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   BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77   

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https://dejure.org/1979,1037
BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77 (https://dejure.org/1979,1037)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1979 - IV ZR 176/77 (https://dejure.org/1979,1037)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1979 - IV ZR 176/77 (https://dejure.org/1979,1037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Bauwesenversicherung - Umfang des Versicherungsschutzes einer Bauwesenversicherung - Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen - Befreiung eines Versicherers von der Leistungspflicht auf Grund einer Obliegenheitsverletzung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allgemeines; VVG § 55

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauwesenversicherung: Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 75, 62
  • NJW 1979, 2406
  • MDR 1980, 44
  • VersR 1979, 856
  • BauR 1979, 539
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 174/77

    Bauwesenversicherung: Umfang

    Auszug aus BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77
    Der Senat hat in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung gleichen Datums (IV ZR 174/77) im Anschluß an die Entscheidungen des II. Zivilsenats in VersR 1954, 577 und des erkennenden Senats in VersR 1976, 629 zu dieser Abgrenzung im einzelnen Stellung genommen.

    (Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, den der Senat mit Urteil vom gleichen Tage - IV ZR 174/77 - entschieden hat; dort war in einer den Versicherungsbedingungen beigegebenen Erläuterung eine entsprechende Ausschlußklausel ausdrücklich enthalten).

  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 60/75

    Voraussetzungen für Anspruch aus Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung -

    Auszug aus BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77
    Der Senat hat in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung gleichen Datums (IV ZR 174/77) im Anschluß an die Entscheidungen des II. Zivilsenats in VersR 1954, 577 und des erkennenden Senats in VersR 1976, 629 zu dieser Abgrenzung im einzelnen Stellung genommen.

    Dabei hat sich das Schwergewicht verlagert von der ursprünglich geforderten Substanzverletzung (RGSt 33, 177, 178; 39, 328, 329) auf die Aufhebung oder Minderung der Gebrauchsfähigkeit oder des Wertes einer Sache durch Einwirkung auf diese, ohne daß es einer Substanzverletzung bedürfte (BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; RGSt 74, 13, 14/15; BGH VersR 1976, 629, 630; 676, 677; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG Braunschweig VersR 1954, 122).

  • BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59

    Luftablassen - § 303 StGB, Strafbarkeit auch der Minderung der bestimmungsgemäßen

    Auszug aus BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77
    Dabei hat sich das Schwergewicht verlagert von der ursprünglich geforderten Substanzverletzung (RGSt 33, 177, 178; 39, 328, 329) auf die Aufhebung oder Minderung der Gebrauchsfähigkeit oder des Wertes einer Sache durch Einwirkung auf diese, ohne daß es einer Substanzverletzung bedürfte (BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; RGSt 74, 13, 14/15; BGH VersR 1976, 629, 630; 676, 677; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG Braunschweig VersR 1954, 122).
  • BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73

    Konkurrenzklausel - Fristlose Kündigung - Versicherungsvertreter

    Auszug aus BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77
    Gegenstand der Versicherung ist das Bauwerk in allen Stadien seiner Entstehung (Martin VW 1974, 993, 995; Wussow VersR 1974, 570, 572).
  • RG, 18.12.1939 - 2 D 646/39

    1. Wer auf einem Weg ein außergewöhnliches und besonders gefährliches Hindernis

    Auszug aus BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77
    Dabei hat sich das Schwergewicht verlagert von der ursprünglich geforderten Substanzverletzung (RGSt 33, 177, 178; 39, 328, 329) auf die Aufhebung oder Minderung der Gebrauchsfähigkeit oder des Wertes einer Sache durch Einwirkung auf diese, ohne daß es einer Substanzverletzung bedürfte (BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; RGSt 74, 13, 14/15; BGH VersR 1976, 629, 630; 676, 677; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG Braunschweig VersR 1954, 122).
  • RG, 11.12.1906 - V 711/06

    Zum Begriffe der Sachbeschädigung nach § 304 St.G.B.'s in seiner Anwendung auf

    Auszug aus BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77
    Dabei hat sich das Schwergewicht verlagert von der ursprünglich geforderten Substanzverletzung (RGSt 33, 177, 178; 39, 328, 329) auf die Aufhebung oder Minderung der Gebrauchsfähigkeit oder des Wertes einer Sache durch Einwirkung auf diese, ohne daß es einer Substanzverletzung bedürfte (BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; RGSt 74, 13, 14/15; BGH VersR 1976, 629, 630; 676, 677; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG Braunschweig VersR 1954, 122).
  • RG, 27.02.1900 - 283/00

    "Beschädigung" und "Vorsatz der Beschädigung" in § 303 St.G.B.'s. Enthält jede

    Auszug aus BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77
    Dabei hat sich das Schwergewicht verlagert von der ursprünglich geforderten Substanzverletzung (RGSt 33, 177, 178; 39, 328, 329) auf die Aufhebung oder Minderung der Gebrauchsfähigkeit oder des Wertes einer Sache durch Einwirkung auf diese, ohne daß es einer Substanzverletzung bedürfte (BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; RGSt 74, 13, 14/15; BGH VersR 1976, 629, 630; 676, 677; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG Braunschweig VersR 1954, 122).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 7 U 108/05

    Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten: Begriff der selbstständigen

    Zur Frage einer selbstständigen Bauleistung im Sinne von § 2 Nr. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch den Auftraggeber (ABN) - Fassung 1995 (im Anschluss an BGHZ 75, 62 = VersR 1979, 856).

