Rechtsprechung
BGH, 06.02.1979 - VI ZR 13/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 444
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57
Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung
Auszug aus BGH, 06.02.1979 - VI ZR 13/79
Schon nach einer Frist von höchstens 3-4 Tagen, in der sie hätte entscheiden können, ob sie nun auf eigene Kosten einen Anwalt beauftragt, war ihr Unvermögen, infolge ihrer Armut Revision einzulegen, entfallen (BGHZ 4, 55; 26, 99). - BGH, 20.11.1951 - IV ZB 74/51
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 06.02.1979 - VI ZR 13/79
Schon nach einer Frist von höchstens 3-4 Tagen, in der sie hätte entscheiden können, ob sie nun auf eigene Kosten einen Anwalt beauftragt, war ihr Unvermögen, infolge ihrer Armut Revision einzulegen, entfallen (BGHZ 4, 55; 26, 99).
- BGH, 10.11.1998 - VI ZB 21/98
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe
In einem solchen Fall steht dem Antragsteller vor Beginn der Frist des § 234 ZPO nämlich noch eine zusätzliche kurze Frist für die Überlegung zu, ob er das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGHZ 4, 55, 57/58; 26, 99, 100; 41, 1; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1979 - VI ZR 13/79 - VersR 1979, 444; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1982 - V ZB 6/82 - VersR 1982, 757; vom 28. November 1984 - IV b ZB 119/84 - NJW 1986, 257, 258 und vom 8. November 1989 - IV b ZB 110/89 - NJW-RR 1990, 451, jeweils m.w.N.). - BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 119/84
Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
Andererseits gehen die Beschlüsse BGHZ 26, 99 (100 f.) und BGH VersR 1977, 432 offenbar von einer viertägigen Überlegungszeit aus, und auch in dem Beschluß BGH VersR 1979, 444 wird eine Überlegungsfrist von "höchstens drei bis vier Tagen nach Zustellung des Beschlusses über die Versagung des Armenrechts" genannt (…ebenso Zöller/Stephan aaO § 234 Rdn. 8). - OVG Niedersachsen, 25.05.2001 - 4 LA 1506/01
Antragsfrist; Prozesskostenhilfe; Rechtsmittel; Rechtsmittelfrist; Versäumung; …
- VI ZR 13/79 -, VersR 1979, 444; Beschl. v. 28.11.1984 - IV B ZB 119/84 -, NJW 1986, 257 = MDR 1985, 657 = FamRZ 1985, 370).
- BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist …
Für den Fall, daß die beantragte Prozeßkostenhilfe nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist verweigert wird, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von höchstens 3-4 Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGH VersR 1977, 432; 1979, 444;… Zöller/Stephan ZPO 14. Auflage § 234 Rdn. 8). - BGH, 01.02.1988 - II ZR 234/87
Folgen der Versäumung der Rechtsmittelfrist - Versäumung der Rechtsmittelfrist …
Am 7. Dezember 1987 war überdies auch die Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen abgelaufen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dem Antragsteller zusätzlich für die Entscheidung einräumt, ob er das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (…BGHZ 26, 99, 100 und ständige Rechtsprechung, vgl. Beschl. v. 09.01.1985 aaO; v. 30.04.1982 - V ZB b 6/82, VersR 1982, 757; v. 06.02.1979 - VI ZR 13/79, VersR 1979, 444; v. 07.02.1977 - VII ZB 22/76, VersR 1977, 432). - BGH, 21.10.1980 - VI ZA 8/80 Ihm muß mindestens, wie dies schon der Senat im Beschluß des Senats vom 6. Februar 1979 (VI ZR 13/79 = VersR 1979, 444) für eine nicht inhaftierte Partei angenommen hat, zugestanden werden, daß sein Unvermögen, infolge seiner Armut das Rechtsmittel einzulegen, erst nach einer Frist von vier Tagen (ggf. noch länger) entfällt.
