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   BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76   

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BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76 (https://dejure.org/1978,194)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1978 - II ZR 19/76 (https://dejure.org/1978,194)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1978 - II ZR 19/76 (https://dejure.org/1978,194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 167
  • NJW 1978, 1314
  • MDR 1978, 820
  • VersR 1978, 557
  • DB 1978, 1539
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.12.1975 - II ZR 64/74

    Ausschluß des Forderungsübergangs nach § 67 VVG durch Allg. Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
    Diese Klausel, die einer an den Maßstäben von Treu und Glauben ausgerichteten richterlichen Inhaltskontrolle unterliegt (vgl. BGHZ 65, 364, 365), ist jedoch unwirksam:.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist jede in allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgende Freizeichnung des Frachtführers - wie auch des Schiffseigners oder des Schiffers - von der Haftung für Ladungsschäden infolge einer anfänglichen Fahruntüchtigkeit des Schiffes grundsätzlich unwirksam (so zuletzt BGHZ 65, 364, 367).

  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 179/62

    Haftung des Schiffsführers gegenüber Dritten bei Beschränkung der Haftung im

    Auszug aus BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
    Tritt der Hauptfrachtführer seinen Freistellungsanspruch gegen den Unterfrachtführer an den geschädigten Absender ab, so verwandelt sich der Anspruch in einen Zahlungsanspruch (vgl. BGHZ 12, 136, 141; 41, 203, 205).
  • BGH, 13.03.1969 - II ZR 58/67

    Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Transportunternehmers - Grobes

    Auszug aus BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
    Deshalb muß er beweisen, daß die Voraussetzungen einer - zulässigen - Freizeichnung gegeben sind (vgl. Senatsurt. v. 13.3. 69 - II ZR 58/67, LM Allg. Geschäftsbedingungen Nr. 30 = VersR 1969, 511, 513 sowie BGHZ 41, 151, 156).
  • BGH, 21.04.1975 - II ZR 164/73

    Schiff - Falsche Beladung - Anfängliche Fahruntüchtigkeit - Kentern -

    Auszug aus BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
    Die Frage, ob der Frachtführer seine Haftung in allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall einer von ihm zu vertretenden anfänglichen Fahr- oder Ladungsuntüchtigkeit des Schiffes wenigstens der Höhe nach beschränken kann, hat der Senat in seinem Urteil v. 21.4.75 - II ZR 164/73 (LM BinnSchG § 8 Nr. 3 = VersR 1975, 1117, 1118) bereits insoweit verneint, als die Haftung generell auf einen Betrag von 10.000 DM begrenzt ist.
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
    Sowohl diese Übung als auch die aufgezeigte Gesetzeslage führt zu der Frage, ob die Aufnahme einer derartigen Frist in die Konnossementsbedingungen eines Frachtführers aus der Sicht der Ladungsbeteiligten damit überraschend und die Klausel schon deshalb unwirksam ist (vgl. BGHZ 60, 377, 380 sowie § 3 AGB-Gesetz).
  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 98/62

    Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
    Deshalb muß er beweisen, daß die Voraussetzungen einer - zulässigen - Freizeichnung gegeben sind (vgl. Senatsurt. v. 13.3. 69 - II ZR 58/67, LM Allg. Geschäftsbedingungen Nr. 30 = VersR 1969, 511, 513 sowie BGHZ 41, 151, 156).
  • BGH, 23.02.1978 - II ZR 228/75

    Beweislast bei Schadensersatzanspruch des Ladungsbeteiligten gegen den

    Auszug aus BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
    Hinsichtlich dieser Vorschrift hat der Senat in dem zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofes vorgesehenen Urteil v. 23.2.78 - II ZR 228/75 ausgeführt, daß der geschädigte Ladungsbeteiligte allein zu beweisen hat, sein Schaden sei durch eine See- oder Ladungsuntüchtigkeit des Schiffes verursacht worden, wogegen dann dem Verfrachter im Rahmen seiner Entlastungspflicht der Nachweis obliegt, daß es sich um keinen anfänglichen Mangel des Schiffes gehandelt hat.
  • BGH, 09.12.1976 - II ZR 205/74

    Widerspruch gegen die Dispache

    Auszug aus BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
    Insoweit hat der Senat vor allem den Gedanken einer Verteilung der Beweislast nach Gefahrenbereichen durchgreifen lassen (vgl. auch BGHZ 67, 383, 387), dem auch hier eine erhebliche Bedeutung beigemessen werden muß.
  • BGH, 28.04.1977 - II ZR 26/76

    Möglichkeit der Geltendmachung von Einreden durch einen Dritten - Inhalt eines

    Auszug aus BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
    Darin liegt eine die Interessen des geschädigten Ladungsbeteiligten in grober Weise vernachlässigende, mißbräuchliche Vertragsgestaltung, weil ihm bei einer derart knappen Spanne oftmals nicht genügend Zeit für eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage mit der Folge verbleibt, daß er, wenn er seinen Anspruch auf Ersatz seines Ladungsschadens nicht verlieren will, zu einer voreiligen Klageerhebung gezwungen ist, und zwar auch gegen jeden in Betracht zu ziehenden möglichen sonstigen Schädiger (Unterfrachtführer, Schiffseigner, Schiffer), da er damit rechnen muß, daß sich diese ebenfalls auf die Konnossementsbedingungen des Frachtführers berufen können (vgl. Senatsurt. v. 28.4. 77 - II ZR 26/76, VersR 1977, 717).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
    Tritt der Hauptfrachtführer seinen Freistellungsanspruch gegen den Unterfrachtführer an den geschädigten Absender ab, so verwandelt sich der Anspruch in einen Zahlungsanspruch (vgl. BGHZ 12, 136, 141; 41, 203, 205).
  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 249/12

    Zur Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

    Die mögliche Schadenshöhe steht in keiner Relation zum Bearbeitungspreis (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - VII ZR 220/82, NJW 1984, 1350 für den Fall einer Haftungsbeschränkung bei Kühllagerung und vom 20. März 1978 - II ZR 19/76, BGHZ 71, 167 für den Fall einer Haftungsbeschränkung in Konnossementsbedingungen).
  • BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist; Benachteiligung von Kaufleuten

    b) So ist bereits vor Geltung des AGBG bei Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber Kaufleuten nicht nur der darin ausbedungenen Verkürzung verhältnismäßig kurzer Gesetzesfristen die Wirksamkeit versagt worden, weil sie dem Vertragspartner unter branchenüblichen Umständen nicht zuzumuten ist (vgl. BGHZ 71, 167, 169; BGH, Urteil vom 24. September 1979 II ZR 38/78 = VersR 1980, 40, 41).
  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 220/82

    Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf einen Höchstbetrag in den

    So hat der Bundesgerichtshof z.B. eine Haftungsbegrenzungsklausel für unwirksam erklärt, mit der ein Frachtführer seine Verpflichtung zur Vertragserfüllung durch eine Haftungsregelung abschwächen wollte, die in keiner Weise an den Wert der ihm zur Beförderung übergebenen Güter anknüpfte und mehr oder weniger willkürlich erschien (BGHZ 71, 167, 173).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.1977 - 4 U 150/76   

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https://dejure.org/1977,8599
OLG Düsseldorf, 28.06.1977 - 4 U 150/76 (https://dejure.org/1977,8599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.1977 - 4 U 150/76 (https://dejure.org/1977,8599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 1977 - 4 U 150/76 (https://dejure.org/1977,8599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 557
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