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   BSG, 24.08.1976 - 8 RU 130/75   

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https://dejure.org/1976,3014
BSG, 24.08.1976 - 8 RU 130/75 (https://dejure.org/1976,3014)
BSG, Entscheidung vom 24.08.1976 - 8 RU 130/75 (https://dejure.org/1976,3014)
BSG, Entscheidung vom 24. August 1976 - 8 RU 130/75 (https://dejure.org/1976,3014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 82
  • VersR 1978, 36
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BSG, 24.08.1976 - 8 RU 130/75
    Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat, braucht jemand, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt - etwa während eines drei- oder mehrwöchigen Urlaubs - für diese Zeit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfGE 25, 158, 166; 26, 315, 319; 34, 154, 156, 157).

    Gegebenenfalls wird sodann zu prüfen sein, inwieweit das Verhalten des Klägers für die verspätete Berufungseinlegung doch ursächlich war (vgl. dazu auch BVerfGE 34, 154, 157 oben).

  • RG, 30.06.1913 - III 395/13

    1. Was ist in § 176 Abs. 1 GVG. unter einer unerwachsenen Person zu verstehen? 2.

    Auszug aus BSG, 24.08.1976 - 8 RU 130/75
    Ob eine Person als "erwachsen" im Sinne von § 181 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, richtet sich bei unter Achtzehnjährigen nicht allein nach dem Lebensalter, sondern danach, ob sie nach ihrer körperlichen Entwicklung - ihrer äußeren Erscheinung - als erwachsen zu gelten haben und nicht etwa schon danach, ob von ihnen zu erwarten ist, daß sie das zuzustellende Schriftstück ordnungsgemäß weitergeben werden (RGZ 14, 338 ff; RGSt 47, 374, 375, 376; Stein/Jonas aaO, Anm. III 1 a; Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 34. Aufl., Anm. 1 B zu § 181 ZPO).

    Zwar ist das Reichsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 1913 (RGSt 47, 374 ff) davon ausgegangen, aus gesetzlichen Regelungen etwa über die Ehemündigkeit weiblicher Personen mit Vollendung des 16. Lebensjahres oder der Wehrfähigkeit junger 17-jähriger Männer könne nicht der Begriff der "unerwachsenen" Personen im Sinne von § 175 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) n.F. (§ 176 Abs. 1 GVG a.F.) zuverlässig ausgelegt werden.

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BSG, 24.08.1976 - 8 RU 130/75
    Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat, braucht jemand, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt - etwa während eines drei- oder mehrwöchigen Urlaubs - für diese Zeit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfGE 25, 158, 166; 26, 315, 319; 34, 154, 156, 157).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 24.08.1976 - 8 RU 130/75
    Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat, braucht jemand, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt - etwa während eines drei- oder mehrwöchigen Urlaubs - für diese Zeit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfGE 25, 158, 166; 26, 315, 319; 34, 154, 156, 157).
  • RG, 12.11.1884 - I 303/84

    Bedeutung von Fehlern in der Ersatzzustellung; Verzicht auf die Geltendmachung

    Auszug aus BSG, 24.08.1976 - 8 RU 130/75
    Ob eine Person als "erwachsen" im Sinne von § 181 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, richtet sich bei unter Achtzehnjährigen nicht allein nach dem Lebensalter, sondern danach, ob sie nach ihrer körperlichen Entwicklung - ihrer äußeren Erscheinung - als erwachsen zu gelten haben und nicht etwa schon danach, ob von ihnen zu erwarten ist, daß sie das zuzustellende Schriftstück ordnungsgemäß weitergeben werden (RGZ 14, 338 ff; RGSt 47, 374, 375, 376; Stein/Jonas aaO, Anm. III 1 a; Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 34. Aufl., Anm. 1 B zu § 181 ZPO).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 196/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Diese Grundsätze hat das BSG uneingeschränkt auf das sozialgerichtliche Verfahren übertragen (BSG Urteil vom 24.8.1976 - 8 RU 130/75 - SozR 1500 § 67 Nr. 6) und ergänzend festgelegt, dass sie auch gölten, wenn der Betroffene mit der Zustellung eines sozialgerichtlichen Urteils habe rechnen müssen.
  • BGH, 13.01.1981 - VI ZR 180/79

