Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 12.10.1979 - 2 U 91/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,9136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 363
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.1964 - VI ZR 79/63
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.1979 - 2 U 91/79
Stößt - wie hier - ein nach links abbiegendes Kfz mit einem entgegenkommenden Kfz, dessen Fahrer geradeaus fahren will, in dessen Fahrbahn zusammen, so spricht der Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Verletzung des Vorrechts des Gegenverkehrs (vgl. BGH VersR 64, 514; OLG Düsseldorf VersR 1976, 1135 und DAR 70, 271 = VersR 1970, 1160 (L)).
- OLG Saarbrücken, 04.02.2003 - 3 U 103/02
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter …
Im Wege des Anscheinsbeweises wird zwar allgemein auf ein Verschulden des Linksabbiegers geschlossen, wenn er - wie hier - mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug, das gegenüber dem Linksabbieger bevorrechtigt ist (§ 9 Abs. 3 Satz 1 StVO), in dessen Fahrbahn zusammenstößt (OLG Düsseldorf, VersR 1976, 1135 (re. Sp.); OLG Köln, VRS 73, 176 (179); OLG Stuttgart, VersR 1980, 363 (re. Sp. m. w. N.)). - LG Wiesbaden, 09.04.2001 - 7 S 15/00
Zu den Voraussetzungen eines Anscheinsbeweis bei Überschreiten der Mittellinie
Die gemäß SS 17 Abs. 1, 18 Abs. 3 StVG vorzunehmende Abwägung führt allerdings lediglich zu einer 75 %igen Haftung des Beklagten zu I. Zwar begründet Linksabbiegen ohne Beachtung des Gegenverkehrs in der Regel ein derart grobes Verschulden des Linksabbiegers, daß dieser im allgemeinen den gesamten durch den Unfall entstandenen Schaden zu tragen hat, auch wenn der Zusammenstoß sich für den Gegenverkehr nicht als unabwendbares Ereignis im Sinne des S 7 Abs. 2 StVG darstellt (vgl. Geigel/Haag, a.a.O., Kap. 27, Rz. 285; KG DAR 1974, 232; LG Stuttgart VersR 1980, 363 Davon weicht allerdings das vorliegende Verkehrsunfallgeschehen insoweit ab, als das Verschulden des Beklagten zu I. hier lediglich als gering anzusehen ist, da er lediglich mit einem ganz geringen Teil seines Fahrzeugs die Mittellinie überschritten hatte.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.11.1979 - 2 U 124/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,4726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
BGB § 252
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 363