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   BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78   

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BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78 (https://dejure.org/1978,1236)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1978 - IV ZB 54/78 (https://dejure.org/1978,1236)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1978 - IV ZB 54/78 (https://dejure.org/1978,1236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde - Weitere Beschwerde - Neue Tatsachen - Rechtsmittelfrist - Schuldhafte Versäumung - Falsches Gericht - Wiedereinsetzung

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 876
  • MDR 1979, 387
  • VersR 1979, 229
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Hinweispflicht - Unzuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78
    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 26. Januar 1972 (LM ZPO § 232 /Ca/ Nr. 34 = NJW 1972, 684) ausgesprochen.
  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51

    Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78
    Eine solche Ergänzung ist auch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist möglich, soweit sie im Rahmen des § 139 ZPO erforderlich er scheint (BGHZ 2, 342; BGH VersR 1976, 732; 1976, 966).
  • BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54

    Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78
    Die diesbezüglichen Ausführungen sind gegenstandslos geworden, seitdem der Bundesgerichtshof auch der armen Partei die volle Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist gestattet (BGHZ 16, 1 ) .
  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78
    Nach feststehender Rechtsprechung schließen Fehler, die sorgfältig ausgewählten und überwachten Büroangestellten eines Anwalts unter laufen, die Wiedereinsetzung nicht aus, sofern der Anwalt durch eine zweckmäßige Büroorganisation das Er forderliche zur Verhütung von Fristversäumnissen getan hat (RGZ 96, 322; RG JW 1934, 1651; BGHZ 43, 148).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78
    Der Große Senat des Bundessozialgerichts hat zwar ausgesprochen, daß einer Partei, die schuldhafter weise eine Rechtsmittelschrift beim falschen Gericht einreicht, die Wiedereinsetzung gewährt werden muß, wenn das angegangene Gericht die Schrift nicht recht zeitig weiterleitet (BSGE 38, 248).
  • BGH, 18.10.1978 - IV ZB 43/78

    Beginn der Beschwerdefrist bei ohne Zustellung erfolgter, lediglich formloser

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78
    Dies ist zutreffend (Senat sbeschluß vom 18. Oktober 1978 - IV ZB 43/78 - dort auch Nachweise über den Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BGH, 08.11.1977 - IX ZB 64/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78
    Die Fristversäumung wäre zwar verhindert worden, wenn die Beschwerde noch vor Fristablauf beim Beschwerdegericht eingegangen wäre (Senatsbeschluß vom 8. Februar 1978 - FamRZ 1978, 232 = NJW 1978, 1165).
  • RG, 23.09.1919 - III 190/19

    Unabwendbarer Zufall

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78
    Nach feststehender Rechtsprechung schließen Fehler, die sorgfältig ausgewählten und überwachten Büroangestellten eines Anwalts unter laufen, die Wiedereinsetzung nicht aus, sofern der Anwalt durch eine zweckmäßige Büroorganisation das Er forderliche zur Verhütung von Fristversäumnissen getan hat (RGZ 96, 322; RG JW 1934, 1651; BGHZ 43, 148).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auch eine verspätete Weiterleitung durch das unzuständige Gericht (zwei Wochen nach Eingang und eine Woche vor Fristablauf) sei unerheblich, weil es auf ein mögliches Mitverschulden nicht ankomme (NJW 1979, S. 876).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Es bedarf keiner Prüfung, ob ein etwaiges Versäumnis des Landgerichts, dem das Prozeßkostenhilfegesuch am Tag des Ablaufs der Berufungsfrist vorlag, geeignet war, das Verschulden der Beklagten zu 2. auszuräumen (so BSGE aaO; OLG Karlsruhe OLGZ 1981, 241), oder ob es unerheblich ist, daß ein Verschulden anderer Stellen an der Fristversäumung mitgewirkt hat (so - allerdings für anwaltlich vertretene Parteien - BGH Beschluß vom 26. Januar 1972 - IV ZB 76/71 = LM ZPO § 233 (Ca) Nr. 34 und vom 15. November 1978 - IV ZB 54/78 = NJW 1979, 876).
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZB 17/80

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Der Prozeßbevollmächtigte trägt die Verantwortung dafür, daß eine Rechtsmittelschrift bei dem richtigen Gericht eingeht (BGH NJW 1979, 876, 877 m.w.N.).

    Die schuldhafte Verursachung der Fristversäumung durch den Prozeßbevollmächtigten wird nicht dadurch ausgeräumt, daß die Fristversäumung durch das Gericht hätte vermieden werden können (vgl. BGH NJW 1975, 2294, 2295; 1979, 876, 877).

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZB 2/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Rechtsanwalts einer

    a) Der Prozessbevollmächtigte trägt die Verantwortung, dass eine fristwahrende Prozesshandlung vor dem zuständigen Gericht vorgenommen wird (so bereits BGH, Beschluss vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81, VersR 1981, 1126 f.; Senatsbeschluss vom 15. November 1978 - IV ZB 54/78, VersR 1979, 229 f. und ständig).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZB 10/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Richtig ist ferner, daß es einem Rechtsanwalt in der Regel zum Vorwurf gereicht, wenn er eine Fristsache nicht beim zuständigen Gericht, sondern bei einem anderen abgibt in der Hoffnung, dort werde noch innerhalb der Rechtsmittelfrist die Weiterleitung des Schriftstücks veranlaßt, so daß die Berufungsschrift rechtzeitig beim Berufungsgericht eingehen werde (BGH, Beschluß vom 15.11.1978 - IV ZB 54/78 - NJW 1979, 876 - LM Nr. 7 zu ZPO § 233 (GA)).

