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   BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78   

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https://dejure.org/1979,670
BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78 (https://dejure.org/1979,670)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1979 - IV ZR 41/78 (https://dejure.org/1979,670)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1979 - IV ZR 41/78 (https://dejure.org/1979,670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Auskunftspflicht im Rahmen von Versicherungsverträgen - Anforderungen ans Gericht zur Behandlung einer Erklärung mit Nichtwissen - Rechtliche Abgrenzung von Neuwagenkauf und Gebrauchtwagenkauf - Auswirkungen von Voreintragungen im Kraftfahrzeugbrief auf ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7 Nr. I Abs. 2| AKB § 13

  • ibr-online
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7 Nr. I 2, § 13 Nr. 2 (a.F.)
    Voraussetzungen der Entschädigung zum Neupreis in der Fahrzeugversicherung

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 295
  • VersR 1980, 159
  • DB 1980, 779
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1976 - IV ZR 84/75

    Umfang der Auskunftspflicht eines Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer

    Auszug aus BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78
    Unterläßt er dies, so rechtfertigt das die Annahme, daß er auf eine Erklärung über den mit der Frage angesprochenen Punkt keinen Wert mehr legt (vgl. BGH VersR 1976, 821 a.E.).
  • OLG Köln, 14.02.1974 - 7 U 52/73
    Auszug aus BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78
    Es ist sicherlich richtig, daß Voreintragungen im Kraftfahrzeugbrief in der Regel den Wert eines Gebrauchtwagens mindern (vgl. OLG Köln NJW 1974, 2128 [OLG Köln 14.02.1974 - 7 U 52/73]).
  • RG, 06.12.1922 - V 114/22

    Fristende; Erfahrungssätze

    Auszug aus BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78
    Die Ansicht des Berufungsgerichts entspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung und ist daher für das Revisionsgericht nicht bindend (RGZ 99, 70; 105, 417; RG JW 1930, 1733; RG LZ 1933, 920).
  • RG, 07.05.1920 - VII 12/20

    Ist der Nachtpförtner eines Hotels im Sinne des § 701 Abs. 2 BGB. als "den

    Auszug aus BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78
    Die Ansicht des Berufungsgerichts entspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung und ist daher für das Revisionsgericht nicht bindend (RGZ 99, 70; 105, 417; RG JW 1930, 1733; RG LZ 1933, 920).
  • OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95

    Grauimport; Kfz-Kauf; Neufahrzeug; Zugesicherte Eigenschaft; Zulassung

    Nach zutreffender Ansicht kann ein bereits zum öffentlichen Verkehr auf einen bestimmten Fahrzeughalter zugelassenes Fahrzeug jedenfalls nicht i.S. der kaufrechtlichen Zusicherung als Neufahrzeug bezeichnet werden (OLG Karlsruhe, DAR 1972, 17; OLG Karlsruhe, DAR 1977, 323; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 204; Reinking/Eggert Rn. 444; Staudinger-Honsell, 13. Aufl., § 459 Rn. 90; Creutzig, Recht des Autokaufs, Rn. 1.1.2.7.; derselbe BB 1987, 283; anderer Auffassung BGH, VersR 1980, 159, 160 für den Begriff des Neuwagenkaufs i.S.v. § 13 Abs. 2 AKB; BGH, ZIP 1986, 531 jedenfalls für den Begriff des Neuwagens im wettbewerbsrechtlichen Sinn).

    Der Marktwert eines "fabrikneuen Zweithandwagens" ist im Vergleich mit einem Auto, welches noch nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen gewesen ist, zweifellos geringer (BGH, NJW 1978, 1373; BGH, VersR 1980, 159, 160; OLG Karlsruhe, DAR 1972, 17, 18; Reinking/Eggert Rn. 443).

    Zwar ist der Anspruch auf Neupreisentschädigung nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß vor dem die Entschädigung beanspruchenden Versicherungsnehmer ein Kraftfahrzeughändler in dem Fahrzeugbrief als Halter eingetragen war (BGH, VersR 1980, 159).

  • OLG Köln, 31.10.1995 - 9 U 89/95

    Fahrzeug; Erstzulassung; Zweitzulassung; Auslieferung; Ersterwerber;

    Die Auffassung, daß Identität zwischen Ersterwerber und demjenigen, auf den das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde, erforderlich sei (so OLG Koblenz VersR 1986, 335; Stiefel-Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 14. Aufl., § 13 AKB Rdzf. 28), findet weder in dem Wortlaut des § 13 Abs. 2 AKB noch in dem Sinn der Vorschrift eine Grundlage (vgl. BGH VersR 1980, 159; OLG Karlsruhe ZfS 1995, 18; OLG Köln VersR 1992, 90; OLG Hamm R + S 1993, 366, 367).

    Dieses Risiko würde erheblich gesteigert, wenn das Fahrzeug von mehreren Personen als Halter geführt würde, und könnte auch gesteigert werden, wenn durch die Eintragung mehrerer Eigentümer im Kfz-Brief eine Entwertung des Fahrzeuges hinsichtlich seines Wiederbeschaffungswertes eintreten würde (vgl. BGH VersR 1980, 159, 160; 1985, 78, 79; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1248; OLG Karlsruhe ZfS 1995, 18; OLG Hamm VersR 1992, 1239).

    Der vorliegende Fall ist nach Rechtsauffassung des Senates nicht anders zu beurteilen als der unmittelbare Erwerb vom Händler nach dessen Voreintragung, der nach der Rechtsprechung des BGH als Ersterwerb bejaht wird, sofern das Fahrzeug nicht für persönliche Zwecke des Händlers, sondern lediglich zu Überführungs-, Probe- und Rangierfahrten benutzt worden war (vgl. BGH VersR 1980, 159, 160).

  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 149/83

    Reimportierte Kraftfahrzeuge; Irreführung des Verkehrs durch Reimport im Ausland

    Nachteile im Rahmen einer Kaskoversicherung entstünden dem inländischen Käufer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1980, 159) nicht.

    Zwar findet, worauf das Berufungsgericht zutreffend hingewiesen hat, § 13 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 AKB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 14. November 1979 - IV ZR 41/78, VersR 1980, 159, 160) auch dann Anwendung, wenn ein direkt von einem Kraftfahrzeughändler erworbener Wagen vorher auf diesen zugelassen war, und Kraftfahrzeughändler im Sinne dieser Bestimmung können auch solche Zwischenerwerber sein, die Kraftfahrzeuge im Ausland zum Zwecke der Wiederausfuhr und Weiterveräußerung nach Reimport aufkaufen.

  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers

    Wie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 14.11.1979 - IV ZR 41/78 = VersR 1980, 159, 160 ausgeführt hat, soll die Beschränkung der erhöhten Entschädigung auf den Ersterwerber das subjektive Risiko des Versicherers mindern.
  • OLG Dresden, 14.10.1998 - 8 U 1665/98

    "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft bei Neuwagen

    Zwar hat der BGH in einer früheren Entscheidung (VersR 1980, 159 [160]) festgestellt, die bloße Voreintragung des Händlers im Fahrzeugbrief mache den Wagen noch nicht zu einem Gebrauchtwagen.

    Zwar steht nach der Entscheidung des BGH vom 14.11.1979 (MDR 1980, 295 = NJW 1980, 457 = LM § 223 [D ] ZPO Nr. 12) die formale Voreintragung des Händlers im Kraftfahrzeugbrief der Einstufung eines Kfz als Neufahrzeug nicht mehr entgegen.

  • OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06

    Ansprüche aus einer KASKO-Versicherung wegen eines Kfz-Diebstahls:

    Deshalb kann er sich nicht ohne weiteres auf Leistungsfreiheit nach § 6 Abs. 3 VVG berufen, wenn sich bereits aus dem ausgefüllten Schadenanzeigeformular ergibt, dass die darin vermerkten Angaben widersprüchlich oder sonstwie unklar sind (BGH VersR 1980, 159, 160 und r+s 1997, 84: Unklarheiten im Schadenanzeigeformular muss der Versicherer mit einer Rückfrage nachgehen).
  • OLG Naumburg, 02.09.1999 - 2 U 19/99

    Tageszulassung bei einem als neu verkauften Fahrzeug als Sachmangel; Anspruch auf

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  • OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 12/96

    Anspruch gegenüber einer Kaskoversicherung auf Zahlung einer

    Nach der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist vielmehr, entsprechend dem Wortlaut der Bestimmung, neben der Zweijahresfrist nach Erstzulassung maßgeblich, ob sich das Fahrzeug bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat (BGH VersR 80, 159; OLG Karlsruhe ZfS 95, 18; OLG Köln OLG Report 96, 90 m.w.N.).

    Er kann nicht anders beurteilt werden als der Erwerb vom Händler nach dessen Voreintragung, wenn das Fahrzeug von jenem nur zu Überführungs-, Probe- und Rangierfahrten benutzt wurde (BGH VersR 80, 159).

  • OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 7 U 90/95

    Beweislast für rechtsbegründende Tatsachen ; Anspruch auf Zahlung einer

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  • OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02

    Kfz-Kaskoversicherung: Treuwidrige Berufung auf Leistungsfreiheit wegen

    Wenn eine vom Versicherungsnehmer ausgefüllte Formularschadensanzeige solche Widersprüche enthält, kann von dem Versicherer nach Treu und Glauben erwartet werden, dass er den Versicherungsnehmer darauf hinweist und ihm Gelegenheit zur korrekten Beantwortung der Frage gibt (BGH VersR 1980, 159).
  • OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 68/99

    Aufklärungspflicht des Versicherers bei Widersprüchen im Schadensanzeigeformular

  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 222/95

    Aufklärungspflicht einer Urlaubskasse

  • KG, 06.07.2010 - 6 W 6/10

    PKH-Bewilligungsverfahren: Beurteilung der Folgenlosigkeit von

  • OLG Celle, 02.12.2021 - 8 U 58/21

    Höhe des Schadens in der Fahrzeugversicherung bei Feststellung des Fahrzeugwertes

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 79/05
  • LG Coburg, 25.05.2005 - 13 O 624/04

    Nicht jedes unvollständige Ausfüllen des Schadenfragebogens führt zur

  • LG Gießen, 10.12.1986 - 1 S 300/86
  • LG Braunschweig, 09.01.2009 - 7 O 1454/08

    Schadensabrechnung auf Basis des Wiederbeschaffungswertes

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