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   BGH, 07.02.1977 - VII ZB 22/76   

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BGH, 07.02.1977 - VII ZB 22/76 (https://dejure.org/1977,2701)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1977 - VII ZB 22/76 (https://dejure.org/1977,2701)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1977 - VII ZB 22/76 (https://dejure.org/1977,2701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 432
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BGH, 07.02.1977 - VII ZB 22/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einem Fall, in dem das Armenrecht bewilligt worden war, gemäß Art. 3 und 20 GG (Gleichheitsgrundsatz und Sozialstaatsgrundsatz) anerkannt, weil die arme Partei regelmäßig, um ihr Rechtsmittel noch anbringen zu können, auf den Weg der Wiedereinsetzung verwiesen ist und der durch die Armenrechtsbewilligung herbeigeführte vergleichbare Zustand mit den Verhältnissen einer vermögenden Partei die entsprechende Anwendung des § 233 ZPO auch für die sich anschließende Frist für den Wiedereinsetzungsantrag gebietet (BVerfGE 22, 83 = NJW 1967, 1267).
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 07.02.1977 - VII ZB 22/76
    Die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag beginnt in diesen Fällen, nachdem der Partei der Armenrechtsbeschluß mitgeteilt worden und eine kurze, in der Regel nach wenigen Tagen zu bemessende Frist verstrichen ist, in der die Partei sich entschließen kann, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten einlegen will (ständige Rechtsprechung, vergl BGHZ 26, 99, 100).
  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist

    Für den Fall, daß die beantragte Prozeßkostenhilfe nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist verweigert wird, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von höchstens 3-4 Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGH VersR 1977, 432; 1979, 444; Zöller/Stephan ZPO 14. Auflage § 234 Rdn. 8).

    b) Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (BGH MDR 1953, 163; BGH NJW 1957, 263; BGH VersR 1977, 432).

  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der

    Ob Verschulden anzunehmen ist, richtet sich danach, ob eine Partei ihren Meldepflichten nachkommt (BGH, Bs. v. 22.06.1977, IV ZB 28/77, VersR 1977, 432) und danach, ob mit der Zustellung von amtlichen Dokumenten wie etwa einer Klage gerechnet werden konnte oder musste (BGH, B. v. 07.05.1986, VIII ZB 16/86, NJW 1986, 2958), was unter anderem davon abhängt, ob ein Rechtsstreit bereits läuft oder absehbar ist oder ob mit Derartigem überhaupt nicht gerechnet zu werden braucht (Musielak/Grandel, ZPO, 7. Aufl., § 233 Rn. 53 mwN.; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 233 Rn. 30).
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 119/84

    Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Andererseits gehen die Beschlüsse BGHZ 26, 99 (100 f.) und BGH VersR 1977, 432 offenbar von einer viertägigen Überlegungszeit aus, und auch in dem Beschluß BGH VersR 1979, 444 wird eine Überlegungsfrist von "höchstens drei bis vier Tagen nach Zustellung des Beschlusses über die Versagung des Armenrechts" genannt (ebenso Zöller/Stephan aaO § 234 Rdn. 8).
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 234/87

    Folgen der Versäumung der Rechtsmittelfrist - Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Am 7. Dezember 1987 war überdies auch die Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen abgelaufen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dem Antragsteller zusätzlich für die Entscheidung einräumt, ob er das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGHZ 26, 99, 100 und ständige Rechtsprechung, vgl. Beschl. v. 09.01.1985 aaO; v. 30.04.1982 - V ZB b 6/82, VersR 1982, 757; v. 06.02.1979 - VI ZR 13/79, VersR 1979, 444; v. 07.02.1977 - VII ZB 22/76, VersR 1977, 432).
  • BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 3/89
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