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   BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77   

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https://dejure.org/1978,2430
BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77 (https://dejure.org/1978,2430)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1978 - IV ZR 129/77 (https://dejure.org/1978,2430)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - IV ZR 129/77 (https://dejure.org/1978,2430)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Versicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf Ausschlussfrist zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der durch Brand zerstörten Sachen - Feststellung des Wiederbeschaffungswertes - Erstattung der Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert ...

  • RA Kotz

    Feuerversicherung - Ausschlußfrist zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der durch Brand zerstörten Sachen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderbed. für die Neuwertversicherung von Industrie und Gewerbe § 3; BGB § 242

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 384
  • VersR 1979, 173
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1959 - V ZR 101/59

    Heimfallanspruch des Heimstättengebers

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77
    Als unzulässige Rechtsausübung kann sich die Berufung auf Ausschlußfristen insbesondere dann darstellen, wenn der Berechtigte durch das Verhalten des Verpflichteten an der Fristwahrung gehindert worden ist (Staudinger/Weber, BGB 11. Aufl. § 242 Rdn. D 502-519; Soergel/Siebert/Knopp, BGB 10. Aufl. § 242 Anm. 275 ff; BGHZ 31, 77, 84; BFH Betrieb 1955, 184).
  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 88/52

    Neuwertversicherung

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß der Fehler in die Augen springt; es genügt vielmehr, daß er sich bei einer Prüfung durch Sachkundige mit Deutlichkeit ergibt (BGHZ 9, 195; BGH VersR 1957, 122).
  • BGH, 31.01.1957 - II ZR 216/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß der Fehler in die Augen springt; es genügt vielmehr, daß er sich bei einer Prüfung durch Sachkundige mit Deutlichkeit ergibt (BGHZ 9, 195; BGH VersR 1957, 122).
  • RG, 26.11.1931 - IV 206/31

    Zur Frage der Verwirkung des Aufwertungsanspruchs bei Vermögensanlagen.

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77
    Die Berufung auf eine Ausschlußfrist kann auch dann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Berechtigte durch ein Verhalten des Verpflichteten, das diesem nicht zum Vorwurf gereicht, an der rechtzeitigen Wahrnehmung seiner Rechte gehindert war (vgl. für den analogen Fall der Verwirkung: RGZ 134, 357, 358; Soergel/Siebert/Knopp, BGB 10, Aufl. § 242 Rdn. 300; Staudinger/Weber, BGB 11. Aufl. § 242 Rdn. D 617, 611 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 3 U 192/10

    Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungsfehler

    Der dem Urteil des BGH vom 06.12.1978 (IV ZR 129/77) zugrundeliegende Sachverhalt sei dem vorliegenden nicht vergleichbar, weil es hier nicht um eine Ausschlussfrist gehe, die direkt im Verhältnis zwischen den Parteien des Rechtsstreits vereinbart worden sei.

    Denn eine Berufung auf diese Ausschlussfrist verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Versicherungsnehmer gerade durch ein Verhalten desjenigen, der sich auf die Ausschlussfrist beruft, an der Einhaltung der Frist gehindert wurde (BGH, Urt. v. 06.12.1978, IV ZR 129/77).

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung von Versicherungsbedingungen hinsichtlich des

    Mit ähnlichen Erwägungen hat der BGH das Berufen des Versicherers auf den Ablauf der Wiederherstellungsfrist von drei Jahren als treuwidrig versagt, wenn die Leistungsablehnung des Versicherers dem Grunde nach zu Unrecht erfolgt war (BGH VersR 1979, 173).
  • BGH, 17.10.2018 - IV ZR 163/17

    Entfallen der Kürzung einer als Betriebsrente bezogenen Zusatzrente infolge eines

    Das beruht darauf, dass der Grundsatz von Treu und Glauben das gesamte Rechtsleben (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR 1979, 173 unter II [juris Rn. 33]) und in besonderem Maße das Versicherungsverhältnis in der Weise beherrscht (vgl. nur Senatsurteile vom 17. April 2002 - IV ZR 89/01, VersR 2002, 831 unter 2 [juris Rn. 12]; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171 unter I 4 b [juris Rn. 23]; st. Rspr.), dass ihm auch jenseits der in Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffenen Regelungen Geltung verschafft werden kann und muss.
  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Nicht anders, als wenn die Entschädigungspflicht zum Neuwert erst nach Ablauf der Wiederbeschaffungsfrist rechtskräftig festgestellt wird (BGH, Urt. v. 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR. 1979, 173, 175), bedurfte der Kläger aber einer angemessenen Frist, um sich darüber klar zu werden, ob er sich mit der Zeitwertentschädigung und einem weniger aufwendigen Schiff begnügen oder aber die Voraussetzungen für eine Abrechnung zum Neuwert schaffen wollte, und um diesen Entschluß durch den Erwerb einer entsprechenden Yacht auszuführen.
  • LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16

