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   BGH, 14.06.1978 - VIII ZB 6/78   

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BGH, 14.06.1978 - VIII ZB 6/78 (https://dejure.org/1978,864)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1978 - VIII ZB 6/78 (https://dejure.org/1978,864)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78 (https://dejure.org/1978,864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 942
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1959 - IV ZR 317/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1978 - VIII ZB 6/78
    Ein Wiedereinsetzungsgesuch erfordert grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zu einer Versäumung der Frist gekommen ist (BGH Urteil v. 27. Mai 1959 - IV ZR 317/58 = NJW 1959, 1779).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Hierzu gehört eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus denen sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumnis beruht (BGH, Beschl. v. 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78, VersR 1978, 942; Urt. v. 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108; Beschl. v. 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525; 2526; v. 14. März 2005 - II ZB 31/03, NJW-RR 2005, 793, 794).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZB 31/03

    Anforderungen an die Begründung der Berufung und die Darlegung von

    Durch eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe ist anzugeben, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumung beruht (Sen.Beschl. v. 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525 f.: "Computer-Absturz"; BGH, Urt. v. 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107 f.; BGH, Beschl. v. 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78, VersR 1978, 942).
  • OLG Brandenburg, 13.05.2019 - 13 UF 94/18
    Erforderlich ist eine genaue Darstellung aller Umstände, die zwischen Beginn und Ende der Frist liegen und für die Antwort auf die Frage bedeutsam sind, wie und durch wessen Verschulden die Frist versäumt wurde (BGH, VersR 1978, 942).

    Wer vermeintlich Selbstverständliches nicht erwähnt (vgl. BGH, VersR 1978, 942, zum Erteilen des Berufungsauftrages an den Prozessbevollmächtigten) oder allgemeine, zusammenfassende Formulierungen verwendet, wo die Schilderung von Einzelheiten von Interesse sein kann (vgl. BGH, NJW 2002, 2107, 2108, zur Aufgabe zur Post; NJW 2002, 2180, 2181 zu den einzelnen Handlungen bei der Fristenkontrolle), genügt dieser Substantiierungslast nicht.

  • BGH, 20.05.1992 - XII ZB 43/92

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Vielmehr wird darin neuer Vortrag über organisatorische Maßnahmen nachgeschoben, auf deren Fehlen das Oberlandesgericht seine Entscheidung gerade gestützt hat (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 942 sowie Senatsbeschluß vom 27. September 1989 - IVb ZB 73/89 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 2), und das bisherige Vorbringen in sein Gegenteil verkehrt.
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZB 73/89

    Prozessbevollmächtigte - Büropersonal - Eigenmächtiges Ändern von eingetragenen

    Denn alle Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zu der Versäumung einer Frist gekommen ist, sind grundsätzlich innerhalb der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO darzulegen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen (vgl. BGH Beschluß vom 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78 = VersR 1978, 942).
  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZB 102/85

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Vorbringen der sofortigen Beschwerde für die Beurteilung des Wiedereinsetzungsgesuchs noch berücksichtigt werden könnte, obwohl es über den Rahmen bloßer Erläuterungen und Ergänzungen des innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist bei dem Oberlandesgericht geltend gemachten Sachvortrags ersichtlich hinausgeht (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84; BGH Beschluß vom 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78 = VersR 1978, 942; Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 233/81 = VersR 1982, 802, 803; Beschluß vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84 = VersR 1984, 666, 667).

    Es fehlt damit an der - grundsätzlich erforderlichen - genauen Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zu der Fristversäumung gekommen ist (BGH Beschluß vom 14. Juni 1978 aaO).

  • OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22

    Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung eines Antrags auf Zahlung von

    Erforderlich ist eine genaue Darstellung aller Umstände, die zwischen Beginn und Ende der Frist liegen und für die Antwort auf die Frage bedeutsam sind, wie und durch wessen Verschulden die Frist versäumt wurde (BGH, VersR 1978, 942; Senat aaO.).

    Wer vermeintlich Selbstverständliches nicht erwähnt (vgl. BGH, VersR 1978, 942, zum Erteilen des Berufungsauftrages an den Prozessbevollmächtigten) oder allgemeine, zusammenfassende Formulierungen verwendet, wo die Schilderung von Einzelheiten von Interesse sein kann (vgl. BGH, NJW 2002, 2107, 2108, zur Aufgabe zur Post; NJW 2002, 2180, 2181 zu den einzelnen Handlungen bei der Fristenkontrolle), genügt dieser Substantiierungslast nicht (Senat, aaO.).

