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Rechtsprechung
   BGH, 05.04.1978 - IV ZB 20/78   

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https://dejure.org/1978,1446
BGH, 05.04.1978 - IV ZB 20/78 (https://dejure.org/1978,1446)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1978 - IV ZB 20/78 (https://dejure.org/1978,1446)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1978 - IV ZB 20/78 (https://dejure.org/1978,1446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Fristversäumnis aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes - Zurechenbarkeit der Nichtablieferung der schriftlichen Mitteilung über die Niederlegung des erstinstanzlichen Urteils ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 234; ZPO § 236

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 671
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.05.1976 - IV ZB 5/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZB 20/78
    Sollte der Bekannte des Beklagten (Damajil M.) die Mitteilung zwar vorgefunden, aber dem Beklagten nach dessen Rückkehr am 4. August 1977 nicht abgeliefert haben, so würde das nicht zu dessen Lasten gehen, weil der Bekannte nicht sein Bevollmächtigter war (§ 85 Abs. 2 ZPO; vgl. hierzu BGH VersR 1976, 928).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Die Rechtsprechung hat bereits geklärt, dass ohne eine nähere Regelung weder eine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens besteht (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90, NJW 1991, 2757; ebenso bereits Bundesfinanzhof vom 23.9.1966, BFHE 87, 203) noch insoweit die Grundsätze des Anscheinsbeweises gelten (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung: S 73; Bundesgerichtshof vom 5.4.1978 - IV ZB 20/78, VersR 1978, 671; BGH vom 24.4.1996 - VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033, 2035 aE).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Mag die Zahl der verlorengegangenen Brief- oder Einschreibsendungen im Verhältnis zum Gesamtbeförderungsvolumen der Deutschen Bundespost auch sehr gering, unter Umständen sogar unter statistischen Gesichtspunkten zu vernachlässigen sein, so läßt sich doch nach Auffassung des Senats, der sich insoweit der Rechtsprechung des BGH anschließt (Urteil vom 27. Mai 1957 II ZR 132/56, BGHZ 24, 308, 312; Beschluß vom 5. April 1978 IV ZB 20/78, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1979, 27), unter diesen Umständen nicht sagen, daß Zugang oder Verlust einer Briefsendung typisch seien.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 5579/07

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Meldeversäumnis - Nachweis des Zugangs der

    Die Rechtsprechung hat bereits geklärt, dass ohne eine nähere Regelung weder eine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens besteht (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90, NJW 1991, 2757; ebenso bereits Bundesfinanzhof vom 23.9.1966, BFHE 87, 203) noch insoweit die Grundsätze des Anscheinsbeweises gelten (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung: S 73; Bundesgerichtshof vom 5.4.1978 - IV ZB 20/78, VersR 1978, 671; BGH vom 24.4.1996 - VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033, 2035 aE; ebenso BSG, Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R, zit. nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2008 - 3 Sa 319/08

    Kündigung eines Fechttrainers

    Soweit sich der Beklagte auf einen Erfahrungssatz des Inhaltes berufen hat, dass eine ordnungsgemäß zur Post gegebene Sendung grundsätzlich auch ankommt, kann dahingestellt bleiben, ob es einen derartigen Erfahrungssatz gibt und ob dieser bei der Rechtsfindung Berücksichtigung finden darf (vgl. dazu etwa BGH v. 05.04.1978 - IV ZB 20/78).
  • LG München II, 21.01.2014 - 2 S 6005/12

    Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung

    Da es nach den Erfahrungen des täglichen Lebens auch unter normalen Postverhältnissen immer wieder vorkommen kann, dass abgeschickte (gewöhnliche) Briefe den Empfänger nicht erreichen, kann aus der Übergabe des Briefes an die Post nicht - etwa im Wege des Anscheinsbeweises - auf den Zugang des Briefes beim Beklagten geschlossen werden, vgl. BGH, Urt. v. 05.04.1978, Az.: IV ZB 20/78.
  • FG Baden-Württemberg, 22.09.1995 - 9 K 284/91

    Voraussetzungen und wirksame Bekanntgabe eines Änderungsbescheids; Objektive

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  • LSG Bayern, 23.03.2009 - L 16 B 962/08

    Rechtmäßigkeit eines Sanktionsbescheides in der Form einer Absenkung von

    Die Rechtsprechung hat bereits geklärt, dass ohne eine nähere Regelung weder eine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens besteht (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90) noch insoweit die Grundsätze des Anscheinsbeweises gelten (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156.66 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung: S.73; Bundesgerichtshof (BGH) vom 5.4.1978 - IV ZB 20/78, VersR 1978, 671; BGH vom 24.4.1996 - VIII ZR 150/95; ebenso BSG, Urteil vom 26.07.2007, Az.: B 13 R 4/06 R).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 1 A 458/01

