Rechtsprechung
| BGH, 22.05.1979 - VI ZR 97/78 |
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- VersR 1979, 822
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09
Versicherungsrecht - Anscheinsbeweis für Brandursache
Im Wege des Anscheinsbeweises kann gegebenenfalls von einem bestimmten eingetretenen Erfolg auf die Ursache geschlossen werden (Senatsurteile vom 22. Mai 1979 - VI ZR 97/78 - VersR 1979, 822, 823; vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - VersR 1991, 195; vom 5. November 1996 - VI ZR 343/95 - VersR 1997, 205, 206). - BGH, 05.11.1996 - VI ZR 343/95
Brand im Bereich eines Heizgerätes auf elastischem Bodenaufbau: Anscheinsbeweis
Zwar steht es im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, daß mit einem Anscheinsbeweis auch von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes (fehlerhaftes) Verhalten als Ursache geschlossen werden kann (vgl. Urteile vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - VersR 1991, 195 unter II. 2, vom 22. Mai 1979 - VI ZR 97/78 - VersR 1979, 822, 823 unter II. 1., vom 27. September 1957 - VI ZR 139/56 - LM Nr. 31 zu § 286 (C) ZPO unter III.). - BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach …
b) Voraussetzung für die Annahme eines Anscheinsbeweises ist aber stets, dass es sich bei der Beweisfrage um einen typischen Geschehensablauf handelt, der unter Verwertung allgemeiner Erfahrungssätze die Bejahung der Beweisfrage nahelegt und damit dem Richter die Überzeugung in vollem Umfang begründet (BGHZ 2, 1, 5; 24, 308, 312; Senatsurteile vom 1. April 1953 - VI ZR 77/52, VersR 1953, 242, und vom 22. Mai 1979 - VI ZR 97/78, VersR 1979, 822, 823).
- OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 7 U 156/02
Arzthaftung: Beweislast des Patienten für einen Schadeneintritt während einer …
Damit kommt eine Anwendung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB auch nicht entsprechend in Betracht, weil die Bestimmung das Handeln mehrerer Personen voraussetzt und auch in diesem Fall jede dieser Personen nur verantwortlich sein lässt, wenn der Tatbeitrag einer jeden rechtswidrig gewesen ist (BGH VersR 1979, 822;… RGRK - Steffen, 12. Aufl., § 830 Rdnr. 16;… Staudinger/Belling/Eberl-Borges, BGB 13. Bearb., § 830 Rdnr. 79). - LG Detmold, 22.12.2004 - 2 S 110/04
Haftungsverteilung bei einem Unfall im Kreisverkehr
Denn Voraussetzung für die Annahme eines Anscheinsbeweises ist stets, dass es sich bei der Beweisfrage um einen typischen Geschehensablauf handelt, der unter Verwertung allgemeiner Erfahrungsgrundsätze die Bejahung der Beweisfrage nahe legt und damit dem Richter die Überzeugung in vollen Umfang begründet (BGH, VersR 1979, 822, 823). - OLG Saarbrücken, 22.11.2001 - 8 U 119/01
Montagefehler bei Fahrzeugreparatur - Haftung
Anders als bei der Frage des Nachweises eines Ursachenzusammenhangs genügt hier für die Bejahung eines Anscheinsbeweises indessen nicht, dass ein örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit eines Handwerkers und der Feststellung einer fehlerhaften Montage bzw. einem Schadenseintritt besteht (vgl. BGH VersR 1979, 822/823; KG VersR 1988, 1127/1128).
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