    Dieser Vorwurf entfällt selbst dann nicht, wenn die Verzögerung auch auf pflichtwidrigem Verhalten von Bediensteten des unzuständigen Gerichts beruht (BGH, Beschluß vom 26.1.1972 - IV ZB 76/71 - LM Nr. 34 zu ZPO § 232 (Ca); vom 15.11.1978 - IV ZB 54/78 - a.a.O.; 9.10.1980 - VII ZB 17/80 - VersR 1981, 63; vom 11.3.1982 - VII ZB 1/82 - VersR 1982, 596; vom 5.5.1982 - VIII ZB 6/82 - VersR 1982, 771).

  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 39/83

    Beschwerde gegen die Übertragung des Sorgerechts für einen Sohn - Voraussetzungen

    In diesen Fällen hat der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jeweils verneint und sich auf den Standpunkt gestellt, daß das in der Falschadressierung liegende Anwaltsverschulden auch durch eine verzögerliche Weiterleitung der Rechtsmittelschrift von dem unzuständigen an das zuständige Gericht nicht ausgeräumt werde (BGH Beschlüsse vom 9. Oktober 1980 - VII ZB 17/80 - VersR 1981, 63 f. und 15. November 1978 - IV ZB 54/78 - NJW 1979, 876, 877).

    Zugunsten des Antragsgegners ist weiter zu berücksichtigen, daß er die Beschwerdeschrift nicht etwa an ein Gericht geschickt hat, das mit dem Vorgang nichts anzufangen wußte, sondern an das Familiengericht als den iudex a quo, so daß die Zuordnung zu dem betroffenen Verfahren und damit auch die Weiterleitung an das zuständige Beschwerdegericht (vgl. insoweit BSG aaO, OLG Karlsruhe a.a.O. sowie Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O. Anm. 4 bei "Gericht" einerseits und BGH Beschlüsse vom 8. Februar 1978 - IV ZB 80/77 - FamRZ 1978, 232 und 15. November 1978 a.a.O. andererseits keine Schwierigkeiten aufwarf).

  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 2/93

    Rechtsfolgen der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Antragsgemäße

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß eine Wiedereinsetzung schon dann zu versagen ist, wenn das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten wenigstens mitursächlich für die Fristversäumung wurde (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 15. November 1978, IV ZB 54/78, NJW 1979, 876, 877; Beschl. v. 12. November 1986, IVb ZB 127/86, und Urt. v. 5. April 1990, VII ZR 215/89, BGHR ZPO § 233 - Verschulden 2 und Verschulden 5 m.w.N.).
  • BGH, 22.06.1995 - LwZB 1/95

    Organisationspflichten des Rechtsanwalts bei Führung mehrerer Verfahren

    Soweit die Beschwerde geltend macht, dem erstinstanzlichen Urteil sei die gemäß §§ 48 Abs. 2 Satz 2, 21 Abs. 2 Satz 2 LwVG vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung nicht beigefügt gewesen, handelt es sich um ein nach § 570 ZPO zulässiges (BGH, Beschl. v. 15. November 1978, IV ZB 54/78, NJW 1979, 876) neues Vorbringen, für das sie jedoch beweisfällig geblieben ist.
  • BGH, 04.12.1991 - VIII ZB 34/91

    Anforderungen an eine wirksame Berufungseinlegung - Falsche Angaben zur Person

    Unabhängig davon, ob eine derartige pauschale Erklärung ausreicht (dazu z.B. BGH, Beschluß vom 15. November 1978 - IV ZB 14/78 = VersR 1979, 229), fehlt jedenfalls die Glaubhaftmachung.
  • BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 108/84

    Fristgebundenheit - Schriftsatz - Verfügungsgewalt - Berufungsschrift -

    Da Rechtsanwalt Dr. D. seinen S o rg fa lts p flich te n somit nicht genügt hat, kommt es nicht darauf an, ob - wie die sof ortige Beschwerde geltend macht - auch ein Verschulden anderer Personen oder Ste lle n bei der Fristversäumnis mitgewirkt hat (vgl. BGH NJW 1979, 876, 877).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 625/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

  • BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 84.81

    Festsetzung einer Fahrtenbuchauflage - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im

  • BGH, 09.12.1981 - IVa ZB 11/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vorliegen eines mit einem

  • BAG, 27.11.1996 - 3 AZB 27/96

    Kontrolle eines Boten - Berechnung einer Betriebsrente

  • LSG Thüringen, 10.11.2003 - L 3 AL 319/03

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Anforderungen an eine

  • LAG Nürnberg, 23.07.1993 - 7 Ta 23/93

    Schuldhafte Versäumung der Klagefrist; Klageeinreichung bei gerichtsfremden

  • OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
  • BGH, 23.11.1979 - IV ZB 54/79

    Anwaltszwang für Beschwerden in Folgesachen - Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OLG Karlsruhe, 12.01.1981 - 16 UF 254/80
  • OLG Frankfurt, 13.04.1987 - 11 U 17/87
  • OLG Stuttgart, 22.12.1987 - 16 U 27/87
  • BGH, 18.11.1986 - IX ZB 90/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist -

  • BGH, 14.03.1985 - IX ZR 22/85

    Rechtsmitteleinlegung beim jeweils zuständigen Rechtsmittelgericht - Fristwahrung

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