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   BGH, 29.03.1977 - VI ZR 52/76   

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https://dejure.org/1977,1347
BGH, 29.03.1977 - VI ZR 52/76 (https://dejure.org/1977,1347)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1977 - VI ZR 52/76 (https://dejure.org/1977,1347)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1977 - VI ZR 52/76 (https://dejure.org/1977,1347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 830
  • VersR 1977, 649
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 174/12

    Dienstunfall eines Beamten: Forderungsübergang auf den Dienstherrn nach der

    Die Entscheidungen betrafen dabei die Vorschrift des § 124 Abs. 2 DBG (Senatsurteil vom 15. März 1988 - VI ZR 163/87, VersR 1988, 614, 615), entsprechende Regelungen in den Landesbeamtengesetzen (Senatsurteil vom 12. März 1974 - VI ZR 2/73, VersR 1974, 784, 785; BGH, Urteil vom 9. Juli 1962 - III ZR 22/61, VersR 1962, 983, 984), die ähnliche Bestimmung des § 91a SVG (Senatsurteil vom 29. März 1977 - VI ZR 52/76, VersR 1977, 649, 650 f.; BGH, Urteil vom 17. November 1988 - III ZR 202/87, BGHZ 106, 13, 15 f.) oder aber § 46 Abs. 2 BeamtVG (Senatsurteil vom 14. Januar 1986 - VI ZR 10/85, VersR 1986, 484, 485).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 288/96

    Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener

    Das hat der Bundesgerichtshof in Bezug auf § 124 DBG, § 46 BeamtVG und die entsprechenden Vorschriften von Landesbeamtengesetzen sowie zu § 91a SoldVG, und zwar sowohl für den Regreß des Dienstherrn gegen einen öffentlichen als auch für den Rückgriff gegen einen privaten Schädiger entschieden (BGHZ 6, 3; 106, 13 [BGH 17.11.1988 - III ZR 202/87]; Senatsurteile vom 12. März 1974 - VI ZR 2/73 - VersR 1974, 784; vom 29. März 1977 - VI ZR 52/76 - VersR 1977, 649, 650; vom 23. April 1985 - VI ZR 91/83 - VersR 1985, 763; BGH, Urteil vom 9. Juli 1962 - III ZR 22/61 - VersR 1962, 983).

    Diese Bestimmungen haben den Zweck, die dem Beamten zustehenden Ansprüche auf Unfallfürsorge zu umreißen, nicht aber Regelungen darüber zu treffen, ob und von wem dem Dienstherrn die Aufwendungen für die Unfallfürsorge zu erstatten sind (BGH, Urteil vom 9. Juli 1962 a.a.O. und Senatsurteil vom 29. März 1977 a.a.O. S. 650).

  • BGH, 26.05.1981 - VI ZR 52/80

    Amtshaftung wegen Teilnahme eines Soldaten am allgemeinen Straßenverkehr in einem

    Richtig ist zwar der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß die Haftung des Beklagten als "einer im Dienst des Bundes stehender Person" nur dann unter die Beschränkung des § 91 a SVG fällt, wenn er, als er den Unfall verursachte, dies in seiner Eigenschaft als eine im Dienst des Bundes stehende Person, also als Soldat und nicht als Privatperson tat (s. Senatsurteile vom 8. Februar 1972 - VI ZR 173/70 - VersR 1972, 491 und vom 29. März 1977 - VI ZR 52/76 - VersR 1977, 649 m.w. Nachw.).

    Der dem Senatsurteil vom 29. März 1977 a.a.O. zugrundeliegende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von demjenigen des Streitfalls: Bei jener Unglücksfahrt mit dem eigenen Pkw befanden sich die beiden Bundeswehrsoldaten auf der Rückkehr vom Urlaub in die Kaserne, Eine solche Fahrt hat der Senat aus den im Urteil im einzelnen dargelegten Gründen nicht als in einem inneren Zusammenhang mit dem militärischen Aufgabenbereich stehend angesehen.

    Die Zielsetzung der Fahrt war hoheitlicher Art, wie dies bei Dienstfahrten eines Soldaten in der Regel der Fall ist (s. BGHZ 49, 267, 274 bezüglich einer Dienstfahrt mit einem militärischen Kraftfahrzeug; Senatsurt. v. 29. März 1977 - VI ZR 52/76 = VersR 1977, 649, 651; im Grundsatz bestätigt im Urt. v. 25. November 1968 - III ZR 18/68 = NJW 1969, 421, 422), denn die beiden Wehrpflichtigen wurden nach Ableistung ihrer Grundausbildung in K., wo sie stationiert waren, zu ihrer Stammeinheit nach B. verlegt.