    Anrechnung der Versicherungsleistung auf einen Haftpflichtanspruch in der

    Die Auslegung, die das Berufungsgericht dem in § 181 Abs. 1 ZPO verwendeten Begriff "erwachsen" gibt, entspricht allgemeiner, zutreffender Auffassung (BSG MDR 1977, 82, 83 m.w.Nachw.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 38. Aufl. § 181 Anm. 1 B a; Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl. § 181 Anm. III 1 a; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl. § 181 Anm. B III a 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2017 - L 7 SO 273/17

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der

    Ist er an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt und muss daher damit rechnen, dass während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (BVerfG, Beschluss vom 7. August 2009 - 1 BvR 685/07 - juris Rdnr. 19 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 14. November 2008 - B 12 KR 82/07 B - juris Rdnr. 5; Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - juris Rdnr. 6; BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1978 - I ZB 9/78 - juris Rdnr. 8; LSG Bayern, Urteil vom 28. März 2012 - L 2 P 72/11 - juris Rdnr. 17; Hintz in Hintz/Lowe, SGG, 2012, § 67 Rdnr. 14; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 67 Rdnr. 7; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - juris Rdnr. 10; a.A. BSG, Urteil vom 24. August 1976 - 8 RU 130/75 - juris Rdnr. 17).

    Eine solche Sachlage ist etwa dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund eines anberaumten Verkündungstermins alsbald mit der Zustellung des schriftlichen Urteils rechnen musste (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - juris Rdnr. 4; BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1978 - I ZB 9/78 - juris Rdnr. 8; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 67 Rdnr. 7; vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 28. März 2012 - L 2 P 72/11 - juris Rdnr. 17 [nach Ankündigung eines Gerichtsbescheides]; a.A. BSG, Urteil vom 24. August 1976 - 8 RU 130/75 - juris Rdnr. 17).

  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 87/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - keine

    Etwas anderes gilt aber, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (BVerfG v. 7.8.07, BvR 685/07 und v. 9.7.1969, 2 BvR 753/68; v. 11.2.1976, 2 BvR 849/75; großzügiger: BSG v. 24.08.1976, 8 RU 130/75 unter Berufung auf BVerfG v. 16.11.1972, 2 BvR 21/72).
  • BFH, 06.04.1992 - IV R 78/91

    Wirksamkeit einer Zustellung durch Aushändigung an die minderjährige Tochter des

    Erwachsen im Sinne dieser Vorschrift ist vielmehr ein Minderjähriger, der nach seiner körperlichen Entwicklung - der äußeren Erscheinung - als erwachsen und einsichtsfähig zu gelten hat, weil der Zusteller regelmäßig keine anderen Erkenntnismöglichkeiten hat (Urteil des Bundessozialgerichtes vom 24. August 1976 8 RU 130/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1977, 203, Monatsschrift für Deutsches Recht 1977, 82; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 3 VwZG Anm.6; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Zivilprozeßordnung, 50. Aufl., § 181 Anm. 1 B a) b); vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1977 VIII C 81/75, HFR 1977, 550).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1977 - III ZR 117/75   

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https://dejure.org/1977,1733
BGH, 22.09.1977 - III ZR 117/75 (https://dejure.org/1977,1733)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1977 - III ZR 117/75 (https://dejure.org/1977,1733)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1977 - III ZR 117/75 (https://dejure.org/1977,1733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des altersbedingten und gesundheitlichen Zustandes bei der Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs - Mitverschulden gegeben, wenn eine ältere Person in einer ungewohnten Situation nicht eine besondere Vorsicht walten lässt - Anspruch wegen ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 839

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrsregelungspflicht auf einer Drehbrücke

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 211
  • VersR 1978, 36
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 19.05.2021 - 14 U 129/20

    Mitverschulden eines 11 Jahre alten Kindes hinsichtlich einer Kollision mit einem

