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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1978 - II ZB 7/78   

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https://dejure.org/1978,1553
BGH, 23.11.1978 - II ZB 7/78 (https://dejure.org/1978,1553)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1978 - II ZB 7/78 (https://dejure.org/1978,1553)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1978 - II ZB 7/78 (https://dejure.org/1978,1553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Voraussetzungen für die Legitimation als Prozessbevollmächtigter - Anwendbarkeit der Grundsätze über den vollmachtlosen Vertreter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 155
  • VersR 1979, 255
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 30.11.1907 - I 56/07

    Prozessvollmacht; Zustellungen

    Auszug aus BGH, 23.11.1978 - II ZB 7/78
    Wie in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem allgemein anerkannt ist, liegt in dem Auftreten eines Rechtsanwalts vor Gericht zugleich seine "Bestellung" zum Prozeßbevollmächtigten im Sinne von § 176 ZPO, auch wenn er keine Prozeßvollmacht hat (vgl. RGZ 38, 406 ff.; 67, 149 ff.; RG LZ 1920, 653 und 1926, 119; BAG AP ZPO § 322 Nr. 9; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 176 Anm. A, B I a, B II a und B II a 2; Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 176 Anm. III 2 und Baumbach/Lauterbach, ZPO, 36. Aufl., § 176 Anm. 2 B).
  • RG, 20.06.1935 - VI 591/34

    Nach welchen Rechtsgrundsätzen und in welchem Umfang haftet der Verleger einer

    Auszug aus BGH, 23.11.1978 - II ZB 7/78
    Der tatsächliche Geschehensablauf, wonach sich Rechtsanwalt R. für den neuen Prozeßbevollmächtigten hielt, nach dem Termin gleichwohl keine Verbindung zu dem Beklagten aufnahm, später jedoch - ohne jegliche Handakten - die Zustellung des Urteils entgegennahm und auch jetzt im übrigen untätig blieb, war aber so ungewöhnlich, daß er und mit ihm der Ablauf der Berufungsfrist nicht mehr als adäquate Folge (vgl. dazu RGZ 148, 154, 165) der hier in Betracht kommenden Pflichtverletzungen von Rechtsanwalt W. angesehen und ihm infolgedessen nicht mehr zugerechnet werden kann; denn Rechtsanwalt W. konnte bei allem, was er pflichtwidrig tat oder unterließ, jedenfalls damit rechnen, daß ein etwa ergehendes Urteil ihm als dem Prozeßbevollmächtigten des Beklagten zugestellt und daß erst mit dieser Zustellung die Rechtsmittelfrist in Lauf gesetzt werden würde.
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Entscheidend ist im Hinblick auf den erforderlichen Vertrauensschutz für die Gegenseite und auf § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO allein, ob er sich ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zum Prozeßbevollmächtigten bestellt hat (BGH, Beschl. v. 23. November 1978 - II ZB 7/78, VersR 1979, 255 m.w.N.; v. 21. Mai 1986 - VIII ZB 17/86, VersR 1986, 993, 994; v. 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440; MünchKomm ZPO/v. Feldmann § 176 Rdn. 4, 8).

    Das Interesse der Partei, für die ein nicht bevollmächtigter Rechtsanwalt aufgetreten ist, wird durch die je nach Lage des Falles bestehenden Möglichkeiten, das Urteil anzufechten oder sich an dem vollmachtlosen Vertreter schadlos zu halten, hinreichend gewahrt (BGH, Beschl. v. 23. November 1978 - II ZB 7/78, aaO).

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    In dem Auftreten eines Rechtsanwalts vor Gericht liegt zugleich seine "Bestellung" zum Prozessbevollmächtigten im Sinne von § 172 ZPO, selbst wenn er keine Prozessvollmacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1973 - NotZ 4/73, BGHZ 61, 308, 311; BGH, Beschluss vom 23. November 1978 - II ZB 7/78, VersR 1979, 255; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286, 287 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16

    Anscheinsvollmacht; Empfangsvollmacht; Vertretungsanzeige; Verwirkung

    Die vom Bundesfinanzhof zur Begründung seiner Entscheidungen herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 29. Oktober 1973 - NotZ 4/73 - BGHZ 61, 308 und vom 23. November 1978 - II ZB 7/78 - HFR 1979, 445 ) bezieht sich nur auf Konstellationen, in denen ein vollmachtloser Vertreter im gerichtlichen Verfahren aufgetreten ist.
  • OLG Köln, 23.08.2006 - 11 U 134/05

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in anhängigem Verfahren bei fehlender

    Auf dessen Vollmacht kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BGH und einhelliger Ansicht im Schrifttum nicht an (BGH VersR 1979, 255; VersR 1986, 993; NJW 1987, 440; NJW 2002, 1728; BGHZ 118, 312, 322; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 172 Rdn. 5; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 172 Rdnr. 8; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 172 Rdnr. 3; Wenzel in: Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 176 Rdn. 8; Wolst in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 172 Rdn. 2; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Auflage, § 172 Rdnr. 6).

    Eines weiteren Schutzes zu Lasten der anderen Prozessbeteiligten bedarf er nicht (BGH VersR 1979, 255).

