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   OLG Celle, 12.10.1976 - 10 U 25/76   

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https://dejure.org/1976,4481
OLG Celle, 12.10.1976 - 10 U 25/76 (https://dejure.org/1976,4481)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.1976 - 10 U 25/76 (https://dejure.org/1976,4481)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 1976 - 10 U 25/76 (https://dejure.org/1976,4481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 330
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mitverschulden

    Denn den Fahrer trifft in erster Linie die Pflicht zu prüfen, ob er in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, er hat also grundsätzlich eine höhere Verantwortung als der Beifahrer (BGH VersR 1961 S. 427 und 1964 S. 1171; OLG Celle VersR 1978 S. 330 f., 331; OLG Koblenz a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Denjenigen, der sich als Beifahrer einem Fahrer anvertraut, der erkennbar fahruntüchtig ist oder an dessen Fahrtüchtigkeit er zumindest begründete Zweifel haben muss, trifft ein erhebliches Mitverschulden, das mit einer Mithaftungsquote von einem Drittel jedenfalls nicht zu hoch bewertet ist (vgl. Senat ZfSch 1989, 119; OLG Celle VersR 1978, 330 f.; OLG Düsseldorf Schaden-Praxis 2002, 267 f.; OLG Oldenburg ZfSch 1989, 292 f.; für ein hälftiges Mitverschulden im Einzelfall OLG Hamm OLG-Report Hamm 2001, 153 f.; OLG München, VersR 1986, 925).
  • LG Stade, 28.11.2006 - 1 S 47/06

    Absolute Fahrunsicherheit; absolute Fahruntüchtigkeit; alkoholbedingte

    Der verletzte bzw. getötete Beifahrer muss sich unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er die Alkoholisierung des Fahrers vor Fahrtantritt erkennen konnte und sich in dem Unfall ein alkoholtypisches Risiko verwirklicht ( vgl. OLG Köln, NJW-RR 2000, 1553; OLG Gelle, NJW-RR 2005, 752; OLG München, OLGR 1998, 107; OLG Oldenburg, DAR 1998, 277 f.; OLG Stuttgart, RuS 1976, 99 sowie OLG Celle, VersR 1978, 330 f ).

    Dabei ist entscheidend, ob es für den Kläger bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennbar war oder ob er wenigstens aufgrund aller gegebenen Umstände begründeten Anlass hatte, an der Fahrtüchtigkeit des ... zu zweifeln ( vgl. dazu OLG Celle, VersR 1978, 330 f ).

  • OLG Koblenz, 21.12.1987 - 12 U 297/87

    Verkehrsunfall; Mitverschulden; Fahruntüchtig; Alkohol

    »... Bei der Abwägung der Schadensverteilung ist davon auszugehen, daß den Fahrer grundsätzlich allein die Verantwortung für die Führung seines Kfz trifft (vgl. BGH, VersR 66, 567; OLG Celle, VersR 78, 330).
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