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   KG, 29.09.1977 - 12 U 1179/77   

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KG, 29.09.1977 - 12 U 1179/77 (https://dejure.org/1977,2212)
KG, Entscheidung vom 29.09.1977 - 12 U 1179/77 (https://dejure.org/1977,2212)
KG, Entscheidung vom 29. September 1977 - 12 U 1179/77 (https://dejure.org/1977,2212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorfahrt; Haftung; Verkehrsunfall; Kreuzung; Schneiden; Kurve

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 1 Abs. 2 § 8 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug beim Linksabbiegen

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 427
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung des Nutzungsentgangs nach der Tabelle

    Dieser Vorfahrtbereich ist begrenzt auf die gesamte Straße und die aus Sicht des Klägers linke Richtungsfahrbahn der Straße (OLG Düsseldorf, VRS 58, 269 ff; KG, DAR 1978, 20/21; OLG Saarbrücken, VRS 30, 229/230), die Vorfahrt ging der Beklagten Ziff.1 nicht durch die Nutzung der falschen Richtungsfahrbahn verloren (BGHSt 34, 127 ff).
  • LG Saarbrücken, 12.05.2017 - 13 S 137/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des vorfahrtsberechtigten Linksabbiegers beim

    Deshalb obliegt es einem Vorfahrtsberechtigten, beim Abbiegen den Bogen so weit zu nehmen, dass er die linke Fahrbahn des Querverkehrs nicht berührt; er muss den Mittelpunkt der Trichterbreite rechts umfahren (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.1964 - VI ZR 116/63, VRS 27, 255; KG, VersR 1978, 427; OLG Hamm, VersR 1998, 1260; OLG Düsseldorf aaO; OLG Frankfurt, NZV 1990, 472; OLG-Report 2001, 2; Kammer, Urteil vom 01.02.2013 - 13 S 176/12, Zfs 2013, 378 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.04.1990 - 2 U 217/89

    Der Wartepflichtige muß sich darauf einstellen, daß Bevorrechtigte beim Abbiegen

    Schneidet der Linksabbieger die Kurve in einem engen Linksbogen, ist er daher jedenfalls dann noch bevorrechtigt, wenn er - wie hier - noch auf der Kreuzungsfläche mit dem Wartepflichtigen zusammentrifft (KG, DAR 1978, 20).
  • KG, 06.10.2005 - 12 U 104/04

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei Kreuzungsunfall nach

    In welcher Höhe sich die auch gegenüber einem Vorfahrtverstoß des Klägers grundsätzlich zu beachtende Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Beklagten zu 2) erhöht, wenn dieser beim Abbiegen in der Kurve nicht weit genug rechts gefahren ist (vgl. hierzu Thüringer OLG aaO; OLG Frankfurt Urteil vom 27. April 1990, aaO; Senat, Urteil vom 29. September 1977, 12 U 1179/77, DAR 1978, 20), bedarf ebenfalls keiner Entscheidung, da die Beklagten die Berufung auf 50 % des ausgeurteilten Betrages beschränkt und damit eine Mithaftung von 50 % anerkannt haben.
  • LG München II, 20.01.2023 - 11 O 2351/21

    Haftungsverteilung bei die Kurve schneidendem Vorfahrtsberechtigten

    Schneidet der Linksabbieger die Kurve, ist er daher jedenfalls dann noch bevorrechtigt, wenn er - wie hier - noch auf der Kreuzungsfläche mit dem Wartepflichtigen zusammentrifft (KG, DAR 1978, 20; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.1990, 2 U 217/89).

    Deshalb obliegt es einem Vorfahrtsberechtigten, beim Abbiegen den Bogen so weit zu nehmen, dass er die linke Fahrbahn des Querverkehrs nicht berührt; er muss den Mittelpunkt der Trichterbreite rechts umfahren (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1964 - VI ZR 116/63, VRS 27, 255; KG, VersR 1978, 427; OLG Hamm, VersR 1998, 1260; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Frankfurt a.M., NZV 1990, 472; OLG-Report 2001, 2; Kammer, Urt. v. 1.2.2013 - 13 S 176/12, Zfs 2013, 378 m.w.N.).

  • KG, 11.10.1999 - 12 U 3610/98

    Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" iSd StVG § 7 Abs 1

    Für die Anwendung der StVO kann daher dahinstehen, ob der Unfallbereich, der mit Zustimmung oder Duldung des Verfügungsberechtigten allgemein genutzt wird, ausdrücklich dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. DAR 1977, 47; DAR 1978, 20, 21; VerkMitt 1983, 62 Nr. 73; DAR 1984, 85; DAR 1988, 271 = NZV 1988, 65; Urteil vom 2. Mai 1993 - 12 U 2372/92 -).
  • LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01

    Haftungsverteilung bei einem Kreuzungsunfall

    Wenn also der von rechts kommende, vorfahrtberechtigte Kraftfahrer die Spur des wartepflichtigen Fahrzeugs unachtsam schneidet, d.h. den Abbiegevorgang über einen Bereich vollzieht, auf dem ihm ein Vorfahrtsrecht nicht mehr zusteht, hat er i.d.R. den Schaden des Querverkehrs zu tragen (KG, VersR 1994, 1085; KG, VersR 1978, 427 ).
  • LG Marburg, 03.11.1999 - 5 S 82/99
    Schneidet der Linksabbieger die Kurve in einem engen Linksbogen, ist, jedenfalls dann noch bevorrechtigt, wenn er, wie hier, noch auf der Kreuzungsfläche mit dem Wartepflichtigen zusammentrifft (vgl. KG, DAR 1978, 20).
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   OLG Celle, 17.05.1977 - 16 U 140/76   

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OLG Celle, 17.05.1977 - 16 U 140/76 (https://dejure.org/1977,7078)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.05.1977 - 16 U 140/76 (https://dejure.org/1977,7078)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Mai 1977 - 16 U 140/76 (https://dejure.org/1977,7078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 427
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