    Wohngebäudeversicherung - strenge Wiederherstellungsklausel

    Es ist aber zugleich anerkannt, dass auch bei einer strengen Wiederherstellungsklausel der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch den Versicherer möglich ist und dem Versicherungsnehmer in diesem Fall eine angemessene Nachfrist für die Sicherstellung des Wiederaufbaus zuzubilligen ist (BGH, Urteil vom 06.12.1978 - IV ZR 129/77 -, VersR 1979, 173 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988 - 20 U 123/88 -, VersR 1989, 1082 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2006 - 4 U 45/06 -, VersR 2007, 1080 f.).

    Es fehlt daher aktuell an einem feststellungsfähigen, gegenwärtigen Rechtsverhältnis (so im Ergebnis auch OLG Köln a.a.O., LG Wiesbaden, Urteil vom 12.06.2014 - 9 O 404/10 -, VersR 2015, 236 f.; anders, jedoch ohne weitergehende Begründung aber wohl BGH, Urteil vom 06.12.1978, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988, a.a.O.), denn auch nach dem Vorbringen der Klägerin hat sie mit der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes bisher weder begonnen, noch diese anderweitig sichergestellt.

  • KG, 03.07.2012 - 6 U 54/11

    Feuerversicherung für Wohngebäude: Voraussetzungen für den Anspruch auf

    Denn anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, in dem der Versicherer bis kurz vor Ablauf der 3-Jahres-Frist jegliche Ersatzpflicht für eine ausgebrannte Gaststätte leugnete und sodann die Ersatzpflicht hinsichtlich der Neuwertspitze unter Berufung auf den Ablauf der Frist (BGH, Urteil vom 6.12.1978 - VI ZR 129/77 -, VersR 1979, 173, Rdz. 34), war vorliegend seit der ersten Abrechnung der Beklagten vom 24. Februar 2005 lediglich die zutreffende Einschätzung des Zeitwertes und des Neuwertes im Streit.
  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Das beruht darauf, dass der Grundsatz von Treu und Glauben das gesamte Rechtsleben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR 1979, 173) und in besonderem Maße das Versicherungsverhältnis in der Weise beherrscht (vgl. BGH, Urteile vom 17. April 2002 - IV ZR 89/01, VersR 2002, 831; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; ständige Rechtsprechung), dass ihm auch jenseits der in Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffenen Regelungen Geltung verschafft werden kann und muss.
  • OLG Hamm, 30.04.2012 - 18 U 141/06

    Umbauvorhaben: Versicherungsmakler muss umfassend beraten!

    Die Klägerin weist in ihrer Berufungsbegründung zutreffend darauf hin, dass sich ein Versicherer gem. § 242 BGB auf einen Fristablauf nicht berufen kann, wenn dieser darauf beruht, dass die Entschädigung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer noch nicht verbindlich geregelt ist (vgl. BGH IV ZR 129/77, Juris Tz. 34, auch VersR 1979, 173f).
  • OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 62/01

    Ausschluß der Einrede des Versicherers auf Leistungsfreiheit, wenn er selbst den

    Unter diesen Umständen stellt sich die Berufung auf eine Ausschlussfrist als eine unzulässige Rechtsausübung dar (BGH VersR 1979, 173, 174 f.).
  • OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17

    Die Tücken der Neuwertentschädigung in der Gebäudeversicherung

    Das ist insbesondere dann denkbar, wenn der Versicherer jegliche Ersatzpflicht geleugnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, juris, Rn. 33 f.; Senat, Urteil vom 2. Juni 1989, r+s 1990, 93).

    In dem vom BGH 1978 entschiedenen Fall erkannte der Versicherer eine Leistungspflicht dem Grunde nach erstmals etwa einen Monat vor Fristablauf an (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978, a. a. O., Rn. 12).

  • LG Köln, 25.01.2017 - 20 O 290/16

    Wohngebäudeversicherung - Neuwertanspruch nach Brandschaden

  • OLG Celle, 14.02.2020 - 8 U 171/19

    Rechtsstellung des Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherers einer

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • OLG Jena, 01.02.2018 - 4 U 567/15

    Gebäudeversicherung: Beweisführung im Wege des sog. Eliminationsverfahrens zur

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 12/96

    Anspruch gegenüber einer Kaskoversicherung auf Zahlung einer

  • LG Köln, 15.03.2023 - 20 O 753/21

    Reinigungsarbeiten lassen nicht auf eine sichere Durchführung einer Sanierung

  • OLG Bremen, 13.05.1982 - 2 U 1/82

    Bestandteil eines Versicherungsvertrages über eine Betriebsversicherung und eine

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