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   BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78   

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BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78 (https://dejure.org/1979,1157)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1979 - I ZR 103/78 (https://dejure.org/1979,1157)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1979 - I ZR 103/78 (https://dejure.org/1979,1157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Haftung für die Einlagerung von Ware auf Schuten und Kähnen - Schadensersatzanspruch gegen einen Frachtführer wegen Verlust oder Beschädigung des Frachtgutes - Anwendbarkeit der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) - Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht bei ...

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 417; ADSp § 51; ADSp § 54; ADSp § 57 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 908
  • VersR 1979, 901
  • VersR 1979, 902
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.1961 - II ZR 23/60

    Haftungsausschluss nach § 57 Nr. 5 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen

    Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
    Binnenschiffahrtsspedition ist die Tätigkeit, Güterversendungen durch Binnenschiffe für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu besorgen; die Rechtsprechung rechnet dazu auch den Fall, daß der Spediteur neben der Besorgung der Güterversendung durch ein Binnenschiff den Umschlag der Güter vom Seeschiff auf das Binnenschiff übernommen hat (vgl. BGH v. 16.11.61 - II ZR 23/60 - LM Nr. 1 zu § 57 ADSp = MDR 62, 114); nach § 57 Nr. 5 ADSp werden einbezogen gewisse Landtransporte, sowie mit dem Transport durch Binnenschiffe zusammenhängende Lagerungen, nämlich Vor-, Zwischen- und Anschlußlagerungen (vgl. zur Erläuterung dieser Begriffe § 3 Abs. 5 SVS; BGH v. 19.12.69 - I ZR 158/66 - NJW 70, 993, 994 unter 11, 2 b; BGH v. 10.3.71 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619).

    Grund für diesen Haftungsausschluß ist der Umstand, daß in der Binnenschiffahrt die Deckung des Schadens durch Transportversicherung seit Jahrzehnten üblich ist (vgl. BGH v. 16.11.61 aaO; Helm in GroßKomm. z. HGB, 3. Auflage, Anm. 8 zu §§ 57, 58 ADSp).

  • BGH, 19.12.1969 - I ZR 158/66

    Haftung - Speditionsversicherer - Versandauftrag - Versicherungsschutz -

    Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
    Binnenschiffahrtsspedition ist die Tätigkeit, Güterversendungen durch Binnenschiffe für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu besorgen; die Rechtsprechung rechnet dazu auch den Fall, daß der Spediteur neben der Besorgung der Güterversendung durch ein Binnenschiff den Umschlag der Güter vom Seeschiff auf das Binnenschiff übernommen hat (vgl. BGH v. 16.11.61 - II ZR 23/60 - LM Nr. 1 zu § 57 ADSp = MDR 62, 114); nach § 57 Nr. 5 ADSp werden einbezogen gewisse Landtransporte, sowie mit dem Transport durch Binnenschiffe zusammenhängende Lagerungen, nämlich Vor-, Zwischen- und Anschlußlagerungen (vgl. zur Erläuterung dieser Begriffe § 3 Abs. 5 SVS; BGH v. 19.12.69 - I ZR 158/66 - NJW 70, 993, 994 unter 11, 2 b; BGH v. 10.3.71 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619).
  • BGH, 29.01.1968 - II ZR 18/65

    Rechte des Verkäufers beim Versendungsverkauf wegen der Beschädigung der

    Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
    So ist anerkannt, daß jede in AGB erfolgende Freizeichnung des Frachtführers, Schiffseigners oder Schiffers für die anfängliche Fahrtüchtigkeit oder Ladungstüchtigkeit des Schiffes grundsätzlich unwirksam ist (vgl. BGHZ 49, 356, 363 [BGH 29.01.1968 - II ZR 18/65]; 65, 364, 367) [BGH 08.12.1975 - II ZR 64/74].
  • BGH, 08.12.1975 - II ZR 64/74

    Ausschluß des Forderungsübergangs nach § 67 VVG durch Allg. Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
    So ist anerkannt, daß jede in AGB erfolgende Freizeichnung des Frachtführers, Schiffseigners oder Schiffers für die anfängliche Fahrtüchtigkeit oder Ladungstüchtigkeit des Schiffes grundsätzlich unwirksam ist (vgl. BGHZ 49, 356, 363 [BGH 29.01.1968 - II ZR 18/65]; 65, 364, 367) [BGH 08.12.1975 - II ZR 64/74].
  • BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74

    Bewertung der Änderung des Rubrums als Klageänderung - Schadensersatz wegen

    Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
    Entgegen der Auffassung der Revision hängt die Einlagerung von Waren mit der Tätigkeit des Spediteurs sachbezogen zusammen; es sind daher zumal angesichts der Aufdrucke auf Schreiben und Rechnungen des Beklagten - ich arbeite ausschließlich aufgrund der ADSp neuester Fassung, Wassertransporte unterliegen den ABH - die Grundsätze über eine stillschweigende Unterwerfung unter die Vorschriften der ADSp anwendbar (vgl. BGH v. 21.11.75 - I ZR 93/74 = MDR 76, 378).
  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69

    Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - Deckung des Schadens

    Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
    Binnenschiffahrtsspedition ist die Tätigkeit, Güterversendungen durch Binnenschiffe für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu besorgen; die Rechtsprechung rechnet dazu auch den Fall, daß der Spediteur neben der Besorgung der Güterversendung durch ein Binnenschiff den Umschlag der Güter vom Seeschiff auf das Binnenschiff übernommen hat (vgl. BGH v. 16.11.61 - II ZR 23/60 - LM Nr. 1 zu § 57 ADSp = MDR 62, 114); nach § 57 Nr. 5 ADSp werden einbezogen gewisse Landtransporte, sowie mit dem Transport durch Binnenschiffe zusammenhängende Lagerungen, nämlich Vor-, Zwischen- und Anschlußlagerungen (vgl. zur Erläuterung dieser Begriffe § 3 Abs. 5 SVS; BGH v. 19.12.69 - I ZR 158/66 - NJW 70, 993, 994 unter 11, 2 b; BGH v. 10.3.71 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619).
  • BGH, 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01

    Rechtsentscheid zur Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung des Vermieters einer

    Sie ist nämlich, jedenfalls soweit sie den grundlegenden baulichen Zustand der Mietwohnung betrifft und insofern die Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters ergänzt, eine im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Mietzinspflicht des Mieters stehende Hauptpflicht (BGHZ 108, 1, 6; 92, 363, 367; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juni 1979 - I ZR 103/78, VersR 1979, 901 unter II. 3. b (zum Lagervertrag) ).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 233/95

    Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf grobes Verschulden in der

    Dementsprechend wird die formularmäßige Begrenzung der Haftung bei Verletzung sog. Kardinalpflichten im Bereich des hier in Rede stehenden Transportrechts grundsätzlich auch dann für unwirksam gehalten, wenn der eingetretene Schaden durch einfache Fahrlässigkeit eines nicht leitenden Angestellten oder Arbeiters des Klauselverwenders entstanden ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.6.1973 - II ZR 72/71, VersR 1973, 1060, 1061 f.; Urt. v. 1.6.1979 - I ZR 103/78, VersR 1979, 901, 902; Piper, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Speditions- und Frachtrecht, 7. Aufl., Rdn. 145).

    Entgegen der Revisionserwiderung fehlen auch Anhaltspunkte für eine Schlechterstellung der Beklagten im Vergleich zu anderen innerhalb der Transportkette tätigen Betrieben, da für diese Unternehmen, die ihre Leistungen regelmäßig auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) erbringen, grundsätzlich keine günstigeren Haftungsbedingungen als für die Beklagte gelten (vgl. BGH, Urt. v. 1.6.1979 - I ZR 103/78, VersR 1979, 901, 902).

  • OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05

    Transportrecht - Prozessführungsbefugnis Hamburger Assekuradeure;

    Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verlangt vom Lagerhalter, dass er sich über die Eignung des Lagerraumes für die Einlagerung von Waren Klarheit verschafft und nur geeignete Räumlichkeiten zur Einlagerung verwendet (vgl. BGH VersR 1979, 901 ff.; OLG Hamburg, TranspR 2003, 403 f.); vor vorhersehbaren Gefahren muss das Lagergut im Rahmen des Zumutbaren geschützt werden, gegebenenfalls schuldet der Lagerhalter dem Einlagerer insoweit ausreichende Beratung (Staub-Koller, § 416 HGB a.F. Rn27).

    Sowohl die Auswahl des Lagerortes als auch die Obhut für das Lagergut stellen vertragswesentliche Pflichten dar (BGH VersR 1979, 901 ff.; Koller, TransportR, Ziff.27 ADSp Rn6a).

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 84/97

    Aufrechnung gegen Forderungen aus Transportleistungen im Güternahverkehr

    Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei und von der Revision unbeanstandet davon ausgegangen, daß die ADSp Inhalt der den streitgegenständlichen Frachtvergütungsansprüchen zugrundeliegenden Transportverträge geworden sind, da beide Parteien als Spediteure Kaufleute sind, für die die ADSp ohne besondere Vereinbarung kraft stillschweigender Unterwerfung gelten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 1.6.1979 - I ZR 103/78, VersR 1979, 901, 902; Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 52/82, TranspR 1984, 283, 285 f.; Urt. v. 24.10.1996 - I ZR 133/94, TranspR 1997, 161, 162 = VersR 1997, 473).
  • BGH, 24.10.1996 - I ZR 133/94

    Erforderlichkeit von Sicherungsvorkehrungen gegen Diebstahl aus unbewachten

    Das Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend und von der Revision unbeanstandet davon ausgegangen, daß auf den zwischen der T. GmbH und der Beklagten geschlossenen Lagervertrag die Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen zur Anwendung kommen, weil diese kraft stillschweigender Unterwerfung Vertragsbestandteil geworden sind (vgl. BGH, Urt. v. 1.6.1979 - I ZR 103/78, VersR 1979, 901, 902; Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 52/82, TranspR 1984, 283, 285 f.).
  • OLG Nürnberg, 18.04.1995 - 3 U 114/95

    "Ca."-Zusatz bei Frachtverträgen

    Dies gilt indessen nicht für die Haftung des Frachtführers für die Verletzung sogenannter Kardinal- oder Hauptleistungspflichten, die das Wesen des Vertrags ausmachen, wozu gerade bei einem Frachtvertrag die Haftung des Frachtführers für die anfängliche Fahr- und Ladungstüchtigkeit der von ihm bereitgestellten Schiffe gehört, so daß der Frachtführer hierfür immer uneingeschränkt nach § 326 BGB ohne Rücksicht auf § 54 ADSP haften muß (BGHZ 49, S. 356, 363 = NJW 1968, S. 1567; BGHZ 65, S. 365, 367 f = NJW 1976, S. 672; BGH LM Nr. 3 zu § 57 ADSP [Bl. 3] = MDR 1979, S. 908 = VersR 1979, S. 901; Koller, Transportrecht, § 54 ADSP Rdnr. 2).
  • OLG Koblenz, 01.10.2008 - 2 U 110/08

    Zur Haftung des Lagerverwalter

    Die Berufung rügt zu Unrecht, dass das Landgericht die Kardinalpflicht des Lagerhalters bei Auswahl des Lagerplatzes verkannt habe (BGH VersR 1979, 901 ff., 902).
  • LG Cottbus, 06.03.2019 - 3 O 107/15

    Ansprüche des Yachteigentümers gegen Einlagerer der Yacht nach § 475 HGB

    Eine Kardinalpflicht liegt z.B. nur vor bei der Auswahl eines generell überhaupt geeigneten Lagerplatzes oder bei der Prüfung der Sachbefugnis des Abholers (vgl. BGH VersR 1979, 901, 902; NJW-RR 1988, 1437).
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