Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.10.1979

Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1979 - VI ZB 10/79   

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BGH, 30.10.1979 - VI ZB 10/79 (https://dejure.org/1979,3111)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1979 - VI ZB 10/79 (https://dejure.org/1979,3111)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1979 - VI ZB 10/79 (https://dejure.org/1979,3111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 192
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - VI ZB 10/79
    Es handelte sich nämlich um eine Routinefrist, und der Kläger hat glaubhaft gemacht, daß die Bürovorsteherin in Fristsachen ausgebildet und erfahren war sowie sorgfältig überwacht wurde (vgl. BGHZ 43, 148; st.Rspr.).
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 20/99

    Feststellung und Berechnung der Berufungsfrist durch den Korrespondenzanwalt

    a) Der Rechtsanwalt darf in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung der Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschluß vom 12. Februar 1965 - IV ZR 231/63 = BGHZ 43, 148, 153; Beschluß vom 30. Oktober 1979 - VI ZB 10/79 = VersR 1980, 192).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZB 6/83

    Verfahren - Rechtsmittelfrist - Anwalt - Büroangestellte - Akten - Büroversehen -

    Es handelte sich um eine Routinefrist, deren Berechnung und Notierung der Anwalt der in Fristsachen ausgebildeten, seit vielen Jahren in der Kanzlei tätigen, zuverlässigen und ausreichend überwachten Bürovorsteherin, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt, überlassen durfte (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1979 - VI ZB 10/79 - VersR 1980, 192 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1980 - VI ZB 14/80

    Einer Prozesspartei zurechenbares Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten -

    Der Irrtum der mit der Eintragung der Fristen und dem Führen des Fristkalenders beauftragten Sekretärin S., die die Übersendung eines weiteren Urteilsexemplares von der Gegenseite als die für die Fristberechnung maßgebende Zustellung angesehen hat, läßt bereits Zweifel daran aufkommen, ob sie wirklich ausreichend über die Bedeutung und die Förmlichkeiten einer Amtszustellung unterrichtet war (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 30. Oktober 1979 - VI ZB 10/79 - VersR 1980, 192).
  • BFH, 01.07.1987 - I R 297/83

    Versäumnis der Frist zur Einlegung der Revision - Voraussetzungen für eine

    Voraussetzung dafür ist, daß klare und unmißverständliche Anweisungen erteilt werden, die sicherstellen, daß Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. September 1976 II R 154/75, BFHE 120, 137, BStBl II 1977, 35; vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. Oktober 1979 VI ZB 10/79, Versicherungsrecht - VersR - 1980, 192).
  • BFH, 16.12.1982 - V R 134/81 V S 21/81
    NV: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte seiner im allgemeinen zuverlässigen Bürokraft keine genauen Anweisungen gegeben hat, wie sie das Datum der Urteilszustellung und die sich hieraus ergebenden Fristen (hier: Revisionsbegründungsfrist) feststellen soll (vgl. BGH-Beschluß vom 30.10.1979 VI ZB 10/79).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1979 - V ZB 21/79   

Zitiervorschläge
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BGH, 31.10.1979 - V ZB 21/79 (https://dejure.org/1979,5675)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1979 - V ZB 21/79 (https://dejure.org/1979,5675)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1979 - V ZB 21/79 (https://dejure.org/1979,5675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 192
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BGH, 31.10.1979 - V ZB 21/79
    Einem Bürger, der ein Rechtsmittel befristet bei Gericht einlegen muß, darf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht unter dem Hinweis auf eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Bundespost versagt werden, weil Rechtsmittelfristen bis zum letzten Tag ausgenutzt werden dürfen (BVerfG NJW 1979, 641 und DRiZ 1979, 285).
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BGH, 31.10.1979 - V ZB 21/79
    Einem Bürger, der ein Rechtsmittel befristet bei Gericht einlegen muß, darf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht unter dem Hinweis auf eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Bundespost versagt werden, weil Rechtsmittelfristen bis zum letzten Tag ausgenutzt werden dürfen (BVerfG NJW 1979, 641 und DRiZ 1979, 285).
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