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   BGH, 30.01.1980 - IV ZR 86/78   

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https://dejure.org/1980,10186
BGH, 30.01.1980 - IV ZR 86/78 (https://dejure.org/1980,10186)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1980 - IV ZR 86/78 (https://dejure.org/1980,10186)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - IV ZR 86/78 (https://dejure.org/1980,10186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrages durch einen Rechtsanwalt - Haftpflichtansprüche aus der Tätigkeit als Konkursverwalter - Umfang des Versicherungsschutzes bei der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB-Vermögen § 1; AVB-Vermögen § 2; AVB-Vermögen § 4; KO § 6; KO § 86; KO § 82; KO § 117

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1980, 851
  • VersR 1980, 353
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1971 - VIII ZR 94/69

    Rückgabe der Pfänder nach Erlöschen des Pfandrechts - Anforderungen an das

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - IV ZR 86/78
    Ein solcher Fall kann beispielsweise gegeben sein, wenn die konkursbezogene Verwaltung des Betriebes vollständig in den Hintergrund getreten ist, vielmehr echte unternehmerische Zwecke verfolgt werden, d.h. leitende Entscheidungen nicht vom Konkurszweck geprägt (vgl. RGZ 76, 244, 249 f.; BGH NJW 1971, 701, 703), sondern auf einen gewinnbringenden Überschuß gerichtet sind (vgl. LG Wuppertal, KTS 1958, 45 "Sanierungsversuche").
  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - IV ZR 86/78
    AVB-Klauseln, die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Risiken ausschließen oder begrenzen, dürfen nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142, 145 [BGH 17.09.1975 - IV ZR 17/75]; BGH NJW 1978, 589, 590).
  • BGH, 11.02.1976 - IV ZR 193/74

    Stichtagsversicherung für Vorräte - Stichtagsmeldung - Umfang der

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - IV ZR 86/78
    Die Klausel des § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen i.V.m. Ziff. III a der Risikobeschreibung unterliegt in entsprechender Anwendung des § 549 ZPO der freien Auslegung durch das Revisionsgericht (BGH VersR 1976, 425).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - IV ZR 86/78
    AVB-Klauseln, die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Risiken ausschließen oder begrenzen, dürfen nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142, 145 [BGH 17.09.1975 - IV ZR 17/75]; BGH NJW 1978, 589, 590).
  • RG, 06.05.1911 - I 164/10

    63. Aktiengesellschaft. Anfechtung von Beschlüssen.

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - IV ZR 86/78
    Ein solcher Fall kann beispielsweise gegeben sein, wenn die konkursbezogene Verwaltung des Betriebes vollständig in den Hintergrund getreten ist, vielmehr echte unternehmerische Zwecke verfolgt werden, d.h. leitende Entscheidungen nicht vom Konkurszweck geprägt (vgl. RGZ 76, 244, 249 f.; BGH NJW 1971, 701, 703), sondern auf einen gewinnbringenden Überschuß gerichtet sind (vgl. LG Wuppertal, KTS 1958, 45 "Sanierungsversuche").
  • BGH, 15.11.2023 - IV ZR 277/22

    Abgrenzung einer versicherten Aufsichtstreuhand von einer nichtversicherten

    Der für ihn erkennbare Zweck der Klausel besteht darin, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus der eigentlichen beruflichen Tätigkeit zu beschränken und Haftpflichtansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 86/78, VersR 1980, 353, 354 zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte; OLG Köln VersR 2017, 1005 [juris Rn. 14]; Gräfe/Brügge in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 4. Aufl. § 19 Rn. 604; Dallwig aaO).

    Der Versicherer möchte keinen Versicherungsschutz für Entscheidungen des Versicherten im Zusammenhang mit einem eigentlichen unternehmerischen Risiko versprechen (Senatsurteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 86/78, VersR 1980, 353, 354), weil er die damit verbundenen Unsicherheiten im Voraus nicht abschließend kalkulieren kann.

    Jene ist - auch nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Steuerberaters - dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Verlustrisiken verbunden ist (vgl. Dallwig, jurisPR-VersR 11/2022 Anm. 2 unter C a.E.) und der Schaden, der auf einer fehlerhaften unternehmerischen Entscheidung beruht, schwer eingrenzbar ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 86/78, VersR 1980, 353, 354).

    Die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf nicht geschäftsführende Treuhandtätigkeiten hat den erkennbaren Zweck, den Versicherungsschutz auf die eigentliche berufliche Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 86/78, VersR 1980, 353, 354 zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte; Brügge in Gräfe/Brügge/Melchers, Berufshaftpflichtversicherung für rechts- und steuerberatende Berufe, 3. Aufl. Teil B Rn. 455).

  • OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15

    Wirksamkeit des Ausschlusses des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten

    Der vereinbarte Ausschluss des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos, z.B. als geschäftsführender Treuhänder, wie in Ziffer B. V. 1 (1) BBR der AVB-WB, ist wirksam (BGH, Urteil vom 30.1.1986 - IV ZR 86/78- zu § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen für Rechtsanwälte, VersR 1980, 353; OLG München, Urteil vom 30.1.1987 - 21 U 3798 -, veröffentlicht in VersR 1989, 1293 unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.11.1987 - IVa ZR 89/87 - OLG Köln, Urteil vom 6.6.1991 - 5 U 171/90, veröffentlicht in VersR 1993, 86 ff. unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6.5.1992 - IV ZR 220/91).

    Sinn des Risikoausschlusses für unternehmerische Tätigkeit ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus der eigentlichen beruflichen Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (BGH VersR 1980, 353).

  • OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 206/15

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater wegen einer

    Der vereinbarte Ausschluss des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos, z.B. als geschäftsführender Treuhänder, wie in Ziffer B. V. 1 (1) BBR der AVB-WB, ist wirksam (BGH, Urteil vom 30.1.1986 - IV ZR 86/78- zu § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen für Rechtsanwälte, VersR 1980, 353; OLG München, Urteil vom 30.1.1987 - 21 U 3798 -, veröffentlicht in VersR 1989, 1293 unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.11.1987 - IVa ZR 89/87 - OLG Köln, Urteil vom 6.6.1991 - 5 U 171/90, veröffentlicht in VersR 1993, 86 ff. unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6.5.1992 - IV ZR 220/91).

    Sinn des Risikoausschlusses für unternehmerische Tätigkeit ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus der eigentlichen beruflichen Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (BGH VersR 1980, 353).

  • OLG Köln, 03.06.2015 - 9 U 176/14

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Ausschlussklausel in § 4 Nr. 6 a bestehen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.1980 - IV ZR 86/78, VersR 1980, 353).
  • OLG Köln, 05.07.2022 - 9 U 93/21

    Ansprüche gegen einen Berufshaftpflichtversicherer; Eröffnung eines

    Sinn des Risikoausschlusses ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus der eigentlichen beruflichen Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (vgl. BGH VersR 1980, 353; Senat, Beschl. v. 29.12.2016 - 9 U 120/16 -, VersR 2017, 1005, 1008).
  • OLG Celle, 02.09.2021 - 8 U 63/21

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer Treuhand-GmbH

    Sinn des Risikoausschlusses ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus eigentlich beruflicher Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 86/78 ).
  • BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 162/80

    Verweigerung des Deckungsschutzes durch den Haftpflichtversicherer - Angabe einer

    Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Mai 1978 beruft, ist darauf hinzuweisen, daß diese Entscheidung durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1980 IV ZR 86/78 (VersR 1980, 353) aufgehoben worden ist,.
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