Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.04.1977

Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1977 - VI ZR 183/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1770
BGH, 28.04.1977 - VI ZR 183/75 (https://dejure.org/1977,1770)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1977 - VI ZR 183/75 (https://dejure.org/1977,1770)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1977 - VI ZR 183/75 (https://dejure.org/1977,1770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gutachten eines Sachverständigen - Sachverständigengutachten - Gerichtlicher Sachverständiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 286
    Pflicht des Tatrichters zur Sachaufklärung

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 1162
  • VersR 1977, 767
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.11.1984 - VI ZR 26/83

    Ückschaupflicht des Straßenbahnfahrers

    Dies aber hätte das Berufungsgericht zur Begründung der Ablehnung des Beweisantrages der Beklagten darlegen müssen (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1977 - VI ZR 183/75 - VersR 1977, 767 f. m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1987 - VI ZR 229/85

    Berechnung der Beschwer zur Beurteilung der Revisibilität - Beachtung der im

    Läßt sich mit Hilfe sachverständiger Begutachtung aber eine weitere Aufklärung erreichen, so liegt in der unterlassenen Aufklärung ein Verfahrensfehler (BGH Urteile vom 28. April 1977 - VI ZR 183/75 - VersR 1977, 767 und vom 14. April 1981 - VI ZR 264/79 - VersR 1981, 576 - beide m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1977 - VI ZR 90/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,6605
BGH, 19.04.1977 - VI ZR 90/76 (https://dejure.org/1977,6605)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1977 - VI ZR 90/76 (https://dejure.org/1977,6605)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1977 - VI ZR 90/76 (https://dejure.org/1977,6605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz eines Vermögensnachteils als Sachfolgeschaden, bei Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers durch den Halter eines in einen Unfall verwickelten Kraftfahrzeugs - Verlust des Schadensfreiheitsrabattes als ersatzfähiger Schaden

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 738
  • VersR 1977, 767
  • DB 1977, 1458
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 35/74

    Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung als ersatzfähiger

    Auszug aus BGH, 19.04.1977 - VI ZR 90/76
    Nimmt der Halter eines in einen Unfall verwickelten Kraftfahrzeugs seine Haftpflichtversicherung in Anspruch und verliert dadurch einen Schadensfreiheitsrabatt, so ist dieser Vermögensnachteil (unter Aufgabe der in BGHZ 44, 382 vertretenen Auffassung) nicht als Sachfolgeschaden zu ersetzen (Bestätigung von BGHZ 66, 398).

    Hieran hält der erkennende Senat jedoch nicht mehr fest, wie bereits in BGHZ 66, 398, 400 [BGH 14.06.1976 - III ZR 35/74] erwähnt ist.

    Für den Verlust des Schadensfreiheitsrabattes oder für eine noch weitergehende belastende Rückstufung bei der Prämienberechnung kann der Anspruchsgegner nur in seltenen Ausnahme fällen einzustehen haben (so z.B. bei Schwarzfahrten, BGHZ 66, 398, 400 [BGH 14.06.1976 - III ZR 35/74]; zu anderen Fällen vgl. Schwerdtner, NJW 1971, 1673; Klimke, VersR 1977, 134, 135; OLG Stuttgart, NJW 1971, 66 [OLG Stuttgart 30.06.1970 - 2 Ss 247/70]).

  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 19.04.1977 - VI ZR 90/76
    Nimmt der Halter eines in einen Unfall verwickelten Kraftfahrzeugs seine Haftpflichtversicherung in Anspruch und verliert dadurch einen Schadensfreiheitsrabatt, so ist dieser Vermögensnachteil (unter Aufgabe der in BGHZ 44, 382 vertretenen Auffassung) nicht als Sachfolgeschaden zu ersetzen (Bestätigung von BGHZ 66, 398).

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß der erkennende Senat in BGHZ 44, 382, 387 [BGH 18.01.1966 - VI ZR 147/64] den Verlust des Schadensfreiheitsrabattes in der Haftpflichtversicherung als Sach-Folgeschaden angesehen hat.

  • OLG Stuttgart, 30.06.1970 - 2 Ss 247/70

    Straßenverkehrsrecht; Grundstücksbegriff; Verkehrsfläche; Benutzung; Gestattung

    Auszug aus BGH, 19.04.1977 - VI ZR 90/76
    Für den Verlust des Schadensfreiheitsrabattes oder für eine noch weitergehende belastende Rückstufung bei der Prämienberechnung kann der Anspruchsgegner nur in seltenen Ausnahme fällen einzustehen haben (so z.B. bei Schwarzfahrten, BGHZ 66, 398, 400 [BGH 14.06.1976 - III ZR 35/74]; zu anderen Fällen vgl. Schwerdtner, NJW 1971, 1673; Klimke, VersR 1977, 134, 135; OLG Stuttgart, NJW 1971, 66 [OLG Stuttgart 30.06.1970 - 2 Ss 247/70]).
  • BGH, 22.11.1977 - VI ZR 146/76

    Ersatzfähigkeit des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts in der

    Die Belastung mit einer höheren Leistungsprämie nach einem Verkehrsunfall stellt einen Vermögensnachteil dar, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Pkw's des Klägers, wofür die Beklagte allerdings zur Hälfte einzustehen hat, sondern darin hat, daß der Kläger bei dem Unfall das fremde Fahrzeug beschädigt hat und dafür haftpflichtig gemacht worden ist (BGHZ 66, 398, 400 = VersR 1976, 1066, 1067; Senatsurteil vom 19. April 1977 - VI ZR 90/76 - VersR 1977, 767).
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