    Dauerschäden rechtfertigen bei jungen Menschen, die ihr Leben weitgehend noch vor sich haben, ein deutlich höheres Schmerzensgeld als bei älteren Menschen mit einem kürzeren Leidensweg (BGH VersR 1978, 36; VersR 1991, 350; vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1977 - III ZR 117/75 - BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - VI ZR 163/90 -, Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 12. Februar 2001 - 13 U 147/00 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 15.01.1991 - VI ZR 163/90

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Schmerzensgeldes

    a) Im Ansatz nicht zu beanstanden ist allerdings die Erwägung des Berufungsgerichts, daß der im Zeitpunkt des Unfalls bereits 73 Jahre alte Kläger keinen so langen Leidensweg vor sich habe wie ein jüngerer Mensch und daß deshalb bei ihm im Verhältnis zu einem jungen Verletzten ein geringerer Schmerzensgeldbetrag angemessen sei (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1977 - III ZR 117/75 - VersR 1978, 36, 38).
  • OLG Hamm, 12.02.2001 - 13 U 147/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Dauerschäden rechtfertigen bei jungen Menschen, die ihr Leben weitgehend noch vor sich haben, ein deutlich höheres Schmerzensgeld als bei älteren Menschen mit einem kürzeren Leidensweg (BGH VersR 1978, 36; VersR 1991, 350).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2011 - 15 U 178/09

    Schadenersatz und Schmerzensgeld für Bauarbeiter, der durch Unfall

    Berücksichtigt werden kann aber auch, dass ein älterer Geschädigter keinen so langen Leidensweg vor sich hat, wie ein jüngerer Mensch und dass deshalb bei ihm im Verhältnis zu einem jungen Verletzten ein geringerer Schmerzensgeldbetrag angemessen ist (BGH NJW 1991, 1544; VersR 1978, 36).
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Rechtsprechung
   BSG, 07.12.1976 - 8 RU 36/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,4584
BSG, 07.12.1976 - 8 RU 36/76 (https://dejure.org/1976,4584)
BSG, Entscheidung vom 07.12.1976 - 8 RU 36/76 (https://dejure.org/1976,4584)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 1976 - 8 RU 36/76 (https://dejure.org/1976,4584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsweg - Geringfügige Unterbrechung - Unfallversicherungsschutz - Selbstgeschaffene Gefahr - Schlägerei

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
    Auszug aus BSG, 07.12.1976 - 8 RU 36/76
    Zwar des Bundessozialgerichts (BSG) in einem Fall, bei dem ein Versicherter auf einem Geschäftsgang einem Angriff zum Opfer fiel, mit Urteil vom 10. Dezember 1957 (BSG 6, 164, 169) entschieden, sich kein dahingehender zu Recht es lasse.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Diese private Verrichtung habe zu einer Unterbrechung und damit zum Verlust des Versicherungsschutzes geführt, zumal sie gefahrerhöhend gewesen sei (Hinweise auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts - BSG - vom 31. März 1965 - 2 RU 200/64 -, BG 1965, 273 und vom 7. Dezember 1976 - 8 RU 36/76 -, SozR 2200 § 548 Nr. 26).

    Auch in der von der Revision angeführten Entscheidung des 8. Senats vom 7. Dezember 1976 (SozR 2200 § 548 Nr. 26: Stehen bleiben und Zuschauen bei einer Schlägerei auf einem versicherten Weg) erhält die Gefahrerhöhung ihre Bedeutung erst im Rahmen der Ursachenbeurteilung, die zur Verneinung des wesentlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis führt, während der grundsätzliche Versicherungsschutz für die kurze Zeit des Stehenbleibens (= Innehaltens in der Fortbewegung auf dem versicherten Weg) bejaht wird.

  • BSG, 15.06.1983 - 9b/8 RU 36/81

    Tätigkeit eines Sanitäter - Schlichtung bei einer Schlägerei -

    In solchen Fällen der Gefahrenerhöhung ist wichtig, ob die Gefahr selbst geschaffen ist oder zur versicherten Tätigkeit gehört, also zu ihr in einem ursächlichen Zusammenhang im Sinne der Unfallversicherung steht (RVA AN 1914, 411, 415; BSGE 6, 164, 169; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 26).
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