Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1977 - VI ZR 51/76   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1978, 421
  • VersR 1978, 183



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94  

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Insoweit verhält es sich nicht anders als bei der Haftungsverteilung nach §§ 9 StVG , 254 BGB : auch dort müssen die Ursachenbeiträge des Geschädigten nach Grund und Gewicht bewiesen sein (Senatsurteile vom 15. November 1960 - VI ZR 30/60 - VersR 1961, 249, 250; vom 8. Januar 1963 - VI ZR 35/62 - VersR 1963, 285, 286; vom 23. November 1965 aaO. S. 165; vom 29. November 1977 - VI ZR 51/76 - VersR 1978, 183, 185; Greger aaO. § 9 StV Rdn. 99 f.; Krumme/Steffen, Straßenverkehrsgesetz (1977) § 9 StVG Rdn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95  

    Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers

    In diesen Fallgestaltungen kann, wie der Senat wiederholt herausgestellt hat, die billigenswerte Motivation des Verfolgers zur Nacheile trotz der damit verbundenen besonderen Gefahren ihre Grundlage unter anderem in den Dienstpflichten des für die Bewachung des Fliehenden zuständigen Beamten finden (BGHZ 63, 189, 194 f; 70, 374, 376; Senatsurteil vom 29. November 1977 - VI ZR 51/76 - VersR 1978, 183, 184).
  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 65/90  

    Schadensersatzklage gegen einen von mehreren Schädigern; Aufgliederung des

    Aus in der Sache gleichen Erwägungen hat der erkennende Senat auch bereits zu der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 StVG , die den Straßenverkehr gegen eine unbefugte Benutzung des Kraftfahrzeugs schützen soll, eine den Fahrer in den Schutzbereich miteinbeziehende Sicht als eher fernliegend bezeichnet (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1977 - VI ZR 51/76 - VersR 1978, 183, 184).

    Jedoch bedarf die Annahme eines solchen Pflichtenverstoßes stets besonders sorgfältiger Prüfung, wenn es sich - wie hier - um die Beurteilung des Verhaltens von Jugendlichen untereinander handelt (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1977 - aaO; zu den Anforderungen an die gegenseitige Verkehrssicherungspflicht mehrerer an gefährlichem Tun beteiligter Minderjähriger siehe auch Senatsurteil vom 21. Januar 1986 - VI ZR 208/84 - VersR 1986, 578 f.).

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