  • BGH, 02.07.2002 - VI ZR 401/01

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 81 a BVG

    Daher sind Ersatzansprüche des Versorgungsberechtigten nach Maßgabe des § 81 a BVG in der zur Zeit des Unfalls geltenden Fassung vom 22. Januar 1982, der nach § 80 Satz 1 SVG in der Fassung vom 26. Juni 1990 für Versorgungsleistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses an einen wehrdienstbeschädigten Soldaten entsprechend anzuwenden ist, auf den Kläger im Umfang der durch das Bundesversorgungsgesetz begründeten Pflicht zur Gewährung von Leistungen übergegangen (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1970 - VI ZR 270/69 - VersR 1970, 1053; vom 29. März 1977 - VI ZR 52/76 - VersR 1977, 649 f.; vom 4. Juni 1985 - VI ZR 17/84 - VersR 1985, 990, 991; vom 26. Februar 1991 - VI ZR 149/90 - VersR 1991, 596).
  • BGH, 09.02.1993 - VI ZR 23/92

    Vorfahrtsverletzung auf abgschlossenem Kasernegelände

    Kann mithin der Unfall vom 19. September 1985 nicht als Wehrdienstbeschädigung aufgefaßt werden, so kommt es auf die zusätzlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 91 a SoldVG nicht an, insbesondere nicht auf die vom Berufungsgericht nur knapp erörterte Frage, ob der Erstbeklagte den Unfall gerade in seiner Eigenschaft als eine im Dienst des Bundes stehende Person, also als Soldat, und nicht etwa als Privatmann verursacht hat (Senatsurteile vom 8. Februar 1972 - aaO. und vom 29. März 1977 - VersR 1977, 649, 650).
  • BGH, 17.11.1988 - III ZR 202/87

    Beschränkung der Versorgungsansprüche eines Soldaten bei gesetzlichem

    Da der Dienstunfall nur für den öffentlichen Bediensteten bzw. seine Hinterbliebenen Versorgungsansprüche auslöst, hat der Bundesgerichtshof anerkannt, daß § 124 DBG den Übergang von Ansprüchen aufgrund der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften auf den Dienstherrn des durch einen Dienstunfall Geschädigten nicht hindert (vgl. BGHZ 6, 3, 12 ff.; BGH Urteil vom 29. März 1977 - VI ZR 52/76 - VersR 1977, 649, 650 m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 163/87

    Übergang von Ansprüchen eines verletzten Beamten auf den

    Da der Dienstunfall nur für den Beamten bzw. seine Hinterbliebenen Versorgungsansprüche auslöst, die eine Einschränkung in der Geltendmachung der Ersatzansprüche innerlich rechtfertigen, hat der Bundesgerichtshof anerkannt, daß § 124 DGB den Übergang von Ansprüchen aufgrund der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften auf den Dienstherrn des Beamten nicht hindert (vgl. BGH, a.a.O. S. 12 bis 16; vgl. ferner Senatsurteil vom 29. März 1977 - VI ZR 52/76 - VersR 1977, 649, 650 m.w.N.).
  • OLG München, 26.11.1991 - 5 U 2179/91

    Verkehrsunfall zwischen Soldaten auf Kasernengelände - widersprechende

    Außerhalb des Kasernengeländes unterliegt ein Soldat nämlich nicht der unmittelbaren Befehls-, Fürsorge- und Organisationsgewalt seines Dienstherrn (BGH VersR 1977, 649).
  • OLG München, 26.04.1988 - 5 U 5971/87
    Außerhalb des Kasernengeländes unterliegt ein Soldat nämlich nicht der unmittelbaren Befehls-, Fürsorge- und Organisationsgewalt seines Dienstherrn ( VGH VersR 1977, 649).
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZB 7/84

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess - Zurechenbar

    Mag auch die Bundespost in den letzten Jahren verstärkt auf den Einsatz von Aushilfskräften und auf ausländische Mitarbeiter angewiesen sein (Senatsbeschluß vom 29. März 1977 - VI ZB 14/76 - VersR 1977, 649, 650; BAG NJW 1971, 1054, 1055 [BAG 24.11.1970 - 1 AZR 271/70]), so hatte sich dies nach den Erfahrungen des Rechtsanwalts doch jedenfalls bislang nicht auf die unverzügliche Zustellung seiner Schreiben ausgewirkt.
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZB 8/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach einer Versäumung einer Frist

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