    Sinn und Zweck der Versicherung ist gerade der Schutz vor Gefahren, die sich aus dem Aufeinanderaufbauen und Ineinandergreifen der einzelnen Leistungen und der damit gegebenen Einwirkungsmöglichkeiten anderer Baubeteiligter ergeben (BGHZ 75, 62 = VersR 1979, 856 unter II 2 a).

    Vielmehr ist der vorliegende Sachverhalt mit demjenigen vergleichbar, der der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 75, 62) zu Grunde liegt.

    Ebenso geklärt ist die Frage, wann Gewerke verschiedener Unternehmer, die eine Funktionseinheit bilden, versicherungsrechtlich als selbstständige Teilleistungen anzusehen sind (BGHZ 75, 62 = VersR 1979, 856).

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90

    Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt,

    Die Abtretung des Rentenanspruchs verändert dessen Eigenschaft als eines dem öffentlichen Recht zugehörigen Anspruchs nicht (so allgemein bereits: RGZ 149, 91, 94; s weiter BSGE 13, 94, 95; 18, 76, 78; 61, 274, 275; aA wohl Palandt/Heinrichs, BGB, 50. Aufl 1991, § 398 Anm 1 a.E.; für die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Forderungsverhältnisses, wenn die öffentlich-rechtliche Forderung kraft Erfüllung durch einen privaten Dritten auf diesen übergegangen ist: BGHZ 75, 73, 74 [BGH 27.06.1979 - IV ZR 176/77] mwN).
  • OLG Hamm, 24.08.2021 - 20 U 66/21

    Ansprüche aus einer Montageversicherung Montagearbeiten an einem

    Diese Einwirkung kann auch von einer anderen Leistung oder Teilleistung ausgehen, die ihrerseits einen Mangel aufweist und über die eigene Fehlerhaftigkeit hinausgehend Ursache einer Beschädigung oder Zerstörung anderer, bis dahin bereits bestehender Leistungen oder Teilleistungen wird (s. BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - IV ZR 176/77, VersR 1979, 856 unter 2 b).

    Über die insoweit maßgebliche Frage, ob eine selbstständige Teilleistung vorliegt, die durch Außeneinwirkung "beschädigt" werden kann, oder ob ein Mangel einer einheitlichen, komplexeren Bauleistung unmittelbar als integraler Bestandteil anhaftet, ist indes im Hinblick auf die für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbare Zwecksetzung der Versicherung, aufgrund der technischen Gegebenheiten und der Lebensauffassung im Einzelfall zu entscheiden (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 aaO).

    Maßgeblich bleibt daher, dass über die Frage, ob eine selbstständige Teilleistung vorliegt, die durch Außeneinwirkung "beschädigt" werden kann, oder ob ein Mangel einer einheitlichen, komplexeren Bauleistung unmittelbar als integraler Bestandteil anhaftet, im Hinblick auf die für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbare Zwecksetzung der Versicherung, aufgrund der technischen Gegebenheiten und der Lebensauffassung im Einzelfall zu entscheiden ist (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - IV ZR 176/77, VersR 1979, 856 unter 2 b).

  • KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07

    Betriebshaftpflichtversicherung der Bauwirtschaft: Inanspruchnahme eines

    Diese Abgrenzungsfrage stellt sich zum Klauselwerk in der Bauwesenversicherung, wenn es um die Frage geht, ob eine einheitliche mangelhafte Werkleistung vorliegt oder ob eine selbstständige Teilleistung durch eine von außen wirkende Schädigung einer anderen Teilleistung, die ihrerseits mangelhaft ist, betroffen wird (vgl. BGHZ 75, 62 ff; BGHZ 75, 50 ff.).
  • BGH, 06.02.1985 - IVa ZR 68/83

    Eintrittspflicht des Versicherers für Beschädigungen an einer

    Sie unterliegen daher der vollen Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 75, 62, 66, 67).
  • LG Düsseldorf, 27.09.2011 - 9 O 441/10

    Vorliegen eines unvorhergesehen und plötzlich eingetretenen Schadens i.S.d. § 2

    Das Vorliegen einer Teilleistung bestimmt sich danach, ob aus technischer Sicht ein in sich abgeschlossener Abschnitt der Gesamtleistung vorliegt (BGH, VersR 1979, 856).
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