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   OLG Köln, 05.12.1978 - 3 U 75/78   

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OLG Köln, 05.12.1978 - 3 U 75/78 (https://dejure.org/1978,3955)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.12.1978 - 3 U 75/78 (https://dejure.org/1978,3955)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 1978 - 3 U 75/78 (https://dejure.org/1978,3955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 439
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 23 U 9/02

    Nautische Sorgfaltspflichten und Anscheinsbeweis bei Schiffskollision

    Seine Interessenten hätten bei dieser Sachlage Tatsachen behaupten und beweisen müssen, die geeignet gewesen wären, den gegen die Schiffsführung von MS "K." sprechenden Anscheinsbeweis zu erschüttern (vgl. RhSchOG Köln, VersR 1978, 344 und 1979, 439).

    Erfahrungsgemäß ist ein derartiger Unfall in der Schifffahrt - ähnlich wie im Straßenverkehr - regelmäßig nur mit mangelnder Aufmerksamkeit oder zu dichtem Auflaufen oder einer überhöhten Geschwindigkeit auf Seiten des auffahrenden Schiffes erklärbar (RhSchOG Köln, VersR 1979, 439, 440).

  • OLG Köln, 15.04.1997 - 3 U 122/96
    Soweit bei einer Schiffskollision ein erster Anschein für das Verschulden des Auffahrenden spricht, betrifft dies nur den Fall, daß sich das andere Schiff entweder als vorausfahrendes in Bewegung befunden (vgl. OLG Köln VersR 1979, 439) oder an einer erlaubten Stelle stillgelegen hat (vgl. BGH VersR 1966, 466; 484).
  • AG Duisburg-Ruhrort, 12.04.2018 - 5 C 19/17
    Da MS " E " auf einen ordnungsgemäß vertäuten Stilllieger aufgefahren ist, besteht der Anschein, dass die Havarie ihre Ursache in einem von dem Schiffsführer zu verantwortenden nautischen Fehler hat (vgl. OLG Köln, VersR 1979, 439; Bemm/v.Waldstein, RheinSchPV, 3. Auflage, § 1.04 RheinSchPV, Rn. 43; v. Waldstein/Holland, Binnenschiffahrtsrecht, 5. Aufl. § 92 b BinSchG, Rn. 76ff).
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