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   OLG München, 30.11.1979 - 19 U 2334/79   

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https://dejure.org/1979,2680
OLG München, 30.11.1979 - 19 U 2334/79 (https://dejure.org/1979,2680)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.1979 - 19 U 2334/79 (https://dejure.org/1979,2680)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 1979 - 19 U 2334/79 (https://dejure.org/1979,2680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Mitwirkung bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen ; Wegfall der Deckung; Hinweis ; Mahnung; Nichtbeantwortung der Fragen des Versicherers; Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung; Verhalten des Versicherers; Schuldhaftes Handeln; Wegfall des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AHB §§ 5, 6; VVG § 6

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 570
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 165/05

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Beantwortet er Fragen falsch oder trotz mehrfacher Mahnungen gar nicht, verstößt er gegen die ihm obliegende Aufklärungsobliegenheit; denn das Schweigen auf sachgerechte Fragen stellt sich wie deren unrichtige Beantwortung dar und ist von daher geeignet, das Aufklärungsinteresse des Versicherers zu gefährden (Littbarski, AHB, 2001, § 5, Rdnr. 57 ff, 66, m.w.N.; siehe auch BGH, aaO; OLG München, VersR 1980, S. 570).

    Dies beinhaltet die generelle Gefährdung der Interessen des Versicherers (vgl. OLG München, VersR 1980, 570).

  • OLG Bamberg, 12.11.1992 - 1 U 161/91

    Obligenheitsverletzung; Zurechnung von Handlungen eines Prozessbevollmächtigten;

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  • OLG Saarbrücken, 08.05.1991 - 5 U 69/90

    Anforderungen an eine wissentliche Pflichtverletzung

    Abgesehen davon kommt eine Leistungsfreiheit wegen Verstoßes gegen die Aufklärungsobliegenheit, auch soweit der Versicherungsnehmer eine wahrheitswidrige Sachdarstellung gegeben haben soll, nach der auch für den Bereich der Berufshaftpflichtversicherung geltenden und von dem Senat geteilten Relevanzrechtsprechung des BGH (vgl. OLG Saarbrücken r + s 91, 14; OLG München VersR 80.570; OLG Düsseldorf VersR 90, 411) bei einer wie hier folgenlosen und, wie von der Beklagten allein behauptet, vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung nur dann in Betracht, wenn die Beklagte den Versicherungsnehmer vorher daraufhingewiesen hat, daß der Verlust des Versicherungsschutzes in einem solchen Falle auch dann droht, wenn ein Nachteil für den Versicherer nicht eintritt (OLG München VersR 80, 570; BGH NJW 73, 365; Prölss-Martin 24. Aufl., § 5 AHB Anm. 2 b).
  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 22/09

    Umfang der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers in der

    Anders als in dem Fall, der der Entscheidung des OLG München (VersR 1980, 570) zugrunde lag - dort hatte der Versicherungsnehmer jegliche Mitarbeit verweigert -, hat die Klägerin zur Sachaufklärung beigetragen.
  • OLG Nürnberg, 11.10.2004 - 8 U 1092/04

    Versicherungsrecht, Haftpflichtversicherung: Verlust des Versicherungsschutzes in

    Eine vorsätzliche, wie hier folgenlos gebliebene Obliegenheitsverletzung führt nur unter den Voraussetzungen der sog. Relevanz zur Leistungsfreiheit des Versicherers; dieses Erfordernis gilt auch in der allgemeinen Haftpflichtversicherung (OLG Hamm, VersR 1979, 1046; VersR 1980, 1061; R + S 1990, 408; OLG München, VersR 1980, 570) und ist erfüllt, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und den Versicherungsnehmer der Vorwurf groben Verschuldens trifft.
  • OLG Saarbrücken, 22.08.1990 - 5 U 21/90

    Architektenhaftpflichtversicherung: Anzeigepflicht beachten!

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  • OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87

    Geltendmachung von Zahlungsansprüchen durch einen Steuerberater gegen seine

    Schon die Lebenserfahrung spricht dafür, daß eine unterlassene Anzeige zu einer Vergrößerung des Schadens führt, weil damit dem Versicherer die Möglichkeit genommen wird, gegebenenfalls unter Zurückstellung tatsächlicher oder rechtlicher Bedenken zu einer kosten- und zinssparenden, hier vor allen Dingen vergleichsweisen Regelung zu gelangen (OLG Karlsruhe VersR 80, 349; OLG München VersR 80, 570).
  • OLG Saarbrücken, 14.10.1992 - 5 U 12/92

    Anspruch eines Architekten auf Versicherungsschutz aus einer

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