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   BGH, 21.06.1977 - VI ZR 16/76   

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https://dejure.org/1977,2170
BGH, 21.06.1977 - VI ZR 16/76 (https://dejure.org/1977,2170)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1977 - VI ZR 16/76 (https://dejure.org/1977,2170)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1977 - VI ZR 16/76 (https://dejure.org/1977,2170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz für die Einstellung eines Vertreters auf Grund der Arbeitsunfähigkeit auf Grund eines Verkehrsunfalls - Zahlung einer Verletztenrente durch die Berufsgenossenschaft bei Minderung der Erwerbsunfähigkeit - Aufrechterhaltung gegenwärtiger ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 254; RVO § 580; RVO § 581; RVO § 1542

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 916
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59

    Straßenbahn-Ersatzwagen - § 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZR 16/76
    Dieser aus §§ 254, 242 BGB herzuleitenden Schadensminderungspflicht des Geschädigten steht aber die Pflicht des Schädigers gegenüber, dem Geschädigten den Aufwand für derartige Maßnahmen zu ersetzen (s. BGHZ 32, 280, 285; 66, 182, 192 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72

    Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZR 16/76
    Somit gehören die Vertreterkosten nicht, wie die Revision meint, zur Schadensgruppe der vermehrten Bedürfnisse, sondern zum Erwerbsschaden, wie der Senat dies bezüglich der Kosten für die Einstellung einer Ersatzkraft zum Ausgleich hauswirtschaftlicher Tätigkeit bereits entschieden hat (s. Senatsurt. v. 25. September 1973 - VI ZR 49/72 = VersR 1974, 162; so auch Wussow WI 1975, 51; Geigel, Haftpflichtprozeß hat seine abweichende Auffassung in der 16. Aufl. - Kap. 30 Rdz. 62 a - nicht mehr aufrecht erhalten; wohl a.A. Seitz, Ersatzansprüche der SVT nach §§ 640 und 1542 RVO 2. Aufl. S. 136 und Deutsch in der Anmerkung zum vorgenannten Urteil SozGer 1974, 392, 394).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZR 16/76
    Dieser aus §§ 254, 242 BGB herzuleitenden Schadensminderungspflicht des Geschädigten steht aber die Pflicht des Schädigers gegenüber, dem Geschädigten den Aufwand für derartige Maßnahmen zu ersetzen (s. BGHZ 32, 280, 285; 66, 182, 192 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.05.1976 - VI ZR 51/74

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei freiwilliger Weiterversicherung in einer

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZR 16/76
    Entgegen der Meinung der Revision kommt es für diese Ausgleichsfunktion der Verletztenrente nicht entscheidend darauf an, daß die Rente nicht nach dem tatsächlichen Verdienstentgang - also konkret - berechnet, vielmehr nach Bruchteilen der vollen Erwerbsfähigkeit - also abstrakt - ermittelt wird (vgl. Senatsurteile v. 11. Mai 1976 - VI ZR 51/74 = VersR 1976, 756 und v. 3. Mai 1977 - VI ZR 235/75 - noch nicht veröffentlicht mit w.Nachw.).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 235/75

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Zahlung von Krankengeld; DM 20000

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZR 16/76
    Entgegen der Meinung der Revision kommt es für diese Ausgleichsfunktion der Verletztenrente nicht entscheidend darauf an, daß die Rente nicht nach dem tatsächlichen Verdienstentgang - also konkret - berechnet, vielmehr nach Bruchteilen der vollen Erwerbsfähigkeit - also abstrakt - ermittelt wird (vgl. Senatsurteile v. 11. Mai 1976 - VI ZR 51/74 = VersR 1976, 756 und v. 3. Mai 1977 - VI ZR 235/75 - noch nicht veröffentlicht mit w.Nachw.).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 85, 127, 130; 153, 133, 120 ff.; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454, 456; vom 30. Juni 1970 - VI ZR 5/69 - VersR 1970, 899; vom 21. Juni 1977 - VI ZR 16/76 - VersR 1977, 916; vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 117/83 - VersR 1985, 356) stellt die Verletztenrente eine gesetzlich geregelte Entschädigung dafür dar, dass der Verletzte infolge des Unfalls in seiner Fähigkeit beeinträchtigt ist, sich einen Erwerb zu verschaffen.
  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

    aa) Der Senat hat die Zweckbestimmung der Verletztenrente bisher in ständiger Rechtsprechung ausschließlich im Ausgleich des (abstrakt berechneten) Erwerbsschadens gesehen und deshalb die Kongruenz zwischen dieser Sozialleistung und dem auf Ersatz des Verdienstausfalls gerichteten Schadensersatzanspruch uneingeschränkt bejaht (vgl. Senatsurteile BGHZ 85, 127, 130; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454, 456; vom 30. Juni 1970 - VI ZR 5/69 - VersR 1970, 899; vom 21. Juni 1977 - VI ZR 16/76 - VersR 1977, 916; vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 117/83 - VersR 1985, 356).
  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 203/79

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Gewährung einer Witwenrente zu Gunsten der

    Grundsätzlich steht der generalisierende, auf Wesen und System der Versicherung ausgerichtete Berechungs maßstab der Versicherungsleistung dem Rückgriff auf die konkrete Schadensersatzforderung nach § 1542 RVO nicht entgegen, solange nur der Leistungszweck auf dieselbe Einbuße wie die Ersatzforderung zielt (Senat, NJW 1976, 2349 = VersR 1976, 756 (757); VersR 1977, 768 (770); VersR 1977, 916).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.1999 - 3 U 533/97
    Dieses Ergebnis steht auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1977, 916 re.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1977 - VI ZB 22/75   

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https://dejure.org/1977,6176
BGH, 21.06.1977 - VI ZB 22/75 (https://dejure.org/1977,6176)
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Papierfundstellen

  • VersR 1977, 916
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZB 22/75
    Der Kläger hat selbst die Größenordnung (vgl. BGHZ 45, 91) seiner dem Betrag nach in das Ermessen des Gerichts gestellten Forderung mit 5.000 DM angegeben.
  • BGH, 19.10.1971 - VI ZR 177/70

    Abweisung der Klage bei Zurückbleiben hinter dem Klageziel

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZB 22/75
    Es wäre Sache des Klägers gewesen, dieses zusätzliche Geschehen zum Anlaß einer Erhöhung seines Klagbegehrens zu machen, was hinsichtlich einer nachträglich eintretenden Schadensentwicklung auch beim unbezifferten Leistungsantrag nicht entbehrlich ist (vgl. für den umgekehrten Fall einer Anspruchsermäßigung, Senatsurt. v. 19. Oktober 1971 - VI ZR 177/70 - VersR 1972, 98).
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