni 2001 - VI ZB 22/01 - VersR 2001, 1400 f.; vom 4. April 2000 - VI ZR 309/99 - BRAK-Mitt 2000, 287, 288; vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632; vom 19. Februar 1991 - VI ZB 2/91 - VersR 1991, 1269, 1270; vom 1. Juni 1976 - VI ZB 23/75 - VersR 1976, 962, 963 und vom 2. November 1976 - VI ZB 7/76 - VersR 1977, 255; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1980 - VII ZB 2/80 - VersR 1980, 976, 977; vom 25. März 1985 - II ZB 2/85 - VersR 1985, 552 und vom 11. Dezember 1991 - VIII ZB 38/91 - VersR 1992, 1153).
  • BGH, 06.02.2007 - VI ZB 41/06

    Prüfungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich des Fristenlaufs bei Vorlage der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Anwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, wohl aber dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung vorgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 1976 - VI ZB 23/75 - VersR 1976, 962; vom 2. November 1976 - VI ZB 7/76 - VersR 1977, 255 und vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632; vom 23. Januar 2007 - VI ZB 5/06 - z.V.b.; BGH, Beschluss vom 25. März 1985 - II ZB 2/85 - VersR 1985, 552).
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZB 2/92

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei der Fristenkontrolle -

    Gleichwohl hat der Anwalt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, wohl aber dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung vorgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 1976 - VI ZB 23/75 - VersR 1976, 962, 963; vom 2. November 1976 - VI ZB 7/76 - VersR 1977, 255 und vom 19. Februar 1991 - aaO; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1980 - VII ZB 2/80 - VersR 1980, 976, 977 und vom 25. März 1985 - II ZB 2/85 - VersR 1985, 552 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91

    Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur

    Bei solchen fristgebundenen Handlungen hat der Rechtsanwalt nach ständiger Rechtsprechung den Fristablauf eigenverantwortlich nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der betreffenden Prozeßhandlung vorgelegt wird (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 1976 VI ZB 23/75 - VersR 1976, 962, 963 und vom 2. November 1976 - VI ZB 7/76 - VersR 1977, 255).
  • BGH, 18.02.1998 - VIII ZB 1/98

    Eigenverantwortliche Prüfung des Fristablaufs durch den Rechtsanwalt bei Vorlage

    Zwar ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Rechtsanwalt verpflichtet, eigenverantwortlich den Ablauf einer Frist zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit der befristeten Prozeßhandlung zur Bearbeitung vorgelegt werden (Beschl. v. 2. November 1976 - VI ZB 7/76 = VersR 1977, 255; Senatsbeschl. v. 25. März 1981 - VIII ZB 27/81 = VersR 1981, 551).
  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 108/07

    Verschulden bei der Wiedereinsetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Anwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, wohl aber dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung vorgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 1976 - VI ZB 23/75 - VersR 1976, 962; vom 2. November 1976 - VI ZB 7/76 - VersR 1977, 255 und vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632 ; vom 23. Januar 2007 - VI ZB 5/06 - z.V.b.; BGH, Beschluss vom 25. März 1985 - II ZB 2/85 - VersR 1985, 552).
  • OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 50/04

    Versäumung einer Notfrist infolge Büroversehens

    Grundsätzlich muss der Prozessbevollmächtigte ungeachtet der Möglichkeit, die Berechnung der Fristen zuverlässigen und sorgfältig überwachten Bürokräften zu überlassen, den Fristablauf nämlich dann eigenverantwortlich nachprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird, und zwar spätestens bis zum nächsten Tag nach Vorlage (BGH Beschluss vom 5. März 2002 - IV ZR 286/01 - BGH NJW 2000, 365; NJW 1992, 1632; VersR 1981, 551; VersR 1977, 255; Zöller/Greger, a.a.O., "Fristenbehandlung", dort Fristensicherung).
  • BGH, 25.04.1991 - VII ZB 1/91

    Eigenverantwortliche Nachprüfung der Fristberechnung durch den Rechtsanwalt -

    Ist somit aber davon auszugehen, daß die Akte dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt am 10. Oktober 1990 zur Vorbereitung der Berufungsbegründung, also einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wurde, hätte er die Fristberechnung eigenverantwortlich nachprüfen und für eine rechtzeitige Bearbeitung sorgen müssen (BGH Urteil vom 25. September 1968 - VIII ZR 45/68 = NJW 1968, 2244; BGH Beschluß vom 2. November 1976 - VI ZB 7/76 = VersR 1977, 255; BGH Beschlüsse vom 12. November 1986 - IVb ZB 93/86 und 119/86 = VersR 1987, 463, 485; vgl. auch Walchshöfer, JurBüro 1989, 1481, 1487 und Fußn. 84).
  • BAG, 13.10.1992 - 6 AZN 204/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Zwar hat der Anwalt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGH Beschluß vom 2. November 1976 - VI ZB 7/76 - VersR 1977, 255, m.w.N.) die Möglichkeit, die Berechnung und Kontrolle gängiger Fristen einer zuverlässigen und sorgfältig überwachten Bürokraft zu überlassen, doch muß er den Fristablauf dann eigenverantwortlich nachprüfen, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden (st. Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BGH Beschluß vom 25. März 1981 - VIII ZB 27/81 - VersR 1981, 551, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 94/06

    Verschulden bei der Wiedereinsetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Anwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, wohl aber dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung vorgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 1976 - VI ZB 23/75 - VersR 1976, 962; vom 2. November 1976 - VI ZB 7/76 - VersR 1977, 255 und vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632 ; vom 23. Januar 2007 - VI ZB 5/06 - z.V.b.; BGH, Beschluss vom 25. März 1985 - II ZB 2/85 - VersR 1985, 552).
  • BGH, 17.04.1996 - VIII ZB 8/96

    Voraussetzungen für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand -

  • BGH, 12.12.1978 - VI ZB 13/78

    Kriterium der "äußersten Sorgfalt" bei der Überprüfung des Verschuldens einer

  • BGH, 24.10.1978 - VI ZB 11/78

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur selbstständigen Überprüfung der Einhaltung der

  • BGH, 06.03.1996 - VIII ZB 5/96

    Unzutreffender Eintrag im anwaltlichen Fristenbuch seitens eines sonst

  • OLG Naumburg, 14.12.1998 - 9 U 247/98

    Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BGH, 17.12.1987 - I ZB 9/87

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Prozessbevollmächtigten - Pflicht des

  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 58/83

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Versäumung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht