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BGH, 02.07.1979 - II ZR 88/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche gegen den Versicherer einer Motorjacht - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schiffsunfalls - Anforderungen an die Beweiswürdigung
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1980, 122
- VersR 1979, 932
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Nürnberg, 27.02.1975 - 8 U 17/74
Auszug aus BGH, 02.07.1979 - II ZR 88/78
Diese Entscheidungen befassen sich aber nicht mit den BVBE der Beklagten, sondern legen den Begriff "Unfall" in § 3 Abs. 1 der - von anderen Versicherern vielfach verwendeten - "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wassersportfahrzeuge" aus (vgl. insoweit auch OLG Köln, VersR 1975, 237 und OLG Nürnberg, VersR 1975, 897). - OLG Köln, 30.10.1974 - 17 U 57/74
Auszug aus BGH, 02.07.1979 - II ZR 88/78
Diese Entscheidungen befassen sich aber nicht mit den BVBE der Beklagten, sondern legen den Begriff "Unfall" in § 3 Abs. 1 der - von anderen Versicherern vielfach verwendeten - "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wassersportfahrzeuge" aus (vgl. insoweit auch OLG Köln, VersR 1975, 237 und OLG Nürnberg, VersR 1975, 897). - BGH, 15.06.1970 - II ZR 108/69
Umfang der Haftung eines Versicherers für den durch einen Schiffsunfall …
Auszug aus BGH, 02.07.1979 - II ZR 88/78
Indes scheint das Berufungsgericht mit dem erwähnten Hinweis lediglich deutlich machen zu wollen, daß es einen allgemein gültigen Begriff des "Unfalls" gibt (…a.M. Brück/Möller, VVG 8. Aufl. §§ 179-185 Anm. G 4;… vgl. ferner Prölss/Martin, VVG 21. Aufl. § 180 a Anm. 1) und dieser auch im Rahmen einer Schiffskaskoversicherung gilt (ebenso KG, Juristische Rundschau für die Privatversicherung 1939, 254; vgl. auch Senatsurteil v. 15.6.70 - II ZR 108/69, VersR 1970, 753/754).
- BGH, 18.12.1995 - II ZR 193/94
Umfang des Risikoausschlusses für "chemisch-physikalische Zersetzungsvorgänge"
Das Sinken eines Schiffes infolge des Eindringens von Wasser ist grundsätzlich, d.h. soweit kein Ausschluß nach Nr. 3.4.1 bis 3.4.4 AVBW eingreift, von der Wassersportfahrzeugversicherung gedeckt (vgl. Sen.Urt. v. 2. Juli 1979 - II ZR 88/78, VersR 1979, 932, 933) , also auch dann, wenn der Wassereinbruch auf einem Betriebsvorgang beruht (OLG Hamm, VersR 1978, 58;… Prölss/Martin aaO. Nr. 3 AVBW Anm. 6a). - OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - U 8/00
Voraussetzungen einer Deckungsfeststellungsklage gegen einen Versicherer; Grobe …
Der Eigner einer Motoryacht kann grob fahrlässig handeln, wenn er das Fahrzeug längere Zeit mit offenen Seeventilen und ohne Überwachung liegen lässt (BGH VersR 1979, 932). - OLG Schleswig, 11.02.2011 - 1 U 99/09
Sorgfaltspflichten einer Bootswerft bei Zuwasserlassen einer Segeljacht aus dem …
In dieser Situation ist es ohne weiteres einleuchtend, dass ein solches Fahrzeug nicht mit offenen Seeventilen ins Wasser gelassen werden kann (vgl. BGH VersR 1979, 932).