    Anspruch eines verheirateten Beamten mit fünf Kindern auf Erhöhung der gewährten

    vgl. schon: BGH, Urteile vom 27. Mai 1957 - II ZR 132/65 -, BGHZ 24, 308, und vom 5. April 1978 - IV ZB 20/78 -, VersR 1978, 671.
  • AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 1605/09

    Nachweispflicht eines Postdienstleisters für die geschuldeten

    Es gibt keine tatsächliche Vermutung des Inhalts, dass eine ordnungsgemäß aufgegebene Postsendung auch zugeht (BGHZ 24, 308; BGH, VersR 1978, 671).
  • FG Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 12 K 165/99

    Anforderungen an die wirksame Bekanntgabe eines Gewerbesteuermessbescheides;

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  • AG Halle/Saale, 20.10.2011 - 93 C 354/11

    Haustürgeschäft: Zugang eines Widerrufs

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2009 - L 8 AL 1222/08
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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1978 - VII ZB 4/78   

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https://dejure.org/1978,3175
BGH, 06.04.1978 - VII ZB 4/78 (https://dejure.org/1978,3175)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1978 - VII ZB 4/78 (https://dejure.org/1978,3175)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1978 - VII ZB 4/78 (https://dejure.org/1978,3175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzuung in den vorigen Stand bei schuldhafter Fristversäumung durch den Prozessbevollmächtigten - Zurechnung des Verschuldens eines Anwalts - Erfordernis der eigenverantwortlichen Feststellung des Zeitpunkts des Ablaufs der Berufungsfrist durch ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 233; ZPO § 234; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1956 - V ZB 26/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.04.1978 - VII ZB 4/78
    Dieser hatte in eigener Verantwortlichkeit den Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist festzustellen (BGH Beschluß vom 13. Juli 1956 - V ZB 26/56 = VersR 1956, 578 und vom 30. April 1975 - IV ZB 7/75 = VersR 1975, 861, 862).
  • BGH, 30.04.1975 - IV ZB 7/75

    Prozessbevollmächtigter - Zweiter Rechtszug - Zustellung des erstinstanzlichen

    Auszug aus BGH, 06.04.1978 - VII ZB 4/78
    Dieser hatte in eigener Verantwortlichkeit den Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist festzustellen (BGH Beschluß vom 13. Juli 1956 - V ZB 26/56 = VersR 1956, 578 und vom 30. April 1975 - IV ZB 7/75 = VersR 1975, 861, 862).
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 124/74

    Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen

    Auszug aus BGH, 06.04.1978 - VII ZB 4/78
    Denn die Zweiwochenfrist beginnt mit dem Ende des Tages der Behebung des Hindernisses, also wenn das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGH NJW 1975, 1744).
  • BGH, 26.09.1990 - VIII ZB 24/90

    Sorgfaltspflichten des Verkehrsanwalts bei der Erteilung eines

    b) Wiedereinsetzung kann aber auch deshalb nicht gewährt werden, weil es zu den Sorgfaltspflichten des mit der Einlegung der Berufung beauftragten Rechtsanwalts Dr. H. gehörte, sich mangels anderer schriftlicher Unterlagen mindestens anhand der ihm mit Telefax übermittelten Urteilsausfertigung über den Eingang des Urteils in der Kanzlei des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin eigenverantwortlich zu vergewissern (vgl. BGH, Beschluß vom 6. April 1978 - VII ZB 4/78 = VersR 1978, 671, 672; Beschluß vom 18. Dezember 1985 - I ZR 171/85 = VersR 1986, 468, 469); das hat er unterlassen.
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZB 5/86

    Wiedereinsetzungsfrist - Berufung - Berufungseinlegung - Telefonisch -

    Er hätte deshalb die Fotokopie, die sowohl den Eingangsstempel vom 11. September 1985 als auch den vom 13. September 1985 trug, daraufhin überprüfen müssen, ob die Berufungsfrist wirklich am 14. Oktober 1985 abgelaufen war (vgl. für den Eingang der Handakten beim zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach vorherigem telefonischen Berufungsauftrag Senatsbeschlüsse vom 6. April 1978 - VII ZB 4/78 = VersR 1978, 671, 672 und vom 12. Juli 1979 - VII ZB 7/79 = VersR 1979, 1124).
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