Rechtsprechung
BGH, 07.02.1979 - VIII ZB 40/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts - Überwachung - Telefon - Berufung - Berufungsanwalt - Auftrag - Post - Zurechnung - Beförderung - Wiedereinsetzung - Nachschieben - Erläuterung - Ergänzung
- VersR (via Owlit)
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 444
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.02.1979 - VIII ZB 40/78
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens war dem Berufungsgericht zu übertragen (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1959 - VIII ZB 29/59 = VersR 1960, 181). - BGH, 02.06.1976 - VIII ZB 47/75
Beschwerde - Wiedereinsetzungsgesuch - Berufungsgericht - Frist - Rückfrage - …
Auszug aus BGH, 07.02.1979 - VIII ZB 40/78
Denn der Bundesgerichtshof hat bereits vor der Neufassung des § 236 Abs. 2 ZPO eine Erläuterung und Ergänzung unklarer Angaben in dem Wiedereinsetzungsantrag sowie eine nach Ablauf der Frist des § 234 ZPO erfolgte Glaubhaftmachung berücksichtigt, wenn das Vorbringen schon in der Berufungsinstanz durch Rückfrage gemäß § 139 ZPO hätte herbeigeführt werden können (BGH, Beschluß vom 2. Juni 1976 - VIII ZB 47/75 = VersR 1976, 966 m.w.Nachw.). - BGH, 09.10.1978 - VIII ZB 19/78
Versäumung der Berufungsfrist - Unvorhersehbare Verzögerung - Verschulden des …
Auszug aus BGH, 07.02.1979 - VIII ZB 40/78
Es bedarf nicht in jedem Falle der Überwachung, ob das Schreiben mit dem Berufungsauftrag rechtzeitig bei dem Berufungsanwalt einging (BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1978 - VIII ZB 19/78). - BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 07.02.1979 - VIII ZB 40/78
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob nach der Neufassung des § 236 Abs. 2 ZPO die Glaubhaftmachung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen bis zur Beschlußfassung erfolgen muß (…Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 37. Aufl. § 236 Anm. 3) oder ob die Glaubhaftmachung auch im Rahmen des § 236 Abs. 2 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluß des Wiedereinsetzungsverfahrens zugelassen ist, wie das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des insoweit gleichlautenden § 45 Abs. 2 n.F. StPO entschieden hat (BVerfG, Beschluß vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 449/75 = NJW 1976, 1537, 1538). - BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und …
Auszug aus BGH, 07.02.1979 - VIII ZB 40/78
Schließlich kommt hinzu, daß auch im Zivilprozeß im Rahmen der Wiedereinsetzung von dem Betroffenen nicht zu vertretende Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die deutsche Bundespost nicht als Verschulden zugerechnet werden dürfen (BVerfG, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 1 BvR 761/78 = DRiZ 1979, 55).
- BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen …
Das Oberlandesgericht hat aber in seiner Verfahrensweise nicht voll dem verfassungsrechtlichen Gebot des effektiven Rechtsschutzes entsprochen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1979 - III ZB 13/79, VersR 1980, 90; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 1979 - VIII ZB 40/78, VersR 1979, 444, 445 und vom 11. Juli 1979 - VIII ZB 22/79, VersR 1979, 1028), weil der Beklagte damit rechnen durfte, daß das Oberlandesgericht seine Frage- und Hinweispflicht nach § 139 ZPO ausüben würde, wenn ihm die eidesstattlichen Versicherungen des Beklagten nicht zur Glaubhaftmachung genügten, daß er keine Kenntnis von der Niederlegung des Mahnbescheids erlangen konnte. - BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89
Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer …
Wie der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen betont hat, besteht eine Überwachungspflicht des beauftragenden Prozeßbevollmächtigten nicht generell, sondern nur in besonders gelagerten Einzelfällen (Beschluß vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72 - NJW 1972, 1047 [BGH 22.03.1972 - VIII ZB 10/72]; Beschluß vom 9. Oktober 1978 - VIII ZB 19/78 - VersR 1978, 1162; Beschluß vom 7. Februar 1979 - VIII ZB 40/78 - VersR 1979, 444). - BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81
Wiedereinsetzung - Verschulden - Fristversäumnis - Verzögerung des Postverlaufs
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erläuterung und Ergänzung der Angaben des Wiedereinsetzungsantrages und eine hierauf bezogene Glaubhaftmachung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn schon in der Vorinstanz Anlaß zu entsprechenden Rückfragen gemäß § 139 ZPO bestanden hätte (BGHZ 2, 342; VersR 1977, 1099, 1100; 1978, 719, 720; 1978, 940, 942; 1979, 350; 1979, 444, 445; 1979, 1028; 1980, 89, 90). - BGH, 19.09.1989 - VI ZB 24/89 Daß solche ergänzenden Erklärungen und eidesstattlichen Versicherungen im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen sind, entspricht ständiger Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1979 - VIII ZB 40/78 - VersR 1979, 444, 445 und vom 11. Juli 1979 - VIII ZB 13/79 - VersR 1979, 1028; Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1988 - VI ZB 12/88 - VersR 1989, 104, 105).