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   LG Freiburg, 16.12.1976 - 3 S 126/76   

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https://dejure.org/1976,2364
LG Freiburg, 16.12.1976 - 3 S 126/76 (https://dejure.org/1976,2364)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16.12.1976 - 3 S 126/76 (https://dejure.org/1976,2364)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16. Dezember 1976 - 3 S 126/76 (https://dejure.org/1976,2364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 588
  • VersR 1977, 749
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Paderborn, 31.01.2002 - 5 S 282/01

    Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers; kein Anspruch

    Da aber bereits begrifflich nicht denkbar ist, daß ein Geschädigter gegen sich selbst vorgehen kann, ist die Verletzung "eines anderen" auch bei § 18 StVG ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal mit der Folge, daß diese Haftungsnorm für den Fall, daß der Fahrzeugführer mit dem Geschädigten identisch ist, nicht eingreift (LG Freiburg, NJW 1977, 588).

    Mit der Einführung der Gefährdungshaftungstatbestandes § 7 Abs. 1 StVG sollte aber der Geschädigte allein von der Beweisführung eines Verschulden entlastet, nicht aber etwas an dem Grundsatz geändert werden, daß ein selbstverschuldeter Eigenschaden grundsätzlich nicht erstattungsfähig ist (LG Freiburg, NJW 1977, 588 f.).

    Ob dabei der Körper bzw. die Sachen des Geschädigten innerhalb oder - wie hier - außerhalb des Kfz beeinträchtigt werden, ist dabei ohne Belang (LG Freiburg, NJW 1977, 588 f.).

  • LG Saarbrücken, 03.04.2020 - 13 S 169/19

    Ausschluss der Halterhaftung bei der Beschädigung des eigenen geparkten Pkws beim

    c) Die Gegenauffassung (OLG Hamm NZV 1997, 42; OLG Nürnberg VersR 2004, 905; LG Freiburg VersR 1977, 749; Kaufmann in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 25 Rn. 290; Kunschert NZV 1989, 62 und 1999, 516) differenziert hingegen nicht nach der Art des Eigenschadens.
  • OLG Schleswig, 22.11.2007 - 16 U 9/07

    Ausschluss von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung

    Gerade wenn man nicht nur die äußeren Tatumstände, wie die in das Geschehen einbezogenen Zeugen es wiedergeben, berücksichtigt, sondern - entsprechend der von der Beklagten in der Berufungsbegründung herangezogenen Entscheidung OLG Düsseldorf NJW 1977, 588 - auch Lebenserfahrung und allgemeine Erfahrungssätze, kommt man dazu, dass hier ein - verurteilenswerter - Dummejungenstreich vorliegt, bei dem der Zeuge A bei Benutzung des Feuerlöschers nicht die Vorstellung hatte, nicht nur räumlich begrenzt einen dann aus der Kirche wegziehenden oder sich räumlich begrenzt niederschlagenden Nebel oder Schaum zu erzeugen, sondern das gesamte Kircheninnere mit einem nur unter erschwerten Bedingungen zu entfernenden Pulver zu bedecken.
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