    Hatte er dagegen keine Vollmacht, scheidet die Anwendung dieser Zurechnungsnorm aus, da sie eine wirksame Bevollmächtigung voraussetzt (BGH VersR 1979, 255; NJW 1987, 440).

  • BGH, 20.11.2018 - VI ZB 32/17

    Zurechnung des Verschuldens des beauftragten Rechtsanwalts bei dessen

    Ein dem Unterbevollmächtigten im Rahmen seiner in Untervollmacht erbrachten Tätigkeit (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 23. November 1978 - II ZB 7/78, VersR 1979, 255) vorzuwerfendes Verschulden ist in einem solchen Fall der Partei über § 85 Abs. 2 ZPO direkt zuzurechnen.
  • BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86

    Rechtsanwalt - Prozessvollmacht - Gerichtsentscheidung - Rechtsmittels -

    Entscheidend ist - im Hinblick auf den Vertrauensschutz für die Gegenseite -, ob er sich ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln zum Prozeßbevollmächtigten bestellt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 23. November 1978 - II ZB 7/78, VersR 1979, 255 m.w.N.).
  • LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07
    Auch wenn der sich bestellende Prozessbevollmächtigte für das anhängige Verfahren keine Vollmacht der Partei aufweisen sollte, ist dieses unbeachtlich, weil für die nicht formgebundene Bestellung eines Anwalts als Prozessbevollmächtigter ausreichend ist, wenn das Gericht durch eine Handlung oder sonstigen Umständen von der Bestellung Kenntnis erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.1985 - IVb ZR 59/84 [Rn. 4]; Beschluss vom 23.11.1978 - II ZB 7/78 [Rn. 4] - jeweils nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1978 - II ZB 10/78   

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https://dejure.org/1978,3887
BGH, 30.11.1978 - II ZB 10/78 (https://dejure.org/1978,3887)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1978 - II ZB 10/78 (https://dejure.org/1978,3887)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1978 - II ZB 10/78 (https://dejure.org/1978,3887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 255
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1977 - II ZB 11/76

    Geltendmachung von Regressansprüchen aus einem Scheck als Feriensache - Verlust

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - II ZB 10/78
    War danach der Rechtsstreit auch im Nachverfahren Feriensache geblieben, so war die Berufungsbegründungsfrist am 24. Juli 1978 abgelaufen und die später eingegangene Berufungsbegründung unbeachtlich (BGH Beschl. v. 28.2.1977 - II ZB 11/76 = WM 1977, 463).
  • BGH, 28.05.1991 - XI ZR 271/90

    Hemmung der Begründungsfrist durch Gerichtsferien - Nachverfahren eines

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß das im Anschluß an ein Wechselvorbehaltsurteil durchgeführte Nachverfahren, das weiterhin den Wechselanspruch zum Gegenstand hat, Feriensache gemäß § 200 Abs. 2 Nr. 6 GVG ist (vgl. BGHZ 13, 173, 174 [BGH 27.04.1954 - V BLw 90/53]; BGH, Beschluß vom 16. Februar 1987 - II ZB 2/87 - VersR 1987, 764), und nur dann etwas anderes gilt, wenn der Kläger das Grundgeschäft, das seinerseits nicht Feriensache ist, als zusätzliche Anspruchsgrundlage durch deutliche Erklärung in den Rechtsstreit eingeführt hat (vgl. BGHZ 37, 371, 374; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1978 - II ZB 10/78 und II ZB 11/78 - VersR 1979, 255, 256 und 230; Beschluß vom 18. April 1988 - II ZB 3/88 - NJW-RR 1988, 960); es genügt nicht, wenn der Kläger eine aus dem Grundgeschäft abgeleitete Bereicherungseinrede des Beklagten durch eigene Ausführungen zum Grundgeschäft bekämpft (BGH, Beschlüsse vom 30. November 1978 a.a.O.; Beschluß vom 18. April 1988 - II ZB 1/88 - WM 1988, 1147).
  • BGH, 14.01.1987 - VIII ZB 49/86

    Rechtsanwalt - Berufung - Scheckklage - Frist - Feriensache - Büropersonal -

    Letzteres hätte einer deutlichen Erklärung bedurft (BGH, Beschluß vom 30. November 1978 - II ZB 10/78, VersR 1979, 255 zum Wechselprozeß; ferner Beschluß vom 30. November 1978 - II ZB 11/78, VersR 1979, 230), die sich aus dem für das Nachverfahren vor dem Landgericht maßgeblichen Prozeßstoff nicht ergibt und von der Klägerin auch nicht geltend gemacht wird.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1978 - II ZB 7/70   

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https://dejure.org/1978,4047
BGH, 23.11.1978 - II ZB 7/70 (https://dejure.org/1978,4047)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1978 - II ZB 7/70 (https://dejure.org/1978,4047)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1978 - II ZB 7/70 (https://dejure.org/1978,4047)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung des Anwalts - Auftreten vor Gericht - Fehlende Vollmacht - Verschuldenszurechnung - Untervollmacht

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 255
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