Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 08.03.1978

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   BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77   

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https://dejure.org/1978,794
BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77 (https://dejure.org/1978,794)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1978 - IV ZR 78/77 (https://dejure.org/1978,794)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1978 - IV ZR 78/77 (https://dejure.org/1978,794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung des Zeitwerts eines Teilkasko versicherten Pkw - Beweis des behaupteten Diebstahls als Anspruchsvoraussetzung - Anscheinsbeweis für die Entwendung des Fahrzeugs - Darlegung einer ernsthaften Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs - Nachweis ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; AKB § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12
    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines Kfz

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 732
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77
    Auch wenn er sich nicht auf einen typischen Geschehensablauf und damit auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, sondern auf einen Anzeichenbeweis angewiesen ist, reicht es im Normalfall aus, wenn sich aus den festgestellten Beweisanzeichen nach der Lebenserfahrung das äußere Bild eines (Einbruchs-) Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt (BGH VersR 1957, 325; std. Rechtspr., zuletzt VersR 1977, 610).

    (Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem Sachverhalt, der der Senatsentscheidung in VersR 1977, 610 zugrunde lag, u.a. insofern, als das Berufungsgericht dort die entsprechende Behauptung des VN als richtig unterstellt hatte.).

  • BGH, 02.03.1977 - IV ZR 10/76

    Beweispflichtigkeit hinsichtlich des Verlusts eines Fahrzeuges und dessen

    Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77
    Die Meldung des angeblichen Diebstahls bei der Beklagten und der Polizei genügte als Grundlage eines Anscheinsbeweises nicht (BGH VersR 1977, 368).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Dafür aber genügt - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - die Anzeige des behaupteten Diebstahls bei der Polizei für sich allein nicht (Senatsurteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732).
  • OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers i.R. eines

    Diesen unverzichtbaren (BGH VersR 78, 732, 733; 80, 229) Beweis eines Mindestmaßes an Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt, hat der Kläger nicht erbringen können.

    Ebenso wie der Anzeige bei der Polizei kein indizieller Beweiswert zukommt (BGH VersR 78, 732, 733; 80, 229; 84, 727), ist auch die bloße Äußerung gegenüber dem Lebenspartner oder einem nahen Angehörigen noch kein signifikanter Hinweis auf eine tatsächlich stattgefundene Fahrzeugentwendung.

  • BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung;

    2. Das Berufungsgericht hat auch nicht übersehen, daß an die Beweisführung des Versicherungsnehmers keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. RGZ 153, 135; BGH VersR 1957, 325; 1971, 510; 1974, 1166; 1975, 845; 1977, 610; 1978, 732).

    Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben (vgl. § 141 ZPO) des Versicherungsnehmers unter Umständen auch dann Glauben schenken kann, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (vgl. BGH VersR 1978, 732, 733).

  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Auch wenn mangels eines typischen Geschehensablaufs die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht eingreifen, genügt im Normalfall für einen Anzeichenbeweis, daß die festgestellten Indizien das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls oder einer Entwendung mit hinreichender Deutlichkeit ergeben (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 undUrteil vom 28. November 1979 - IV ZR 34/78 - VersR 1980, 229).
  • OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der

    a) Behauptet der Versicherungsnehmer; sein PKW sei gestohlen worden, genügt er seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde (BGH Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610; vom 19.5.19,79 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 f.).
  • BGH, 20.03.1980 - IVa ZR 4/80

    Anspruch aus einer Einbruchdiebstahlversicherung - Beweis des Eintritts des

    Dies entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. etwa BGH LM Nr. 1 zu § 1 AEB; BGH VersR 1974, 1166; 1975, 845; ebenso in der Kfz-Teilkaskoversicherung: BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; OLG Nürnberg VersR 1974, 1169; OLG Frankfurt VersR 1978, 459) und wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.

    Das Berufungsgericht hat auch nicht zum Ausdruck gebracht, daß es in diesem Punkt den Ausführungen des Klägers ohne Beweisaufnahme glaubt (vgl. BGH NJW 1974, 1248; VersR 1978, 732).

  • OLG Hamm, 16.05.1990 - 20 U 150/89

    Fingierter KFZ-Diebstahl? - Welche Tatsachen muss der Versicherungsnehmer

    Zwar ist zu diesem Beweis zunächst genügend, wenn der Versicherungsnehmer Tatsachen beweist, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahles mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erschließen läßt (st. Rspr., z. B. BGH VersR 77, 610; 78, 732; 80, 229; 81, 345; 84, 29; 85, 330, 559; 86, 53); jedoch ist vorliegend auch das für das nur äußere Bild eines Diebstahles notwendige Mindestmaß an Tatsachen nicht nachgewiesen.

    Darüber hinaus setzt eine Parteivernehmung des Versicherungsnehmers nach § 448 ZPO zum Nachweis des notwendigen Minimalsachverhalts voraus, daß keine Umstände gegen seine Darstellung sprechen, er insbesondere auch subjektiv glaubwürdig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. grundlegend BGH VersR 78, 732, 733).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 U 239/01

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls

    Dafür reicht allerdings die Anzeige bei der Polizei allein noch nicht aus (BGH VersR 78, 732); auch auf Zeugen kann sich der Kläger diesbezüglich nicht beziehen, da ihm solche nicht zur Verfügung stehen.
  • OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03

    Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der

    1) Behauptet der Versicherungsnehmer, sein PKW sei gestohlen worden, genügt er seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde (BGH Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 ; vom 19.5.1979 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 f.).
  • OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00

    Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls -

    a) Behauptet der Versicherungsnehmer, sein PKW sei gestohlen worden, genügt er seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde (BGH Urteil vom 27.4.1977 -- IV ZR 79/76 -- VersR 1977, 610; vom 19.5.1979 -- IV ZR 78/77 -- VersR 1978, 732f.) Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 -- IV ZR 220/90 -- VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 -- IV a ZR 19/82 -- VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346).
  • OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 1004/01

    Verfahrensfehler; Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes

  • OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98

    Verschweigen zweier "Macken" in Schadensanzeige

  • OLG Hamm, 13.03.1991 - 20 U 136/90

    Obliegenheitsverletung des Versicherungsnehmers; Angabe von Laufleistungen ab

  • BGH, 11.01.1984 - IVa ZR 43/82

    Entschädigungspflicht des Versicherers beim mißlungenem Nachweis eines

  • OLG Koblenz, 19.03.1999 - 10 U 1646/97

    Beweiserleichterungen im Rahmen des Nachweises bezüglich des "äußeren Bildes

  • OLG Frankfurt, 03.12.1981 - 3 U 133/80

    Unglaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers; Beweis durch Versicherer; Ausschluß

  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1997 - 14 K 107/96

    Geltendmachung eines Diebstahls als Betriebsausgaben ; Objektive Beweislast des

  • BGH, 17.03.1993 - VI ZR 11/92
  • OLG Hamm, 27.01.1982 - 20 U 209/81
  • LG München I, 13.12.1985 - 25 O 9009/85
  • LG Mainz, 14.02.1980 - 1 O 328/79
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Rechtsprechung
   LG Köln, 08.03.1978 - 74 O 27/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4479
LG Köln, 08.03.1978 - 74 O 27/77 (https://dejure.org/1978,4479)
LG Köln, Entscheidung vom 08.03.1978 - 74 O 27/77 (https://dejure.org/1978,4479)
LG Köln, Entscheidung vom 08. März 1978 - 74 O 27/77 (https://dejure.org/1978,4479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 732
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