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OLG Frankfurt, 28.06.1978 - 17 U 178/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AHB § 4 Abs. 2 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 910
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 29/80
Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung
Es hat den Beriff des Berufes in Anlehnung an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in VersR 1978, 910 und die Definition des Begriffs "Beruf" in der Brockhaus-Enzyklopädie 1967 als den Kreis von Tätigkeiten mit zugehörigen Rechten und Pflichten definiert, den der einzelne im Rahmen der Sozialordnung als dauernde Aufgabe erfüllt und der ihm zumeist aum Erwerb des Lebensunterhaltes dient. - BGH, 15.01.1980 - VI ZR 181/78
Begriff der Familienangehörigen
Allerdings lässt sich eine umfassende und für alle möglichen Anwendungsbereiche gültige Definition des Begriffs Pflegekind nicht aufstellen (vgl. Beitzke, Familienrecht, 19. Aufl., S. 12 und OLG Frankfurt/M., VersR 1978, 910, das auf Feil, Das Pflegekindschaftsverhältnis im öffentlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland außerhalb des Pflegekinderschutzes in: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 1976, 70 ff. verweist; s. auch BGH in NJW 1963, 781 zum Begriff "Pflegekind" und § 32 Abs. 2 Nr. 3 f. EStG ). - OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 153/99
Abgrenzung zwischen dem privaten und beruflichen Bereich in der …
Bei der Betreuung von Pflegekindern kann als weiterer Gesichtspunkt der Grenzziehung zwischen dem Bereich der privaten Hausfrauentätigkeit und dem beruflichen Bereich hinzutreten, ob das zu betreuende Kind aufgenommen wird, um aus dem Pflegegeld den eigenen Unterhalt - wenigstens zu einem nicht unerheblichen Teil - zu decken, und damit eher berufliche Tätigkeit ist (vgl. OLG F.furt/Main, VersR 1978, 910).