  • OLG Brandenburg, 09.04.2019 - 13 UF 91/18

    Wiedereinsetzung bei Postverlust - hohe Anforderungen an

    Erforderlich ist eine genaue Darstellung aller Umstände, die zwischen Beginn und Ende der Frist liegen und für die Antwort auf die Frage bedeutsam sind, wie und durch wessen Verschulden die Frist versäumt wurde (BGH, VersR 1978, 942).

    Wer vermeintlich Selbstverständliches nicht erwähnt (vgl. BGH, VersR 1978, 942, zum Erteilen des Berufungsauftrages an den Prozessbevollmächtigten) oder allgemeine, zusammenfassende Formulierungen verwendet, wo die Schilderung von Einzelheiten von Interesse sein kann (vgl. BGH, NJW 2002, 2107, 2108, zur Aufgabe zur Post; NJW 2002, 2180, 2181 zu den einzelnen Handlungen bei der Fristenkontrolle), genügt dieser Substantiierungslast nicht.

  • BGH, 14.02.1990 - XII ZB 126/89

    Wirksamkeit einer Fristverlängerung

    Denn alle Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zu der Versäumung der Frist gekommen ist, müssen grundsätzlich mit dem Wiedereinsetzungsgesuch innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 ZPO dargelegt und glaubhaft gemacht werden (BGH Beschluß vom 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78 - VersR 1978, 942).
  • BGH, 10.05.1989 - VIII ZB 1/89

    Pflicht zur Darlegung und Glaubhaftmachung aller für die Aufklärung der Umstände

    Das Berufungsgericht geht im rechtlichen Ansatz zutreffend davon aus, daß alle Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zu der Versäumung der Frist gekommen ist, grundsätzlich mit dem Wiedereinsetzungsantrag innerhalb der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO darzulegen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87, NJW-RR 1987, 900; vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84, VersR 1984, 666; vom 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78, VersR 1978, 942).

    Der Ablauf der Zweiwochenfrist steht nicht der Berücksichtigung des Vortrags im Schriftsatz der Beklagten vom 3. Juni 1988 entgegen, denn dieser Vortrag hält sich noch im Rahmen der zulässigen Ergänzung der am 29. März 1988 für die Wiedereinsetzung vorgetragenen Gründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. März 1987, 9. Mai 1984 und 14. Juni 1978 aaO).

  • OLG Brandenburg, 09.01.2017 - 13 UF 164/16
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 39/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84

    Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Fristversäumung - Zur

  • BGH, 12.06.1980 - III ZB 1/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 8 U 260/17

    Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag und die Organisation der

  • OLG Stuttgart, 18.11.2021 - 2 U 170/21

    Wiedereinsetzung in eine abgelaufene Berufungsbegründungsfrist; Begriff des

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZB 69/86

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und

  • BGH, 17.07.1997 - V ZB 7/97

    Verkündung des angefochtenen Urteils als Voraussetzung für den Beginn der

  • BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80

    Unwirksame Berufungseinlegung wegen fehlender OLG-Zulassung - Nachträgliche

  • BFH, 17.11.1987 - IX R 56/83

    Verschulden der Fristversäumnis durch mangelnde Organisation der Fristenkontrolle

  • BAG, 09.07.1986 - 8 AZR 169/82

    Zulässigkeit der Gewährung von Winter-Zusatzurlaub durch Betriebsvereinbarung -

  • BGH, 09.07.1986 - VIII ZB 22/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 22.05.1986 - IX ZB 35/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

  • BGH, 23.04.1986 - VIII ZB 15/86

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Versäumung der

  • BGH, 08.10.1981 - VII ZB 18/81

    Büropersonal - Verschuldete Fristversäumung - Mitverantwortung - Mangelnde

  • BGH, 07.03.1996 - V ZB 4/96

    Verschulden bei der Versäumung einer Berufungsfrist durch einen

  • BGH, 17.03.1993 - XII ZB 4/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumung der

  • BFH, 01.03.1989 - X R 198/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsbegründung

  • BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 152/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist -

  • BGH, 19.12.1996 - V ZB 29/96

    Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Ermittlung

  • BGH, 23.01.1991 - XII ZB 143/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer

  • OLG München, 02.05.1989 - 21 U 2463/89

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten an einer Fristversäumnis;

  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 114/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 13.03.1997 - V ZB 30/96

    Zum Erlass eines Mahnbescheides - Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid -

  • BGH, 25.01.1996 - V ZB 34/95

    Pflicht des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Vergewisserung

  • BGH, 14.12.1988 - IVb ZB 171/88

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 17.05.1988 - IX ZB 40/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 130/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Begründungsfrist -

  • BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 40/86

    Vereinbarung einer nachehelichen Unterhaltsrente durch Prozessvergleich - Antrag

  • BAG, 16.06.1983 - 7 AZB 9/83
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